Norm
StGB §5 Abs3 DRechtssatz
Wissentlichkeit verlangt nicht (bloß) ein (zweifelhaftes) Wissen (welches auch dem bedingten Vorsatz eigen ist), sondern Gewissheit im Sinne einer zweifelsfreien Kenntnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0088890Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009