RS OGH 1996/4/23 5Ob138/95, 5Ob2095/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
beobachten
merken

Norm

GBG §136
WEG 1975 §1

Rechtssatz

Die Begründung von Wohnungseigentum und die dabei erforderliche Zuordnung von Miteigentumsanteilen zu bestimmten Objekten stellt keine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG dar; daher auch keine Anmerkung, daß sich die einverleibten Pfandrechte auf die nunmehr berichtigten Anteile beziehen mögen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097558

Dokumentnummer

JJR_19960423_OGH0002_0050OB00138_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten