Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. Juli 2002, GZ 46 Hv 14/02a-13, wurde Thomas K***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2 und 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, am 9. September 2001 in Wolfsberg Robert Ko***** durch Zubodenwerfen misshandelt und fahrlässig am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat neben einer leichten Prellung und Hautabschürfung im Bereich des linken Ellbogens eine an sich schwere Verletzung, näml... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 8. 2000 lieferte die Zweitbeklagte mit einem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten Traktor (dessen Halter ihr Gatte war) Bauholz zur Wohnung des Erstbeklagten. Dort angekommen hielt sie an, ohne jedoch den Motor abzustellen. Der wegen einer Fußverletzung behinderte Erstbeklagte benötigte zum Absteigen vom Traktor länger als die Zweitbeklagte vermutete, sodass sie zu früh und ruckartig wiederum anfuhr und dabei die Hand des Erstbeklagten zwischen Fahrz... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Ein Verzicht des Verletzten auf Hilfeleistung ist nicht rechtswirksam, wenn es dem verzichtenden an der entsprechenden Einsichtsfähigkeit und/ oder Urteilsfähigkeit gebricht, die etwa bei einer erheblichen Alkoholisierung, bei einer anderen ersichtlichen Bewußtseinstrübung oder wegen Vorliegens eines Unfallschocks in der Regel auszuschließen sein wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Ein rechtswirksamer Verzicht des Verletzten beseitigt die Pflicht zur Hilfeleistung und schließt daher auch die Tatbestandsmäßigkeit der Untätigkeit des Verletzten aus. OLG Wien vom 21.04.1978, 12 Bs 110/78; Veröff: ZVR 1978/223 S 252 Entscheidungstexte 12 Os 171/89 Entscheidungstext OGH 22.02.1990 12 Os 171/89 Vgl; Beisatz: Ein Verzicht des Verl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.September 1953 geborene Mag. Franz P*** des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Dezember 1988 in Perg es unterlassen, dem Horst S***, dessen Verletzungen am Körper (insbesondere einen Schädelbasisbruch und ein epidurales Hämatom) er durch einen Stoß gegen dessen Schulter verursacht hatte, wodurch Horst S*** zurücktorkelte, das Gleichgewicht... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.April 1972 geborene (jugendliche) Malerlehrling Otto S*** wurde des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, wobei (zufolge eines ungerügt gebliebenen Mangels) entgegen § 260 Abs. 1 Z 2 StPO diese Subsumtionen nicht im Urteilsspruch selbst enthalten sind, sondern nur d... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Vorsatzausschließender Tatbildirrtum über die Hilfsbedürftigkeit des Verletzten. Entscheidungstexte 11 Os 47/86 Entscheidungstext OGH 23.09.1986 11 Os 47/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0093266 Dokumentnummer JJR_19860923_OGH0002_0110OS00047_8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.März 1969 geborene Mittelschüler Wolf L*** schuldig erkannt, er habe am 27.Mai 1985 in Klagenfurt 1) durch unachtsame Fahrweise als Lenker eines Motorfahrrades die eine Straße überquerende Fußgängerin Karin I*** zu spät bemerkt, angefahren, zu Boden gestoßen und somit fahrlässig am Körper verletzt, wobei die Tat eine schwere Körperverletzung, nämlich eine Fraktur der linken Kniescheibe, sowie eine Rißquetschwunde am Hinterkopf u... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Die tatsächliche Möglichkeit einer Hilfeleistung durch den Verursacher einer Körperverletzung stellt eine (von ihrer Zumutbarkeit als einem Schuldelement zu unterscheidende) ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung dar. Entscheidungstexte 9 Os 123/85 Entscheidungstext OGH 18.09.1985 9 Os 123/85 Veröff: SSt 56/70 ... