Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten, der entsprechend den Ausbildungsvorschriften den Beruf eines Malers erlernt und bis zum Unfall ausgeübt hat, die Annahme eines Portierpostens nicht zugemutet werden. Die Entscheidung ZVR 1957/156 ist vereinzelt geblieben und im übrigen noch vor der 9. Novelle zum ASVG ergangen, durch die die Stellung eines gelernten Facharbeiters gegenüber jener des ungelernten Hilfsarbeiters außerordentlich herausgehoben wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0027241Dokumentnummer
JJR_19760204_OGH0002_0080OB00505_7600000_001