Norm
EKHG §11 BRechtssatz
Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr liegt vor, wenn ein Transportbegleitfahrzeug schräg zur Fahrbahnlängsachse und im Schrittempo auf den zweiten Fahrstreifen einer Autobahn gelenkt wird, um Verkehrsteilnehmer, die den Überholfahrstreifen im Normalfall mit höherer Geschwindigkeit befahren, zum Anhalten zu veranlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087681Dokumentnummer
JJR_19951122_OGH0002_0010OB00049_9500000_007