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Einem Verursacher einer Körperverletzung, welcher noch während seiner Tätlichkeiten gegen sein Opfer von Dritten vom Tatort weggebracht und in der Folge seinen Willen an der Rückkehr zum Tatort gehindert wird, kann wegen der deswegen unterbliebenen Hilfeleistung der Vorwurf eines (nach § 94 StGB) strafbaren Verhaltens nicht gemacht werden. Entscheidungstexte 9 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Dezember 1967 geborene Martin A, der im ersten Rechtsgang rechtskräftig des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt worden war (ON 15), im zweiten Rechtsgang auch des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Insoweit liegt ihm zur Last, es am 17.Jänner 1984 in Köflach vorsätzlich unterlassen zu haben, Gustav B, dessen Verletzung am Körper (§ 83 StGB) er dur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Dezember 1967 geborene Jugendliche Martin A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 17.Jänner 1984 in Köflach den Gustav B durch Versetzen mehrerer Faustschläge, die eine Schwellung unter dem linken Auge, Nasenbluten, eine Schädel- und Nasenbeinprellung, eine Prellung des rechten Knies und Hauptabschürfungen am rechten Knie zur Folge hatten, vorsätzlich am Körper verletzt. Hinge... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Der Verursacher der Verletzung ist grundsätzlich verpflichtet, dem Verletzten, dessen Hilfebedürftigkeit er kennt, oder doch für möglich hält und sich damit abfindet, selbst die notwendige Hilfe zu leisten (10 Os 110/78). Entscheidungstexte 12 Os 37/81 Entscheidungstext OGH 23.04.1981 12 Os 37/81 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Jänner 1962 geborene, sohin zu den Tatzeiten jugendliche Schlosserlehrling Friedrich A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt 1 des Schuldspruchs), der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. (Punkt 2 des Schuldspruchs), des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB. (Punkt 3 des Schuldspruchs), des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. (Punkt 4 des Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Oktober 1961 geborene, zur Tatzeit mithin jugendliche Kraftfahrzeug-Mechanikerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 (erster Fall) StGB. (: Punkt B/ des Urteilssatzes) und des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. (: Punkt A/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil er am 20. April 1979 (gegen 22 Uhr) im Gemeindegebiet von Ebreichsdorf als Lenk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.September 1964 geborene Schüler Manfred A der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB. und des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 6.November 1979 in Mortantsch, Bezirk Weiz, als Lenker eines Fahrrads 1. infolge Einhaltens einer für die vereiste Fahrbahn überhöhten Fahrgeschwindigkeit gegen die Fußgängerin Rosa B gestoßen zu sein und die Genannte ... mehr lesen...
Norm: StGB §9 Abs2StGB §94StGB §95StVO §4 Abs2
Rechtssatz: Für die Unkenntnis der Bestimmung des § 4 Abs 2 StVO hat grundsätzlich jedermann, sobald er die Lenkung eines Fahrzeuges übernimmt, einzustehen (hier: noch nicht sechzehnjähriger Lenker eines Motorfahrrades). Entscheidungstexte 12 Os 87/80 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 12 Os 87/80 Veröff: SSt 51/42 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. August 1963 geborene (jugendliche) Angeklagte Erich A der Vergehen 1.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und 2.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 23. März 1979 in Vöcklabruck zu 1.): als Mopedlenker den die Fahrbahn der Brucknerstraße - in seiner Fahrtrichtung gesehen - von links nach rechts überquerenden 70-jährigen Fußgeher Alois B infolge verspäteter R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 27. Juni 1962 geborene Handelsschüler Günter C des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach dem § 94 Abs. 1 StGB (Punkt B des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Zum letztgenannten Schuldspruch wird ihm angelastet, am 6. Juli 1979 in Wilhelmsburg es (vorsätzlich) unterlassen zu haben, dem Gendarmerieinspe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Dezember 1960 geborene Hilfsarbeiter Johann A der Vergehen des schweren Diebstahls nach § 127 Abs 1, 128 Abs 1, Z 4 StGB, der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4, 1. Fall, StGB und des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gegen diesen Schuldspruch wendet er sich mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 3, 5 und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Sowe... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §88 CStGB §94StPO §281 Abs1 Z8 Cc
