Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 Z1
Rechtssatz: Eine schwere und dauernde Beeinträchtigung der Sehkraft eines Auges ist eine fahrlässige zu verantwortende Folge eines mit großer Wucht geführten Faustschlages. Entscheidungstexte 10 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 10 Os 124/76 11 Os 161/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 Z1
Rechtssatz: Eine schwere und dauernde Beeinträchtigung der Sehkraft eines Auges ist eine fahrlässige zu verantwortende Folge eines mit großer Wucht geführten Faustschlages. Entscheidungstexte 10 Os 124/76 Entscheidungstext OGH 12.10.1976 10 Os 124/76 11 Os 161/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Ein Verlust der Sehfähigkeit liegt vor, wenn diese auch durch eine Operation und durch Verwendung von Surrogaten - bei etwa dreißig Prozent Erfolgschancen - nur zu fünf bis zehn Prozent des Normalzustandes wiederhergestellt werden könnte. RS U OLG Hamm (D) 1976/03/30 5 Ss 26/76 Veröff: GoltdArch 1976 H10,304 f Schlagworte *D* European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §85 D
Rechtssatz: Bruch der rechten Hand, Gasbrandinfektion im Krankenhaus, Abnahme des rechten Arms bis zum mittleren Drittel des Oberarmes als Folge eines unglücklichen Aufpralls auf einen Steinboden - keine Adäquanz. Entscheidungstexte 11 Os 103/75 Entscheidungstext OGH 19.11.1975 11 Os 103/75 Veröff: EvBl 1976/201 S 403 = SSt 46/67 ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 Abs1 A3StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84 HStGB §85 D
Rechtssatz: Laienhaftung im Rahmen adäquater Vorhersehbarkeit (§ 7 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 88/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 9 Os 88/75 12 Os 171/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 12 Os 171/75 Veröff: RZ 1976/52 S 79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84 HStGB §85 D
Rechtssatz: Regreßverbot: Der Täter haftet für den Kausalverlauf (Herbeiführung im Sinne des § 7 Abs 2 StGB), solange nicht das freie vorsätzliche, auf denselben Erfolg gerichtete Verhalten eines zurechnungsfähigen Dritten eingreift (Regreßverbot, erstmals formuliert von Reinhard von Frank). Daß aber der Verletzungserfolg (Erblindung) im Verhältnis zur Tathandlung (Hieb auf den Gesichtsschädel) etw... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §84 Abs1 HStGB §85 D
Rechtssatz: Die schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB ist eine "besondere Folge der Tat, an die eine schwerere Strafe geknüpft ist"; es gilt daher § 7 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 78/75 Entscheidungstext OGH 16.09.1975 12 Os 78/75 Veröff: RZ 1976/10 S 18 11 Os 103/... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z1 A
Rechtssatz: Mehrjähriges, sehr störendes Auftreten von Doppelbildern. Entscheidungstexte 12 Os 61/75 Entscheidungstext OGH 23.06.1975 12 Os 61/75 13 Os 151/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 13 Os 151/79 Ähnlich 11 Os 99/17v Entscheidungstext OGH 14.11.2017 11... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z1 A
Rechtssatz: Mehrjähriges, sehr störendes Auftreten von Doppelbildern. Entscheidungstexte 12 Os 61/75 Entscheidungstext OGH 23.06.1975 12 Os 61/75 13 Os 151/79 Entscheidungstext OGH 22.11.1979 13 Os 151/79 Ähnlich 11 Os 99/17v Entscheidungstext OGH 14.11.2017 11... mehr lesen...
