Norm
ABGB §1325 ARechtssatz
Zu den Kosten des vermehrten Bedürfnisses gehören auch die Anforderungen der Grabpflege des verstorbenen Gatten der Geschädigten, wenn sie diese vor dem Unfall durch den Einsatz ihrer eigenen Arbeitskraft vorgenommen hat und dazu wegen der Unfallsfolgen nicht mehr in der Lage ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030738Dokumentnummer
JJR_19780927_OGH0002_0080OB00135_7800000_002