Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Benötigt der Geschädigte ein Invalidenfahrzeug, dann kann auch der Zuspruch der Kosten für die Errichtung einer Garage gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 2 Ob 50/90 Entscheidungstext OGH 05.09.1990 2 Ob 50/90 Veröff: ZVR 1991/50 S 149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Begründung: Die am 30.Juli 1967 geborene Klägerin erlitt am 8.August 1982 bei einem Verkehrsunfall eine Querschnittlähmung. Die Haftung des Erstbeklagten als dem schuldtragenden Kfz-Lenker sowie der Zweit- und der Drittbeklagten auf Grund des Haftpflichtversicherungsvertrages ist unbestritten. Die Klägerin begehrt den Ersatz eines Betrages von S 853.723,16 (S 1,303.723,16 abzüglich einer erhaltenen Teilzahlung von S 450.000,--) für den Ausbau einer behindertengerechten Wohnung im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 14. Dezember 1983, 1 Ob 738/83, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Kläger stellte folgende Ersatzansprüche: 1. Schmerzengeld S 600.000,-- abzüglich des mit Teilanerkenntnisurteils vom 24. Mai 1984 zugesprochenen Betrages von S 70.000,-- S 530.000,-- 2. Verunstaltungsentschädigung S 70.000,-- 3. Heilungskosten und Aufwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3. August 1976 ereignete sich gegen 18.30 Uhr im 14. Wiener Gemeindebezirk auf der Hütteldorferstraße auf Höhe des Hauses Nr. 175 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen W 486.551 und Gustav L*** als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen K 77.856 beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. L*** fuhr mit seinem PKW stadtauswärts, hielt am rechten Fahrbahnrand an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde bei einem am 29. März 1982 vom Erstbeklagten auf der Inntal-Autobahn bei Km 95.50 als Halter und Lenker des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW mit dem Kennzeichen T 46.276 verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach nicht mehr strittig. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte die Klägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall nach mehrfache... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. April 1982 ereignete sich in Innsbruck ein Verkehrsunfall, an dem die (1898 geborene) Klägerin als Fußgängerin und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs BMW 733 i (T 262.174) beteiligt waren. Dabei wurde die Klägerin schwer verletzt. Wegen dieser Unfallsfolgen ist sie nur unter Zuhilfenahme einer Peroneausschiene und eines Stützverbandes am rechten Knie in geschlossenen Räumen bescheiden gehfähig.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. März 1973 geborene Kläger wurde am 17. Oktober 1976 bei einem von Branislav T*** als Lenker eines PKW mit deutschem Kennzeichen verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße B 171 schwer verletzt. Die Beklagte haftet für die Folgen aus diesem Unfall wie ein Haftpflichtversicherer. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Landeck vom 25. September 1979, C 603/79, wurde die Haftung der Beklagten sowie des Branislav T*** für alle künftigen Schäden des Klägers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 7. 1979 um ca. 10,30 Uhr ereignete sich auf der Steiermärkischen Landesstraße 315 in der Gemeinde S***** ein Verkehrsunfall, an dem die damals 6 Jahre und 2 Monate alte Klägerin als Fußgängerin und die Erstbeklagte als Lenkerin eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW beteiligt waren. Die Erstbeklagte fuhr mit ihrem Fahrzeug gegen die vor ihr die Fahrbahn überquerende Klägerin. Die Klägerin wurde schwe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 20. Juli 1978 auf dem Güterweg Illingbuch (Gemeinde Aurach am Hongar) bei einem vom Erstbeklagten als Lenker eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Er erhob ein mehrere Teilansprüche umfassendes Leistungsbegehren und das Begehren auf Feststellung der Solidarhaftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden aus dem Unfall, hinsichtlich der zweitbeklagten Partei beschränkt a... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Februar 1965 geborene Landmaschinenmechanikerlehrling Johann A wurde des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.September 1981 im Gemeindegebiet Dorfbeuern als Lenker eines Kleinmotorrads auf der Berndorfer Landesstraße (von Lamprechtshausen kommend) fahrlässig den Tod des Georg D-C herbeigeführt, indem er eine für das eingeschaltete Abblendlicht wesentlich überhöhte Geschwindigkeit von 70-80 km/h einhielt und den di... mehr lesen...
