Norm
ABGB §1325 D1aRechtssatz
Für die Bemessung des Schadens, den der Geschädigte infolge der Körperverletzung durch die zeitweise oder dauernde Aufhebung oder Minderung seiner Erwerbsfähigkeit erleidet, ist entscheidend, welchen Erwerb er durch Ausnützung seiner Erwerbsfähigkeit nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge gezogen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030565Dokumentnummer
JJR_19780329_OGH0002_0080OB00033_7800000_001