Norm
StGB §5 ARechtssatz
Bedingter Vorsatz, Wissentlichkeit und Absichtlichkeit sind verschiedene Spielarten (und zugleich Stufen) des Vorsatzes, das ist das - in jeder von ihnen zum Ausdruck kommende - Verwirklichen-Wollen eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0088835Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022