Norm: ABGB §449ABGB §1358ABGB §1422GBG §8 Z1GBG §136
Rechtssatz: Auch im Falle der deklarativen Eintragung nach außerbücherlichem Hypothekenübergang gemäß § 1422 ABGB hat es bei der Eintragungsart der Einverleibung zu bleiben; eine "Anmerkung des Gläubigerwechsels" ist abzulehnen. Entscheidungstexte 5 Ob 43/94 Entscheidungstext OGH 17.05.1994 5 Ob 43/94 ... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §136
Rechtssatz: Für die Richtigstellung des Grundbuches nach agrarischen Operationen, die an sich dem § 136 GBG zu unterstellen wäre, besteht nun eine Besonderheit darin, dass sie von Amts wegen vorzunehmen ist (§ 47 Abs 2 FlVfGG; die Ausführungsgesetze der Länder - so auch § 84 Abs 2 Tir FLG - folgen dieser Vorschrift). Anträge der Beteiligten - auch der Agrarbehörde - haben daher in solchen Verfahren... mehr lesen...
Norm: GBG §136Krnt FLG §110 Abs2Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3Oö LSG 1970 §4 Abs2
Rechtssatz: Für die Richtigstellung des Grundbuches nach agrarischen Operationen, die an sich dem § 136 GBG zu unterstellen wäre, besteht nun eine Besonderheit darin, daß sie von Amts wegen vorzunehmen ist (§ 47 Abs 2 FlVfGG; die Ausführungsgesetze der Länder - so auch § 84 Abs 2 Tir FLG - folgen dieser Vorschrift). Anträge der Beteiligten - auch der Agrarbehörd... mehr lesen...
Norm: Tir FLG §84 Abs2Tir FLG §84 Abs3GBG §33GBG §136
Rechtssatz: Im Zuge agrarischer Operationen außerbücherlich eingetragenen Rechtsänderungen können nur dann zur Berichtigung des Grundbuches führen, wenn sie offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen sind (hier: Nachweis erforderlich, daß alles von Amt der Tiroler Landesregierung angeregten Grundbuchseintragungen durch die Anordnung der vorläufigen Übernahme und die dadurch ein... mehr lesen...
Norm: GBG §136HGB §142
Rechtssatz: Ist eine Liegenschaft Gesellschaftsvermögen gewesen und demzufolge der Gesamtrechtnachfolger durch Anwachsung übergegangen; ist das Grundbuch gemäß § 136 GBG zu berichtigen, dies allerdings nur dann, wenn die Gesellschaft im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 528/93 Entscheidungstext OGH 16.11.1993 4 Ob 528/93 Ver... mehr lesen...
Begründung: Auf dem mit Wohnungseigentum verbundenen Anteil der Antragstellerin an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** M***** war unter CL-NR 2a das Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie unter CL-NR 3a das Vorkaufsrecht für den Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds einverleibt (TZ 6569/1959). Die entsprechenden Ersichtlichmachungen fanden sich unter BL-NR 21a und b. Unter Berufung auf § 11 RBG 1987 ersuchte die Antragstellerin gemäß § 136 GBG um die Löschung der das ... mehr lesen...
Norm: GBG §9GBG §136RBG 1987 §11
Rechtssatz: § 11 RBG 1987 bietet keine Grundlage für die Löschung eines zu Gunsten des Bundesfonds, Wohnfonds und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbotes; diese Regelung zielte in erster Linie auf die Aufhebung unnötig gewordener Kreditsicherheiten. Entscheidungstexte 5 Ob 136/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 5 Ob 136/9... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Erlassung des folgenden Grundbuchsbeschlusses: "Ob den der A*****gesellschaft mbH zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist in C-LNr ***** aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 19.7.1989 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000,-- (in Worten: Schilling eine Million dreihunderttausend) für die Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt. Aufgrund der zu Wien am 5.12.1990 von der Bank ***** AG ausgestellte... mehr lesen...
Norm: GBG §136
Rechtssatz: Im Falle der Einlösung einer sichergestellten Forderung und des Eintritts der gesetzlichen (notwendigen) Zession nach §§ 1358 bzw 1422 ABGB ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs offenkundig, daher die Voraussetzung des § 136 Abs 1 GBG erfüllt und auf Ansuchen die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderliche Eintragung vorzunehmen, ohne daß die vom GBG sonst für eine solche Eintragung geforderten Voraussetzungen erfüll... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. April 1903 verkauften Leopold und Katharina W*** die ihnen gehörige, im Grundbuch der KG Waldegg "über das Haus Nr. 21 der Unionstraße in Linz/: Nr. 2 der Bahrgasse:/ unter EZ 129 vorgetragene Ackerparzelle Nr. 422/30" an Johann und Adele R***. Unter einem wurde diese Parzelle aus der EZ 129 KG Waldegg abgeschrieben und hiefür die EZ 228 KG Waldegg (daraufhin im Eigentum von Johann und Adele R***) eröffnet. Gemäß Punkt V Z 1 bis 3 dieses Kaufvert... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §844GBG §136
Rechtssatz: Einer Berichtigung des Grundbuchs steht nicht entgegen, daß die derzeitigen Eigentümer des dienenden Grundstückes dieses erst nach der Teilung des herrschenden Gutes erworben haben, als im Lastenblatt des dienenden Gutes ein Hinweis darauf noch nicht enthalten war. Sie hätten bei entsprechender Einsichtnahme in das Grundbuch ( Hauptbuch, Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Urkundensammlung ) die... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes als Konkursgericht wurde auf Antrag des Masseverwalters die kridamäßige Versteigerung der dem Gemeinschuldner grundbücherlich zugeschriebenen Hälfteanteile an den Liegenschaften EZ 107 und EZ 1346 der KG Wels bewilligt. In der
Begründung: dieses Beschlusses nahm das Konkursgericht auch zu der gerichtsbekannten Tatsache Stellung, daß die Ehefrau des Gemeinschuldners, Karin A, außerbücherliches Eigentum an den gegenständlichen Liegenschaftsant... mehr lesen...
