Norm
StGB §5 Abs1 Halbsatz2 BRechtssatz
Stellt das Gericht fest, dass ein Täter wissentlich gehandelt hat, sind Ausführungen über (an sich für die subjektive Tatseite ausreichendes) bedingt vorsätzliches Handeln überflüssig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0088886Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.11.2021