Rechtssatz: Der Strafantrag nach § 88 StGB deckt nicht auch den (real konkurrierenden) Schuldspruch nach §94 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 175/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 10 Os 175/78 14 Os 96/03 Entscheidungstext OGH 05.08.2003 14 Os 96/03 Vgl; Beisatz: H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Bezirksgerichtes Langenlois wurde Karl A neben dem Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 StGB auch des Vergehens des Imstichlassens eines Verletzten nach dem § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, obwohl die Staatsanwaltschaft mit der Erklärung, daß zu seiner weiteren Verfolgung wegen dieses Delikts kein Grund gefunden werde, nur seine Bestrafung wegen § 88 Abs. 1 StGB beantragt (S. 35), das Ger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Februar 1960 geborene (sohin zur Tatzeit noch jugendliche) kaufmännische Lehrling Rudolf P***** und der am 7.August 1958 geborene Präsenzdiener des Österreichischen Bundesheeres Anton B***** des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 7.Juni 1977 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) den Michael L***** durch Fausthiebe und Fußtritte gegen
Kopf: und Körper mi... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Zur Hilfeleistung gehört (als Vorstufe) die Überzeugung, welcher Art die Hilfsbedürftigkeit ist. Entscheidungstexte 12 Os 9/78 Entscheidungstext OGH 23.02.1978 12 Os 9/78 12 Os 87/80 Entscheidungstext OGH 04.09.1980 12 Os 87/80 Veröff: SSt 51/42 ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 CStGB §82StGB §94
Rechtssatz: Kausalität der Unterlassung bei §§ 82 und 94 StGB: Ob der Tod des Opfers bei gebotenem Verhalten, das heißt bei Erfüllung der Beistandspflicht nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft unterblieben wäre, ist auch unter Berücksichtigung der besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, soweit solche einen gegenüber dem angenommenen Normalfall andersartigen Kausalverlauf konkret indizier... mehr lesen...
Norm: StGB §82StGB §94
Rechtssatz: § 82 StGB setzt zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz voraus; nach § 94 StGB genügt Fahrlässigkeit in bezug auf die Herbeiführung oder Vergrößerung einer Todesgefahr. Entscheidungstexte 13 Os 172/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 13 Os 172/76 Veröff: SSt 47/77 = EvBl 1977/155 S 327 = RZ 1977,40 = JBl 1977,498 ... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Auch bei einer von der Körperverletzung (§ 83 StGB) mitumfaßten Schädigung der Gesundheit, bei welcher ein das körperliche und seelische Wohlbefinden in erkennbarer Weise (nicht ganz unerheblich) beeinträchtigender Krankheitszustand hervorgerufen oder gesteigert wird, besteht Hilfeleistungspflicht. Entscheidungstexte 10 Os 49/76 Entscheidungstext OGH 24.08... mehr lesen...
Norm: StGB §94
Rechtssatz: Die Hilfeleistungspflicht setzt kein Verschulden an der Verletzung voraus. Entscheidungstexte 10 Os 49/76 Entscheidungstext OGH 24.08.1976 10 Os 49/76 Veröff: SSt 47/42 = ZVR 1977/46 S 54 (Anmerkung von Liebscher) 10 Os 110/78 Entscheidungstext OGH 19.07.1978 10 Os 110/78 Beisatz: Den Verursacher einer ... mehr lesen...
Norm: StGB §94StGB §95
Rechtssatz: § 95 Abs 2 StGB verlangt im Gegensatz zu § 94 Abs 3 StGB keine Güterabwägung. Die Unzumutbarkeit nach § 95 Abs 2 StGB besteht schon dann, wenn wichtige von der Rechtsordnung anerkannte Interessen entgegenstehen, ohne daß diese unbedingt auch höherwertig als jene des Verunglückten sein müssen. Entscheidungstexte 10 Os 49/76 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStGB §6 DStGB §80 AStGB §88 AStGB §94StGB §95
Rechtssatz: Schutzzweck der Verkehrsvorschriften ist nicht nur die Sicherheit der unmittelbar durch einen Verkehrsunfall betroffenen Kraftfahrer, sondern auch aller derjenigen, die bei Fortdauer der durch einen solchen Unfall geschaffenen Gefahrenlage betroffen werden können. Entscheidungstexte 10 Os 129/75 Entscheidungs... mehr lesen...