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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers zeigt eine Sinnesart des Bf auf, die - auch losgelöst von dem in diesem Zusammenhang begangenen Alkoholdelikt - eine schwere Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchten läßt und die bereits eine Entziehung der Lenkerberechtigung wegen Verkehrsunzuverlässigkeit nach sich zu ziehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110108.X02Im RIS seit
19.03.2001