Gründe: Der am 17.Juli 1959 geborene Finanzbeamte Dietmar R*** wurde von der Anklage des Verbrechens nach § 302 Abs. 1 StGB. gemäß § 259 Z. 3 StPO. freigesprochen. Die Anklagebehörde hatte ihm vorgeworfen, in Saalfelden vom 9. bis 19.September 1986 als Beamter des gehobenen Bodenschätzungsdienstes beim Finanzamt Zell am See mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf Dienstleistungen für ausbezahltes Entgelt zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollzie... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.März 1943 geborene Vizeleutnant des Österreichischen Bundesheers Manfred D*** wurde von der wider ihn wegen des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB erhobenen Anklage gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Ihm lag zur Last, in Bad Mitterndorf als Offizier des Österreichischen Bundesheers, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch den Staat an seinem Recht auf ausschließliche Verwendung der Wehrpflichtigen und deren Ausrüstung und Gerät... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §12StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Mit der Urteilsfeststellung, wonach der Angeklagte danach trachtete, Beamte anzustiften, ihre Befugnis wissentlich zu mißbrauchen, ist aber auch das eigene Wissen des Anstifters vom angestrebten wissentlichen Befugnismißbrauch der unmittelbaren Täter notwendigerweise verbunden und folglich in dem als erwiesen angenommenen Beeinflussungsversuch eo ipso konstatiert. Entsch... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.April 1949 geborene Fleischhauermeister Karl M*** ist der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2, 148, erster Fall, StGB (1) und der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12, zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Tamsweg von 1978 bis zum 13.Mai 1987 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Bediensteten der Marktgemeinde Ta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 43-jährige Johann W*** (zu 1.) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, (zu 2.) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB und (zu 3.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4 StGB (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz (zu 1.) im Sommer 1981 der Elfriede M*** mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten während eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem insoweit auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - auch (B) einen Teilfreispruch (§ 311 Abs. 1 iVm § 259 Z 2 StPO) enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Gerhard P*** (A) des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 22.August 1987 in Wöllersdorf Helmut S*** vorsätzlich zu töten versuchte, indem er ihm mittels eines Fixiermessers mit ca. 15 cm langer Klinge wahllos zahlreiche Stiche gegen die Brust ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Elisabeth L*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Zeit zwischen 24. Oktober 1984 und 29.Jänner 1985 in Hadres und anderen Orten Niederösterreichs ihren abgesondert verfolgten Ehegatten Ing. Helmut L***, der das Verbrechen des schweren Diebstahls von bedruckten Halbliter- und Einliter-Plastikflaschen nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 2 StGB be... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs1 Halbsatz2 BStGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Stellt das Gericht fest, dass ein Täter wissentlich gehandelt hat, sind Ausführungen über (an sich für die subjektive Tatseite ausreichendes) bedingt vorsätzliches Handeln überflüssig. Entscheidungstexte 13 Os 43/87 Entscheidungstext OGH 07.05.1987 13 Os 43/87 12 Os 68/88 Entsch... mehr lesen...
Gründe: Die am 2.Juni 1964 geborene Karin W*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 15 StGB schuldig erkannt, weil sie in Bregenz und St. Gallen dem Norbert Josef B*** zwischen 25.Februar und 14. August 1984 insgesamt 26.940 sFr. herauslockte und Ende September 1984 weitere 5.000 sFr. herauszulocken suchte. Gegen den Schuldspruch wendet sich die auf § 281 Abs. 1 Z. 5 und 9 lit. a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwer... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2 litaStGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 (lit a und b) FinStrG genügt nicht, dass der Täter die Verwirklichung des einem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhalts ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet (§ 8 Abs 1 FinStrG). Vielmehr muss der Täter hinsichtlich der Bewirkung einer Verkürzung wissentlich (§ 33 Abs 2 FinStrG: "... und dies nicht nur für mögl... mehr lesen...
Gründe: Der am 2. April 1966 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Roman G*** wurde der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (1) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 30. März 1984 in Matrei am Brenner dem Michael S*** durch Schläge und Tritte absichtlich eine schwere Körperverletzung (ausgedehnte Weichteilprellungen im Bereich des Gesichts, eine Riß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Dezember 1930 geborene Gendarmeriebezirksinspektor Ernest A (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens des Betruges unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 146, 313 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 6.August 1983 in Spielfeld als dem Gendarmerieposten Spielfeld zur Verkehrsüberwachung zugeteilter ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 25.September 1945 geborene kaufmännische Angestellte Maria A der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs.1 und Abs.3 lit.a und c, 13 FinStrG (Punkt I/1 und 2 des Urteilsspruches), nach § 33 Abs.2 lit.a und Abs.3 lit.d FinStrG (Punkt II) sowie nach § 33 Abs.1 und Abs.2 lit.b FinStrG (Punkt III) - jeweils als 'Beteiligte' nach § 11 (dritter Fall) FinStrG - schuldig erkannt. Darnach hat... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Absicht ist von Wissentlichkeit streng zu trennen: ebenso wie letztere keineswegs notwendigerweise bedeutet, dass es dem Täter, der den Eintritt eines mit seiner Handlung verbundenen Erfolges als gewiss voraussieht, auf dessen Herbeiführung geradezu ankommt - dieser kann ihm vielmehr ohneweiteres gleichgültig oder sogar unerwünscht sein -, ist umgekehrt absichtliches Handeln durchaus nicht regelmäß... mehr lesen...
