RS OGH 1976/2/4 8Ob505/76 (8Ob506/76), 2Ob129/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1976
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Norm

ABGB §1304 A1
ABGB §1325 D7
ASVG §255 E
EKHG §13 Z2

Rechtssatz

Aus dem Grunde der Schadensminderungspflicht kann dem Geschädigten, der entsprechend den Ausbildungsvorschriften den Beruf eines Malers erlernt und bis zum Unfall ausgeübt hat, die Annahme eines Portierpostens nicht zugemutet werden. Die Entscheidung ZVR 1957/156 ist vereinzelt geblieben und im übrigen noch vor der 9. Novelle zum ASVG ergangen, durch die die Stellung eines gelernten Facharbeiters gegenüber jener des ungelernten Hilfsarbeiters außerordentlich herausgehoben wurde.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 505/76
    Entscheidungstext OGH 04.02.1976 8 Ob 505/76
    Veröff: ZVR 1976/361 S 379 = SZ 49/19
  • 2 Ob 129/82
    Entscheidungstext OGH 09.11.1982 2 Ob 129/82
    Auch; Beisatz: Hier: Maurer - Hilfsarbeiter. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0027241

Dokumentnummer

JJR_19760204_OGH0002_0080OB00505_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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