Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 2002/I/160;FrG 1997 §105 Abs1 idF 2002/I/126;MRKZP 07te Art4;StGB §295;StGB §88 Abs1;StGB §94 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1a;VStG §30 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der VfGH hat nach dem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde von der Polizeiinspektion Dornbirn per 30. Mai 2006 wegen des Verdachts der Begehung des Vergehens nach § 107 Abs. 1 StGB bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Anzeige gebracht. Diese legte die Anzeige gemäß § 90 Abs. 1 StPO zurück, weil es sich bei den angezeigten Drohungen lediglich um nicht ernst zu nehmende Unmutsäußerungen gehandelt habe. Im Gefolge der Anzeigeerstattung war der Beschwerdeführer erkennungsdienstlich behandelt worden. Nach Zurücklegun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch41/01 Sicherheitsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: SMG 1997 §27 Abs1;SMG 1997 §35 Abs1;SPG 1991 §74 Abs1;SPG 1991 §74 Abs2;StGB §88 Abs1;StGB §94 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Löschung erkennungsdienstlicher Daten können aus der Anzeigeerstattung als solcher oder aus einer Verdachtslage keinesfalls Schlüsse in Rich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 10 Abs. 1 Z 6 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) ab. Begründend führte sie aus, der 1969 geborene Beschwerdeführer halte sich seit 24. Oktober 1986 ununterbrochen in Österreich auf und sei von Beruf Kraftfahrer. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2002 sei ihm die Verleihung der... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der Staatsbürgerschaftswerber die von ihm zitierte Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes in Arbeitsrechtssachen zunutze machen möchte, um die Schwere seines Verschuldens zu relativieren, und er insbesondere darauf verweist... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Auch aus dem Umstand, dass der Staatsbürgerschaftswerber "schon seit Jahren" den Beruf als Kraftfahrer ausübt, der ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit erfordere und eine besondere Gefahrengeneigtheit mit sich bringe, ist fü... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/01/0375 E 5. November 2003 RS 3
Hier: betreffend im entscheidungsrelevanten Zeitpunkt eineinhalb
Jahre zurückliegende Straftaten wegen des Vergehens der
fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs.1 und 4, erster Fall
StGB sowie wegen des Vergehens des Imstichla... mehr lesen...
Mit Urteil des Bezirksgerichtes Mödling vom 24. Oktober 1997 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 9. Mai 1997 in Mödling fahrlässig Elfriede H. am Körper verletzt, indem sie die nötige Aufsichts- und Verwahrungspflicht über ihren Hund verletzte, wodurch es geschehen konnte, dass dieser Elfriede H. in den rechten Unterschenkel biss, wodurch Elfriede H. eine Verletzung am Unterschenkel mit einer 24 Tage überschreitenden Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit e... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApKG §18 Abs1 Z1;ApKG §22 Abs1;ApKG §23 Abs1 lita;DP §126;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4 Fall1;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die mit Hinweisen auf die Pflicht zum standesgemäßen Verhalten außerhalb der eigentlichen Berufsausübung und die Pflicht... mehr lesen...
Am 14. September 2002 ereignete sich in den Morgenstunden auf der Drautalstraße B 100 bei Straßenkilometer 92,5 im Gemeindegebiet von Nikolsdorf im Bezirk Lienz ein Verkehrsunfall. Der "PKW des Beschwerdeführers" geriet in einer lang gezogenen Linkskurve vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit auf das rechte Straßenbankett und wurde deshalb vom Lenker nach links verrissen. Dabei geriet der PKW ins Schleudern, kam in weiterer Folge links von der Fahrbahn ab, stieß gegen einen Erdwa... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z6 idF 2002/I/081;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Die in der Z. 6 des § 7 Abs. 3 FSG 1997 genannte bestimmte Tatsache setzt voraus, dass es der Lenker eines Kraftfahrzeuges im Falle eines selbst verursachten Verkehrsunfalles, bei dem eine Person verletzt wurde, unterlassen hat, sofort anzuhalten oder die erforderliche Hilfe zu leisten oder herb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 25 Abs. 1 und 3 und § 32 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Z. 6 und Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klassen A (Untergruppe AL) und B für die Dauer von 20 Monaten, gerechnet ab der am 27. September 2000 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides, entzogen und das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen für diese Dauer verboten. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §32 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs3 Z6;FSG 1997 §7 Abs5;StGB §297 Abs1 Fall1;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass gegen die von der belangten Behörde festgesetzte Entziehungsdauer von zwanzig Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Mandatsbescheides, und d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von 16 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft (25. März 1992), entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0108 1 Stammrechtssatz Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers ist "schon an sich" verwerflich (Hinweis E 15.12.1992, 92/11/0206). Schlagworte Wiedereinsetzung in den vor... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0108 2 Stammrechtssatz Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefäh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm bis einschließlich 17. Dezember 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rec... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers ist "schon an sich" verwerflich (Hinweis E 15.12.1992, 92/11/0206). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110108.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchten läßt und die bereits eine En... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm der Führerschein nicht vor Ablauf von drei Monaten von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 27. Juli 1992 - das ist der 31. Juli 1992, somit nicht vor dem 31. Oktober 1992 - wieder aus... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;StGB §88 Abs1;StGB §88 Abs4;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Die Verwerflichkeit strafbarer Handlungen iSd § 88 Abs 1 und § 88 Abs 4 StGB und § 94 Abs 1 StGB ist "schon an sich" gegeben (Hinweis E 21.5.1986, 84/11/0280). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110206.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 6. Juli 1988 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er sei am 31. Juli 1987, um ca. 11.15 Uhr, in Seeboden auf der Millstätter Straße (B 98), auf Halle der Bäckerei „M“, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gestanden und habe es unterlassen, 1.) sein Fahrzeug sofort anzuhalten und 2.) ohne unnötigen Aufschub die nächste ... mehr lesen...
Index: StVO24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §38StGB §94 Abs1StVO 1960 §4 Abs1 litaStVO 1960 §4 Abs2
Rechtssatz: Ein Freispruch vom Vorwurf eines strafbaren Verhaltens nach § 94 Abs 1 StGB entfaltet keine bindende Wirkung dahin, dass damit ein Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 2 StVO ausgeschlossen worden wäre. ... mehr lesen...