Gründe: A. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A der Verbrechen (I.) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., (III.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB., ferner der Vergehen (II.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (1.) Z. 1 und (2.) Z. 2 StGB., (V.) des Verstrickungsbruchs nach § 271 Abs. 1 StGB. und (VI.) nach § 114 ASVG. sowie (VII.) des (richtig: der) Finanzver... mehr lesen...
Norm: FinStrG §33 Abs2StGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Argumento "bewirkt und dies ... für gewiss hält" wird nur für die Bewirkung der Verkürzung Wissentlichkeit gefordert; für die Pflichtverletzung genügt bedingter Vorsatz. Entscheidungstexte 13 Os 92/83 Entscheidungstext OGH 08.09.1983 13 Os 92/83 Veröff: EvBl 1984/107 S 404 = RZ 1984/36 S 101 1... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Wissentlichkeit verlangt nicht (bloß) ein (zweifelhaftes) Wissen (welches auch dem bedingten Vorsatz eigen ist), sondern Gewissheit im Sinne einer zweifelsfreien Kenntnis. Entscheidungstexte 10 Os 92/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 10 Os 92/80 Veröff: EvBl 1981/242 S 667 12 Os 117/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. April 1923 geborene Kaufmann Dipl.Ing.Wilhelm A des Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und Abs 3 lit b FinStrG. schuldig erkannt, weil er in Wien zwischen 10. Juni 1975 und 10. Februar 1976 als geschäftsführender Gesellschafter der Firma B & Co. OHG. bzw. als verantwortlicher Geschäftsführer der Zentralheizungsund Lüftungsbaufirma B & Co. GesmbH. unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem §... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 FStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB erfordert neben dem (auch bedingt möglichen) Vorsatz dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, den wissentlichen Missbrauch der Befugnis, zu der das Amt berechtigt. Entscheidungstexte 7 Ob 28/76 Entscheidungstext OGH 13.05.1976 7 Ob 28/76 Veröff: SZ 49/67... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Dolus principalis ist dadurch gekennzeichnet, daß es dem Täter zwar nicht darauf ankommt, diesen Erfolg herbeizuführen, jener nicht unmittelbar erstrebt, begehrt oder bezweckt wird und solcherart nicht die die Handlung bestimmende Zielvorstellung bildet, der Täter jedoch den betreffenden - ihm gleichgültigen oder allenfalls sogar unerwünschten - Erfolg als mit den von ihm bezweckten (an sich vielleicht rechtlich... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStPO §321 Abs1StPO §345 Abs1 Z8
Rechtssatz: Gibt die Rechtsbelehrung die Legaldefinition des "bösen Vorsatzes" im Sinne des § 1 StG dahin wieder, daß "direkter Vorsatz" vorliege, wenn der Täter das mit dem Verbrechen verbundene Übel geradezu bedacht und beschlossen hat, und wird auch der Begriff des "bedingten Vorsatzes" interpretiert, dann ist damit auch dolus principalis erläutert, weil dieser bloß eine Spielart des dolus ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Dolus principalis ist bloß eine Spielart des dolus directus. An diese Form des bösen Vorsatzes werden in Ansehung des intellektuellen und emotionalen Elements keine anderen und namentlich keine minderen Anforderungen gestellt, als die schlechthin für den dolus geforderten. Denn auch bei dolus principalis muß der Täter um den Erfolgseintritt gewußt, ihn sich mithin vorgestellt sowie ihn gewollt bzw - der Terminol... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §127
Rechtssatz: Die diebische Absicht ist mit dolus principalis in der Regel auch bezüglich des am Tatort mit der Sache vorerst nicht trennbar verbundenen Behältnisses verwirklicht, auch wenn sich der Täter nicht aus der Gesamtsubstanz der entzogenen Sache bereichern wollte. Entscheidungstexte 10 Os 43/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 10 Os 43/73 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §127 C
Rechtssatz: Ist ein Übel (hier der Gewahrsamsverlust des Besitzers am Tascheninhalt) mit der Handlung des Täters (Mitnahme der Tasche samt Inhalt) notwendig untrennbar verbunden, so beschließt der Täter nachgerade notwendig auch diesen Erfolg. Entscheidungstexte 11 Os 97/72 Entscheidungstext OGH 04.10.1972 11 Os 97/72 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Böser Vorsatz liegt nicht nur dann vor, wenn das tatbestandsmäßige Unrecht geradezu erstrebt, begehrt oder bezweckt wird, sondern auch dann, wenn der Täter das verbrecherische Übel als mit den von ihm bezweckten Folgen seiner Handlung untrennbar ansieht und damit gleichfalls will (dolus principalis nach Beling und Rittler, dolus directus im Sinne nach § Jescheck). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 D
Rechtssatz: Ein zur Erfüllung des subjektiven Tatbestandes geeigneter "böser Vorsatz" liegt in der Regel und insbesonders auch nach den Tatbeständen des FinStrG nicht nur dann vor, wenn der tatbestandsmäßige strafgesetzwidrige Erfolg vom Täter geradezu erstrebt, begehrt oder bezweckt wird, welche Schuldform in der Rechtslehre als "Absicht" (Rittler 2.Auflage I 183; Jescheck 199) bezeichnet wird, sondern auch d... mehr lesen...