Stefan Z, ein Bediensteter der klagenden Stadt Wien wurde am 13. 7. 1973 in Wien bei einem von Lazar H als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen N 536.332 verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Stefan Z wurde infolge der bei diesem Unfall erlittenen Verletzungen dienstunfähig; er wurde mit Wirksamkeit vom 31. 10. 1973 in den Ruhestand versetzt. Er erhält von der Klägerin nach den Bestimmungen des Wiener UFG eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D5EKHG §13 Z2
Rechtssatz: Bei der dem Verletzten gegen seinen Dienstgeber zustehenden Remuneration und der Treueentschädigung handelt es sich um ein Erwerbseinkommen, dessen Ersatz er, wenn er in seinem Bezug durch die deliktische Handlung eines Dritten verhindert wurde, vom Schädiger im Rahmen des Verdienstentganges (§ 1325 ABGB bzw § 13 Z 2 EKHG) verlangen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Stefan Z, ein Bediensteter der klagenden Stadt Wien wurde am 13. 7. 1973 in Wien bei einem von Lazar H als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen N 536.332 verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Stefan Z wurde infolge der bei diesem Unfall erlittenen Verletzungen dienstunfähig; er wurde mit Wirksamkeit vom 31. 10. 1973 in den Ruhestand versetzt. Er erhält von der Klägerin nach den Bestimmungen des Wiener UFG eine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D5EKHG §13 Z2
Rechtssatz: Bei der dem Verletzten gegen seinen Dienstgeber zustehenden Remuneration und der Treueentschädigung handelt es sich um ein Erwerbseinkommen, dessen Ersatz er, wenn er in seinem Bezug durch die deliktische Handlung eines Dritten verhindert wurde, vom Schädiger im Rahmen des Verdienstentganges (§ 1325 ABGB bzw § 13 Z 2 EKHG) verlangen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 5. 6. 1979 ereignete sich gegen 18.10 Uhr im Ortsgebiet von S auf der Landesstraße vor dem Haus Nr. 77 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines Mopeds und die Zweitbeklagte als Lenkerin eines PKW beteiligt waren. Der Erstbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Der mit dem Moped auf der Landesstraße in Richtung K fahrende Kläger kollidierte mit dem von der Zweitbeklagten gelenkten PKW, als diese versucht... mehr lesen...
Am 16. April 1977 wurde Sebastian F, der Ehegatte der Klägerin, bei einem Verkehrsunfall verletzt, den der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zuges mitverschuldet hatte. Sebastian F verstarb am 14. September 1977 an den Unfallsfolgen. Die Klägerin begehrte mit ihrer erst nach diesem Zeitpunkt eingebrachten Klage als Erbin nach ihrem verstorbenen Gatten unter anderem den Zuspruch von Schmerzensgeld, auf das ihr verstorbener Gatte Anspruch g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1KFG 1967 §63EKHG §13
Rechtssatz: Schmerzengeldansprüche, soweit sie aus dem EKHG abgeleitet werden können, sind vererblich; sie können daher auch nach dem Tod des Verletzten geltend gemacht werden; das Gleiche gilt gemäß § 63 KFG gegenüber dem Haftpflichtversicherer. Entscheidungstexte 2 Ob 224/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 2 Ob 224/80 Veröff: ZVR 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §13
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf die Geldwertverdünnung stellt lediglich einen im Rahmen der Schmerzengeldbemessung zu berücksichtigenden Umstand dar, gewährt aber dem Schädiger nicht einen selbständigen Aufwertungsanspruch hinsichtlich seiner Teilzahlung. Durch die Bedachtnahme auf die Geldwertverdünnung auch hinsichtlich einer Teilzahlung soll lediglich vermieden werden, dass der Geschädigte bei der Berücksichtigun... mehr lesen...
