Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lieselotte Z***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a (idF vor BGBl I 2010/104) FinStrG (I/1 und 2) und nach §§ 33 Abs 2 lit a, 38 Abs 1 lit a (idF vor BGBl I 2010/104) FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat sie im Bereich des Finanzamts Wien 2/20/21/22 als Einzelunternehmerin in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung von Abgabenhinterziehungen eine fortlau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dionisio M***** des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, § 15 Abs 1 StGB (A) und des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Linz und Wien (A) von 20. Dezember 2006 bis 27. September 2009 vorschriftswidrig Suchtgift in einer das Fünfundzwanzigfache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge, nämlich zumindest 12.642,50 Gramm Kokain mit e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Angeklagten Chinonso Christian J***** sowie einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Beschwerdeführers enthält, wurde Benjamine M***** (zu III./) des - im Deliktsstadium des Versuchs verbliebenen - Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 15 StGB, § 28 Abs 1 erster Fall und Abs 2 SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien (III./) am 19. April 2010 Suchtgift in einer das 15-fache der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Mag. Josef S***** gemäß § 259 Z 3 StPO (vgl aber RIS-Justiz RS0120367) und Anton R***** gemäß § 214 FinStrG im zweiten Rechtsgang (zum ersten 12 Os 154/07z) von der Anklage freigesprochen, sie hätten in O***** vorsätzlich durch Verschleierung von Schwarzeinkäufen zur Begehung von Abgabenhinterziehungen (der von ihnen belieferten Gastwirte als Wiederverkäufer) nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG (Verletzung der abgabenrechtlichen Offenl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michaela W***** (jeweils) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I) und nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG (II) schuldig erkannt. Danach hat sie (zusammengefasst dargestellt) „im Raum Trofaiach und Graz" (vgl zur Bedeutung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit eines Finanzamts gemäß § 53 Abs 1 lit b zweiter Fall FinStrG: 13 Os 142/08v) vorsätzlich (I) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im dritten Rechtsgang ergangenen Urteil wurde Andreas L***** neuerlich antragskonform gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustands, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, eine mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung beging, näm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch andere Schuldsprüche enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Mario L***** jeweils mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/I) und nach §§ 33 Abs 2 lit b, 38 Abs 1 lit a, 11 (dritter Fall) FinStrG (richtig: B iVm A/II) schuldig erkannt. Ihm liegt - zusammengefasst - zur Last, gezielt Abgabenhinterziehungen durch Gesellschafter der Markus H***** GmbH und Co KG, für... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche von fünf Mitangeklagten enthält, wurde Constantin H***** des Vergehens des Landfriedensbruchs nach § 274 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche von fünf Mitangeklagten enthält, wurde Constantin H***** des Vergehens des Landfriedensbruchs nach Paragraph 274, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 30. Juni 2007 in Kapfenberg wissentlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Christian S***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er „mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachstehende Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen, die diese jedenfalls um einen 50.000 EUR insgesamt übersteige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch einen Freispruch eines anderen Angeklagten enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Thomas P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (1) sowie der Vergehen der versuchten Veruntreuung nach §§ 15, 133 Abs 1 StGB (2) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem auch einen Freispruch eines anderen Angeklagten enthaltenden angefochtenen Urteil wurde Thomas P***** des Verbrechens des Missbrauchs de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch der Angeklagten enthaltenden Urteil wurden die Ehegatten Franz und Melitta K***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, Melitta K***** als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Danach haben sie in Oberwart und Neusiedl Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch der Angeklagten enthaltenden Urteil wurden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 19. Jänner 2000, GZ 17 Vr 747/99-21, wurde Christian G***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthaltenden - Urteil des Landesgerichtes Korneuburg als Schöffengericht vom 19. Jänner 2000, GZ 17 römisch fünf r 747/99-21, wurde Christian G*... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden mit dem Urteil des Geschworenengerichtes Mingdui Z***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (5), Fan W***** aber der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 (1), der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und Z 2 (2) und der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden mit dem Urteil d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß § 263 StPO enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Dipl.Ing.Atilla Ki*****, Dipl.Ing.Georg R***** und Viktor Kl***** des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch einen (Viktor Kl***** betreffenden) Verfolgungsvorbehalt gemäß Paragraph 263, StPO enthaltenden - Urteil wurden... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 DStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Die vom Gesetz geforderte Vorsatzform der Wissentlichkeit kann durch die Feststellung einer darauf gerichteten Absicht des Angeklagten nicht ersetzt werden. Entscheidungstexte 14 Os 33/96 Entscheidungstext OGH 18.03.1996 14 Os 33/96 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §302 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn die Überzeugung eines Beamten, sich noch innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse zu bewegen, auf einer abwegigen Rechtsmeinung oder einem vorwerfbaren Irrtum beruht, bleibt in subjektiver Beziehung für die Annahme einer Wissentlichkeit des Befugnismißbrauches kein Raum. Entscheidungstexte 14 Os 8/95 Entscheidungstext OGH 14.03.... mehr lesen...