Norm: StGB §84 CStGB §85
Rechtssatz: Bloß kurzzeitige Verrichtungen einer nicht im Rahmen des sonst regelmäßig ausgeübten Berufes gelegenen Erwerbstätigkeit sind ebenso wie bloß vorübergehende Arbeitslosigkeit für die Qualifikation nach § 156 lit c StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB) bedeutungslos. Entscheidungstexte 11 Os 114/74 Entscheidungstext OGH 28.11.1974 11 Os 114/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: 1./ Eine bleibende Schwächung der Sprache, des Gesichts oder des Gehörs nach dieser Gesetzesstelle liegt nur dann vor, wenn der Gebrauch eines dieser Sinne graduell erheblich beeinträchtigt wird, bei dem gesetzlich mit dem Wort "Gesicht" umschriebenen Sehvermögen also eine entsprechend starke Herabminderung der Fähigkeit mittels des Auges Gegenstände wahrzunehmen, eingetreten ist. 2./ Die vage Möglichkeit künftige... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z3 C
Rechtssatz: Das Zusammentreffend durch die Tat verursachter geistiger und somatischer Beeinträchtigungen ohne Wahrscheinlichkeit der Wiederherstellung, welches (erst) ein dauerndes Krankheitsbild der Hinfälligkeit ergibt, rechtfertigt die Annahme des Qualifikationsmerkmales immerwährenden Siechtums im Sinne des § 156 lit b StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB). Entscheidungstexte 11 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z3 C
Rechtssatz: Das Zusammentreffend durch die Tat verursachter geistiger und somatischer Beeinträchtigungen ohne Wahrscheinlichkeit der Wiederherstellung, welches (erst) ein dauerndes Krankheitsbild der Hinfälligkeit ergibt, rechtfertigt die Annahme des Qualifikationsmerkmales immerwährenden Siechtums im Sinne des § 156 lit b StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB). Entscheidungstexte 11 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 AStGB §85 BStGB §85 C
Rechtssatz: Unter dem Begriff des strafrechtlich (im Sinne des § 156 lit a StG nunmehr § 85 StGB) relevanten Erfolgs ist eine räumlich und zeitlich abgrenzbare Auswirkung der Tat (Jescheck, Lehrbuch, Allg Teil 177, 186), die somit keineswegs irreparabel sein muß, zu verstehen. Die nach abgeschlossener medizinischer Heilbehandlung unternommenen Eingriffe zur Wiederherstellung des Aussehens des Verletzten (kos... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Zur Beurteilung, ob eine auffallende Verstümmelung oder Verunstaltung im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) vorliegt, ist der Zustand im Aussehen der Person maßgebend, der nach Abschluß der nach dem jeweiligen Stande der medizinischen Wissenschaft vorgenommenen und möglichen Heilbehandlung eingetreten ist. Reaktivierung der Person durch mögliche und auch zumutbare kosmetische Operationen bleiben bei Be... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Unter den Begriff "auffallende Verunstaltung" im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) fällt, wie sich aus dem Zusammenhang mit den übrigen in dieser Gesetzesstelle aufgezählten überschweren Tatfolgen ergibt, nicht eine bloß vorübergehende Beeinträchtigung, die bei Fortschreiten des Heilungsprozesses wieder schwindet. Ist aber der Heilungsprozeß nach Durchführung der medizinischen Heilbehandlung bereits a... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Zur Beurteilung, ob eine auffallende Verstümmelung oder Verunstaltung im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) vorliegt, ist der Zustand im Aussehen der Person maßgebend, der nach Abschluß der nach dem jeweiligen Stande der medizinischen Wissenschaft vorgenommenen und möglichen Heilbehandlung eingetreten ist. Reaktivierung der Person durch mögliche und auch zumutbare kosmetische Operationen bleiben bei Be... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z2 B
Rechtssatz: Unter den Begriff "auffallende Verunstaltung" im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) fällt, wie sich aus dem Zusammenhang mit den übrigen in dieser Gesetzesstelle aufgezählten überschweren Tatfolgen ergibt, nicht eine bloß vorübergehende Beeinträchtigung, die bei Fortschreiten des Heilungsprozesses wieder schwindet. Ist aber der Heilungsprozeß nach Durchführung der medizinischen Heilbehandlung bereits a... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Sind verlorene Schneidezähne durch eine Prothese ersetzt worden, so ist, die Frage, ob der Verletzte "in erheblicher Weise dauernd entstellt ist", nach seinem äußeren Erscheinungsbild beim Tragen der Prothese zu entscheiden (gegen BGHSt 17,161). Veröff: JZ 1973,63 (ausführliche Stellungnahme von Ulsenheimer) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §1326 AStGB §85 B
Rechtssatz: Wesentlich für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne des § 156 lit a StG ist die nachteilige Veränderung der Gesamterscheinung des Verletzten, die Beeinträchtigung seines äußeren Aussehens für den Beschauer, und zwar nicht nach medizinischen Begriffen, sondern unter Zugrundelegung eines ästhetischen Maßstabes nach allgemeiner Lebensanschauung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1326 AStGB §85 B
Rechtssatz: Eine zwölf Zentimeter lange, vom linken Mundwinkel bis zur Ohrmuschel reichende, bis zu 0,2 Zentimeter tief eingezogene Narbe, durch die der Mundwinkel etwas nach oben und außen und die linke Hälfte der Oberlippe um etwa 0,2 Zentimeter nach oben gezogen erscheint und die sich durch eine intensiv blaurote Farbe von der umgebenden Gesichtshaut deutlich abhebt und zahlreiche Nahtspuren aufweist, ist eine au... mehr lesen...