Auf Grund der Behelfe der Niederösterreichischen Agrarbezirksbehörde im Zusammenlegungsverfahren D, Z 4280 (Änderungsausweis zugleich Grundbuchsantrag Post Nr. 14, Haupturkunde, Übersichtskarten), ordnete das Erstgericht im Gutsbestandsblatt der EZ 7 KG D nachstehende Eintragungen an: a) Die Löschung der in das Verfahren einbezogenen Grundstücke Nr. 41 und 89/9... b) die Eintragung der Abfindungsgrundstücke Nr. 540, 553... und c) die Löschung der Anmerkung der Einleitung des Zusammenl... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §136
Rechtssatz: Eine seinerzeitige Ablehnung der amtswegigen Löschung des Grundbuchseintrags gemäß § 131 GBG steht einem Grundbuchsberichtigungsantrag nach § 136 GBG nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 13/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 5 Ob 13/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: GBG §136Sbg JagdG 1977 §1 Abs3ReichsjagdG 1934 §3
Rechtssatz: Mit dem Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes 1934 in Österreich ist die Verdinglichung des Jagdpachtrechtes unwirksam geworden und konnte nicht durch die nach der Aufhebung dieses Gesetzes bis zum Inkrafttreten des Salzburger Jagdgesetzes 1977 bestandene Rechtslage auf Grund des Salzburger Jagdgesetzes 1946 wieder aufleben. Da der Löschung nunmehr deklarative Bedeutung zukommt,... mehr lesen...
Norm: FlVfGG allgGBG §136G 26.01.1971 über die Zusammenlegung land - und forstwirtschaftlicher Grundstücke (ZLG 1971), LGBl für Stmk 1971/32 §58 Abs2
Rechtssatz: Wird das Grundbuchsgericht in Vollziehung eines auf Grund des Flurverfassungs - Grundgesetzes ergangenen Landesgesetzes tätig und hat es die Richtigstellung des Grundbuches angeordnet, sind auf dieses Verfahren die Vorschriften des GBG anzuwenden. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte zur TZ 942/73 mit Beschluß vom 26. September 1973 auf Grund des Kaufvertrages vom 22. März 1971, des Bescheides der Grundverkehrslandeskommission Salzburg vom 11. Feber 1972, des Nachtragsvertrages zum Kaufvertrag vom 11. September 1973 und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern Salzburg vom 25. September 1973 ob der bis dahin dem Bartlmä H und der Elise S gehörigen Liegenschaft EZ 33 des Grundbuches über die Katastral... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs1GBG §122 BGBG §136ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Antragsrecht und Rekursrecht der Finanzprokuratur nach § 136 GBG, wenn das der Verbücherung zugrunde liegende Rechtsgeschäft infolge Fehlens der nach dem DevG erforderlichen Genehmigung der Nationalbank nichtig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 5 Ob 7/76 Veröff: SZ 49/58 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE4AußStrG §9 IGBG §122 BGBG §136
Rechtssatz: Mangels gesetzlicher Regelung über die Legitimation zum Antrag nach § 136 GBG ist in einem Verfahren hierüber für die Rekurslegitimation der § 9 AußStrG anzuwenden, zumal auch § 134 GBG die ergänzende Anwendung des AußStrG anordnet. Entscheidungstexte 5 Ob 7/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit dem Hinweis darauf, daß über das Vermögen des Verkäufers und bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft, Max S vom Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 5. Mai 1975 der Konkurs eröffnet worde... mehr lesen...
Norm: GBG §32 Abs1 litbGBG §136JN §1 DVh
Rechtssatz: Lässt sich der Nachweis der Unrichtigkeit im Sinne des § 136 GBG sonst nicht erweisen, bedarf es zur Antragstellung zusätzlich einer Erklärung derjenigen Person, in deren bücherliche Rechte eingegriffen werden soll, dahin, dass sie in eine Richtigstellung einwilligt. Wird eine solche Erklärung nicht außergerichtlich abgegeben, ist deren Abgabe nur im Rechtswege zu erzwingen. ... mehr lesen...
Norm: GBG §87 Abs1GBG §136
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Grundbuchsberichtigung nach § 136 GBG ist die mangelnde Übereinstimmung des Grundbuches mit der wirklichen Rechtslage; sie kommt dann zur Anwendung, wenn nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten, grundbücherlich aber noch nicht durchgeführt worden ist, die begehrte Eintragung also nur deklarative Bedeutung hat. Als Grundlage der Eintragung genügt im Fall des § 136... mehr lesen...
Norm: GBG §136GewerbebundG §95GewO 1859 §106 ffHKG §71
Rechtssatz: Dem bloß auf das Gesetz gestützten Antrag der Landesinnung der Fleischer für Niederösterreich, die im Grundbuch eingetragene Eigentümerbezeichnung "Fleischhauerzunft" aus "Landesinnung der Fleischer für Niederösterreich" zu berichtigen, fehlen die Voraussetzungen des § 136 Abs 1 GBG. Entscheidungstexte 5 Ob 59/73 Entsc... mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §32
Rechtssatz: Die Berechtigung eines Beschlusses über die im Liegenschaftsteilunggesetz geregelten Angelegenheiten ist in gleicher Weise wie dieser Beschluß anfechtbar (daher Revisionsrekurs gegen die Berichtigung eines einen Anmeldungsbogen verbücherden Beschlusses zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 12/71 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 12/71 V... mehr lesen...