Am 29. September 1970 ereignete sich auf der Autobahn Gleisdorf-Graz bei der Laßnitzhöhe ein Verkehrsunfall, an dem ein LKW der Autobahn-Oberbauleitung mit dem Kennzeichen G ... und L Z als Lenker des PKW VW 11 mit dem deutschen Zollkennzeichen 357 Z ... beteiligt waren Bei diesem Unfall wurde, A K als Insasse des letztgenannten Fahrzeuges verletzt. L Z wurde rechtskräftig einer Übertretung nach § 335 StG schuldig erkannt. Die Schadenersatzpflicht des beklagten Verbandes der Versicher... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Zu den Kosten des vermehrten Bedürfnisses gehören auch die Anforderungen der Grabpflege des verstorbenen Gatten der Geschädigten, wenn sie diese vor dem Unfall durch den Einsatz ihrer eigenen Arbeitskraft vorgenommen hat und dazu wegen der Unfallsfolgen nicht mehr in der Lage ist. Entscheidungstexte 8 Ob 135/78 Entscheidungstext OGH 27.09.1... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 10. Jänner 1974 bei einem Verkehrsunfall, welchen die Erstbeklagte Erika P allein verschuldet hat, so schwer verletzt, daß in der Folge an ihr eine Oberschenkelamputation am linken Bein vorgenommen werden mußte. Mit Anerkenntnisurteil des Kreisgerichtes Leoben vom 7. Feber 1975, 21 Cg 14/75-31, wurde festgestellt, daß die Beklagten für alle der Klägerin aus dem gegenständlichen Unfall anerlaufenden Schäden haften, die Zweitbeklagte jedoch nur bis zur Höhe der Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Zu den Kosten des vermehrten Bedürfnisses gehören auch die Anforderungen der Grabpflege des verstorbenen Gatten der Geschädigten, wenn sie diese vor dem Unfall durch den Einsatz ihrer eigenen Arbeitskraft vorgenommen hat und dazu wegen der Unfallsfolgen nicht mehr in der Lage ist. Entscheidungstexte 8 Ob 135/78 Entscheidungstext OGH 27.09.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §105 aEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Der Hilflosenzuschuß stellt keine sachlich kongruente Leistung für Mehrausgaben an Körperpflegemittel (Diana mit Menthol und Körperpuder) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 33/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 33/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1aEKHG §13 Z2
Rechtssatz: Für die Bemessung des Schadens, den der Geschädigte infolge der Körperverletzung durch die zeitweise oder dauernde Aufhebung oder Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erleidet, ist entscheidend, welchen Erwerb er durch Ausnützung seiner Erwerbsfähigkeit nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge gezogen hätte. Entscheidungstexte 8 Ob 33/78 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AASVG §105 aEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Der Hilflosenzuschuß stellt keine sachlich kongruente Leistung für Mehrausgaben an Körperpflegemittel (Diana mit Menthol und Körperpuder) dar. Entscheidungstexte 8 Ob 33/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 33/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1aEKHG §13 Z2
Rechtssatz: Für die Bemessung des Schadens, den der Geschädigte infolge der Körperverletzung durch die zeitweise oder dauernde Aufhebung oder Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erleidet, ist entscheidend, welchen Erwerb er durch Ausnützung seiner Erwerbsfähigkeit nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge gezogen hätte. Entscheidungstexte 8 Ob 33/78 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CABGB §1325 D2aEKHG §13
Rechtssatz: Aufwendungen für einen Fahrschulbesuch können nach unfallsbedingter Unmöglichkeit der Ablegung der Fahrprüfung weder als Heilungskosten noch als Verdienstentgang noch aus dem Titel vermehrter Bedürfnisse ersetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 279/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 279/77 Veröff: RZ 1978/122 S 241 = ZVR... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §12EKHG §13EO §291
Rechtssatz: In den Fällen der §§ 12, 13 EKHG ist die Pfändung des Schmerzengeldes den gleichen Beschränkungen unterworfen wie das Schmerzengeld nach § 1325 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 25/76 Entscheidungstext OGH 23.03.1976 3 Ob 25/76 JBl 1977,35 (dazu Jelinek, JBl 1977,1) 8 Ob 218/78... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte gegen den Verpflichteten die Exekution durch Pfändung und Überweisung der dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner Grazer Wechselseitige Versicherungsanstalt auf Grund von Schadenersatzansprüchen aus dem Verkehrsunfall vom 29. März 1974 in D mit Franz T (Sch. Zl.: GS-8-100-00-2321-74) angeblich zustehenden Forderung. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Exekution. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Es führte im wesentlichen aus,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1325 D7ASVG §255 EEKHG §13 Z2
Rechtssatz: Aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten, der entsprechend den Ausbildungsvorschriften den Beruf eines Malers erlernt und bis zum Unfall ausgeübt hat, die Annahme eines Portierpostens nicht zugemutet werden. Die Entscheidung ZVR 1957/156 ist vereinzelt geblieben und im übrigen noch vor der 9. Novelle zum ASVG ergangen, durch die die Stellung eines geler... mehr lesen...