RS OGH 1976/3/30 5Ss26/76

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Veröffentlicht am 30.03.1976
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Norm

StGB §85 A

Rechtssatz

Ein Verlust der Sehfähigkeit liegt vor, wenn diese auch durch eine Operation und durch Verwendung von Surrogaten - bei etwa dreißig Prozent Erfolgschancen - nur zu fünf bis zehn Prozent des Normalzustandes wiederhergestellt werden könnte.

RS U OLG Hamm (D) 1976/03/30 5 Ss 26/76 Veröff: GoltdArch 1976 H10,304 f

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104770

Dokumentnummer

JJR_19760330_AUSL000_0050SS00026_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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