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StVONorm
AVG §38Rechtssatz
Ein Freispruch vom Vorwurf eines strafbaren Verhaltens nach § 94 Abs 1 StGB entfaltet keine bindende Wirkung dahin, dass damit ein Schuldspruch wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 2 StVO ausgeschlossen worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030173.X01Im RIS seit
05.10.2020Zuletzt aktualisiert am
05.10.2020