RS OGH 1996/8/6 14Os86/96, 11Os20/05h

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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Norm

StGB §70

Rechtssatz

Die Erschließung fortlaufender, dh für einen längeren Zeitraum wirksamer Einnahmen aus der wiederkehrenden Begehung von Straftaten kann sich auch zum Ziel setzen, wer seinen Lebensunterhalt nicht ständig und überwiegend aus Straftaten fristet (EvBl 1983/135).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105923

Dokumentnummer

JJR_19960806_OGH0002_0140OS00086_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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