RS OGH 1976/12/9 13Os123/76, 13Os92/77, 13Os168/79, 12Os148/79, 11Os54/81, 13Os29/87, 12Os152/91, 11

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Veröffentlicht am 09.12.1976
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Norm

StGB §5 F
StGB §164

Rechtssatz

Subjektiv erfordert der Tatbestand des § 164 StGB die Kenntnis des Täters davon, daß es sich um eine Sache handelt, die der Vortäter durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hat; es genügt aber bedingter Vorsatz hiefür und für die übrigen Tatbestandsmerkmale.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0088962

Dokumentnummer

JJR_19761209_OGH0002_0130OS00123_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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