Am 18. März 1964 führte der am 23. Dezember 1923 geborene Kläger als Malergehilfe des Franz S in der Halle I der Werksanlagen der Zweitbeklagten Malerarbeiten durch. Dabei stürzte er aus Verschulden des Erstbeklagten, eines Arbeiters der Zweitbeklagten, von einer Leiter aus etwa 5 Meter Höhe auf den Boden und wurde schwer verletzt. Der Erstbeklagte wurde wegen dieses Unfalles nach § 335 StG rechtskräftig verurteilt. Mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 11. Oktober 1969, GZ 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1325 D7ASVG §255 EEKHG §13 Z2
Rechtssatz: Aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten, der entsprechend den Ausbildungsvorschriften den Beruf eines Malers erlernt und bis zum Unfall ausgeübt hat, die Annahme eines Portierpostens nicht zugemutet werden. Die Entscheidung ZVR 1957/156 ist vereinzelt geblieben und im übrigen noch vor der 9. Novelle zum ASVG ergangen, durch die die Stellung eines geler... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CASVG §198ASVG §332 AASVG §332 FEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Beim Anspruch auf Bezahlung von Autoreparaturkosten (für einen wegen Gehbehinderung angeschafften Personenkraftwagen) handelt es sich um eine Entschädigung für vermehrte Bedürfnisse, die gewöhnlich eine besondere Form der Heilungskosten darstellt. Eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträger bezüglich der Reparaturkosten des Personenkraftwagens besteht nicht. Nach d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 CASVG §198ASVG §332 AASVG §332 FEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Beim Anspruch auf Bezahlung von Autoreparaturkosten (für einen wegen Gehbehinderung angeschafften Personenkraftwagen) handelt es sich um eine Entschädigung für vermehrte Bedürfnisse, die gewöhnlich eine besondere Form der Heilungskosten darstellt. Eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträger bezüglich der Reparaturkosten des Personenkraftwagens besteht nicht. Nach d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Zu den Kosten des vermehrten Bedürfnisses können auch die Aufwendungen für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges gehören, die den Verletzten erst in die Lage versetzt, sich frei zu bewegen, und seiner beruflichen Tätigkeit bzw Ausbildung nachzugehen. Entscheidungstexte 8 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 8 Ob 87/73 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Der Verletzte muß sich nicht mit der Verwendung von Taxis anstelle eines Personenkraftwagens zufrieden geben, wenn dies für ihn mit unzumutbaren weiteren Anstrengungen und Zuwartezeiten verbunden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 8 Ob 87/73 Veröff: ZVR 1974/164 S 245 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Zu den Kosten des vermehrten Bedürfnisses können auch die Aufwendungen für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges gehören, die den Verletzten erst in die Lage versetzt, sich frei zu bewegen, und seiner beruflichen Tätigkeit bzw Ausbildung nachzugehen. Entscheidungstexte 8 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 8 Ob 87/73 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Der Verletzte muß sich nicht mit der Verwendung von Taxis anstelle eines Personenkraftwagens zufrieden geben, wenn dies für ihn mit unzumutbaren weiteren Anstrengungen und Zuwartezeiten verbunden ist. Entscheidungstexte 8 Ob 87/73 Entscheidungstext OGH 19.06.1973 8 Ob 87/73 Veröff: ZVR 1974/164 S 245 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E1EKHG §12EKHG §13
Rechtssatz: Das Schmerzengeld des EKHG unterscheidet sich - abgesehen von der Anspruchsvoraussetzung "auf Verlangen" in § 1325 ABGB - nicht vom Schmerzengeld des ABGB. Entscheidungstexte 8 Os 18/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 8 Os 18/72 Veröff: ZVR 1972/195 S 370 2 Ob 224/80 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Unmittelbarer Anspruch eines Kindes auf Ersatz der Kosten auswärtiger Verpflegung, wenn es unfallsbedingt den ihr vom Vater im elterlichen Haushalt gewähren gesetzlichen Unterhalt nicht in Anspruch nehmen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 338/68 Entscheidungstext OGH 12.12.1968 2 Ob 338/68 Veröff: SZ 41/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Unmittelbarer Anspruch eines Kindes auf Ersatz der Kosten auswärtiger Verpflegung, wenn es unfallsbedingt den ihr vom Vater im elterlichen Haushalt gewähren gesetzlichen Unterhalt nicht in Anspruch nehmen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 338/68 Entscheidungstext OGH 12.12.1968 2 Ob 338/68 Veröff: SZ 41/175 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Hat ein Personenkraftwagen vor dem Unfall zum Lebensstandard des Verletzten gehört, dessen Fahrbefugnis nun auf Ausgleichsfahrzeuge eingeschränkt wird, so hat der Schädiger für die Kosten eines solchen Fahrzeugs aufzukommen. Entscheidungstexte 2 Ob 351/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 351/68 Veröff: ZVR 1969/322 S 29... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 FABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: Hat ein Personenkraftwagen vor dem Unfall zum Lebensstandard des Verletzten gehört, dessen Fahrbefugnis nun auf Ausgleichsfahrzeuge eingeschränkt wird, so hat der Schädiger für die Kosten eines solchen Fahrzeugs aufzukommen. Entscheidungstexte 2 Ob 351/68 Entscheidungstext OGH 28.11.1968 2 Ob 351/68 Veröff: ZVR 1969/322 S 29... mehr lesen...
Am 22. Juni 1962 hat die Klägerin als Mitfahrerin des vom Erstbeklagten gelenkten Traktors der zweitbeklagten Partei (einer Baugesellschaft m.b.H.) auf der V. Bundesstraße in der Nähe von B. einen Verkehrsunfall erlitten. Auf einer Steigung geriet der Erstbeklagte mit dem Traktor über den rechten Straßenrand; der Traktor kippte um und begrub die auf diesem Fahrzeug mitfahrende Klägerin unter sich, wodurch diese schwer verletzt wurde. Im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall ist der E... mehr lesen...
Norm: ASVG §333 Abs4EKHG §13EKHG §19
Rechtssatz: Ist die Haftung des Lenkers nach § 333 Abs 4 ASVG ausgeschlossen, so haftet der Halter nicht unbeschränkt nach § 19 EKHG, sondern nur nach den §§ 13 ff EKHG. Entscheidungstexte 2 Ob 86/68 Entscheidungstext OGH 25.06.1968 2 Ob 86/68 Veröff: SZ 41/77 = LwBetr 1969,103 2 Ob 70/69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: In § 1325 ABGB ist die Kategorie des Ersatzes der Kosten aus einer Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten nicht ausdrücklich erwähnt. Grundsätzlich besteht aber auch diese Ersatzpflicht, weil sie sogar im Falle des § 13 Z 3 EKHG normiert ist. Bei anderer Auffassung wäre der aus bloßer Gefährdungshaftung Verpflichtete schlechter gestellt als der aus Verschulden Ersatzpflichtige, welche Folgerung als o... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 AEKHG §13 Z3
Rechtssatz: In § 1325 ABGB ist die Kategorie des Ersatzes der Kosten aus einer Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten nicht ausdrücklich erwähnt. Grundsätzlich besteht aber auch diese Ersatzpflicht, weil sie sogar im Falle des § 13 Z 3 EKHG normiert ist. Bei anderer Auffassung wäre der aus bloßer Gefährdungshaftung Verpflichtete schlechter gestellt als der aus Verschulden Ersatzpflichtige, welche Folgerung als o... mehr lesen...