Norm
EKHG §11 B1Rechtssatz
Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Personenkraftwagens, der in einem 7,5 Meter breiten Autobahntunnel mit Gegenverkehr angehalten wird. Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Lastkraftwagenlenkers, der die für sein Fahrzeug zulässige Höchstgeschwindigkeit um zehn km/h überschreitet und auf das gut sichtbare Hindernis viel zu spät reagiert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0058548Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2012