Gründe: Der Polizeioberst Harald K*** wurde von der Anklage, er habe am und nach dem 29.Oktober 1988 als Leitender Beamter der kriminalpolizeilichen Abteilung der Bundespolizeidirektion Graz mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten öffentlichen Recht auf Strafverfolgung zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes als dessen Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, dadurch wissentlich mißbraucht, daß er die zuständige Abteilung der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.Jänner 1946 geborene Kaufmann Erwin S*** wurde des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2 und 224 StGB und des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach §§ 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 7.Dezember 1983 und 13.März 1986 einen von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt für Paul T*** ausgestellten Führerschein, bei dem er den Familiennamen auf S*** verändert hatte... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §9
Rechtssatz: Jeder Rechtsirrtum schließt die Wissentlichkeit aus, sodaß die Vorwerfbarkeit eines solchen Irrtums außer Betracht bleiben kann. Entscheidungstexte 12 Os 108/89 Entscheidungstext OGH 16.11.1989 12 Os 108/89 Veröff: SSt 60/77 13 Os 5/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 13 Os 5/90 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs2 CStGB §5 Abs3 DStGB §9
Rechtssatz: Dort, wo das Gesetz Wissentlichkeit oder Absicht voraussetzt (§ 5 Abs 2 und 3 StGB), ist hinsichtlich der dadurch betroffenen Umstände § 9 StGB nicht anwendbar. Entscheidungstexte 12 Os 108/89 Entscheidungstext OGH 16.11.1989 12 Os 108/89 Veröff: SSt 60/77 European Case Law I... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.November 1967 geborene Martin G*** wurde von der Anklage, das Verbrechen des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB dadurch begangen zu haben, daß er in der Zeit vom 26. Mai 1988 bis 20.Juni 1988 in Rosegg als Beamter des Gendarmeriepostens Rosegg in zwölf Fällen nach Ausstellung von Organstrafverfügungen die Durchschriften nicht dem Postenkommandanten ablieferte, die Amtshandlung nicht in die Dienstvorschreibung eintrug und die vereinnahmten Geldstrafen... mehr lesen...
Gründe: Der jetzt 36-jährige Beamte Helmut H*** wurde - gegenüber der Anklageschrift (siehe oben) insofern modifiziert, als nur der Staat als an seinen Rechten geschädigt angesehen wurde - des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtliche Beurteilung Die von ihm dagegen aus § 281 Abs. 1 Z 5 und 9 lit a StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist im E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 49-jährige Postoberoffizial Johannes T*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 29.September bis zum 15.Oktober 1987 in Wolfsberg als mit der Zustellung von Postsendungen betrauter Beamter des Postamtes Wolfsberg mit dem Vorsatz, die Absender an ihrem Recht auf bestimmungsgemäße Zustellung der von Postkunden aufgegebenen Sendungen zu schädigen, sei... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §164 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite verlangt Ersatzhehlerei nach § 164 Abs 1 Z 3 letzter Fall StGB, daß das Wissen (§ 5 Abs 3 StGB) des Hehlers von der Anschaffung der Ersatzsache aus der (hier:) Raubbeute schon im Zeitpunkt des Ansichbringens vorhanden sein muß. Entscheidungstexte 11 Os 91/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 11 Os 9... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.August 1960 geborene Beamte der Abteilung 70 des Magistrates der Stadt Wien Gerhard N*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er als Berufungsreferent des Magistrates mit dem Vorsatz, den Staat an seinem konkreten Recht auf gesetzmäßige und fristgerechte Durchführung und Erledigung anhängiger Verwaltungsverfahren zu schädigen, seine Befugnis im Namen der Gemeinde Wien als deren Organ in Vollziehung der ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §153
Rechtssatz: Der Täter muss wissen, dass die jeweils zu Lasten des Machtgebers (hier: Fa EUROCARD) gesetzte Rechtshandlung (Bezahlen von Lieferungen und Leistungen unter Verwendung der Kreditkarte) durch die Vereinbarung nicht (mehr) gedeckt ist. Ein solcher Vorsatz liegt dann nicht vor, wenn der Täter daran glaubt, dass der Machtgeber einer an sich vertragswidrigen Vorgangsweise nachträglich seine Zustimmung geben ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juni 1942 geborene Privatdetektiv Dietmar Karl G*** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB (1.1.) und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 und 2 WaffG (1.2.) schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche liegt ihm zur Last, vom 21.November 1981 bis 1. April 1982 in verschiedenen Orten Österreichs und der Schweiz in achtzehn (in den Urteilsgrü... mehr lesen...