Norm: StGB §85 B
Rechtssatz: Eine auffallende Verunstaltung im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn die äußere Erscheinung der betroffenen Person in einer Weise beeinträchtigt ist, daß die bleibende Veränderung des Körpers auf den Beschauer eine ebensolche Wirkung zu verüben vermag, wie das Fehlen eines die Gesamtwirkung der äußeren Erscheinung mitbestimmenden Körperteils (SSt 15/68). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Die Voraussetzung für die Anwendung des § 156 lit a StG ist stets gegeben, wenn ein Auge, mag es nun gesund, geschwächt oder erblindet gewesen sein, aus dem Körper entfernt werden muß. Es ist nicht erforderlich, zu untersuchen, ob die Entfernung des Auges eine auffallende Verunstaltung zur Folge hat. Entscheidungstexte 8 Os 316/61 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Verlust der Sehkraft eines Auges. Entscheidungstexte Os 723/25 Entscheidungstext OGH 15.01.1926 Os 723/25 Veröff: SSt VI/11 3 Os 811/48 Entscheidungstext OGH 17.02.1949 3 Os 811/48 Beisatz: Auch der Verlust eines bereits vor der tat erblindeten Auges rechtfertigt deren Unterstellung unter die B... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Unter dem Begriff der bleibenden Schwächung des Gesichtes ist eine Schwächung der Funktion des Auges zu verstehen, infolge deren das bisherige Sehvermögen einer Person eine dauernde Einbuße erlitten hat. Die Möglichkeit, das Sehübel durch eine Brille korrigieren zu können, hat keine entscheidende Bedeutung. Entscheidungstexte 4 Os 190/23 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z3 C
Rechtssatz: Zum Begriffe des immerwährenden Siechtums im Sinne des § 156 lit b StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB). Entscheidungstexte 3 Os 673/48 Entscheidungstext OGH 21.09.1948 3 Os 673/48 Veröff: SSt 19/162 11 Os 160/72 Entscheidungstext OGH 22.11.1972 11 Os 160/72 Veröff: SSt 43/47 = EvBl 1973/109 S 245 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 Z3 C
Rechtssatz: Zum Begriffe des immerwährenden Siechtums im Sinne des § 156 lit b StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB). Entscheidungstexte 3 Os 673/48 Entscheidungstext OGH 21.09.1948 3 Os 673/48 Veröff: SSt 19/162 11 Os 160/72 Entscheidungstext OGH 22.11.1972 11 Os 160/72 Veröff: SSt 43/47 = EvBl 1973/109 S 245 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §85 DStGB §86
Rechtssatz: Wenn mehrere Täter auf vorherige Verabredung gemeinsam im bewußtem Zusammenwirken gegen den Verletzten vorgegangen sind, haftet sie als Mittäter für den ganzen, durch die gemeinsam verübte strafbare Handlung verursachten Erfolg nach den §§ 152, 155 lit b und d und 156 lit a StG. Entscheidungstexte 2 Os 619/47 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Die erhebliche Verminderung der Sehkraft auch nur eines Auges oder die erhebliche Herabsetzung der Hörschärfe auch nur eines Ohres begründen die Annahme einer dauernden Schwächung des Gesichtes oder Gehörs. Entscheidungstexte 4 Os 624/38 Entscheidungstext OGH 09.12.1938 4 Os 624/38 Veröff: SSt 18/78 1 Os 143/50 ... mehr lesen...
Norm: StGB §85 A
Rechtssatz: Unter Verlust eines Auges im Sinne des § 156 lit a StG (nunmehr § 85 StGB) ist die tatsächliche Trennung dieses Organs vom Körper und nicht der Verlust der Gebrauchsfähigkeit dieses Organs zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Os 806/37 Entscheidungstext OGH 09.11.1937 4 Os 806/37 Veröff: SSt 17/144 Europe... mehr lesen...