Norm
StGB §2 CRechtssatz
Kausalität der Unterlassung bei §§ 82 und 94 StGB: Ob der Tod des Opfers bei gebotenem Verhalten, das heißt bei Erfüllung der Beistandspflicht nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft unterblieben wäre, ist auch unter Berücksichtigung der besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, soweit solche einen gegenüber dem angenommenen Normalfall andersartigen Kausalverlauf konkret indizieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0089450Dokumentnummer
JJR_19761209_OGH0002_0130OS00172_7600000_001