Norm: StGB §31StGB §40StPO §290 Abs2 AStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot gilt auch dann, wenn im neuen Rechtsgang (erstmals) auf ein zwischen den beiden Rechtsgängen gefälltes Urteil gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht zu nehmen ist (vgl WK-StPO § 293 Rz 23). Entscheidungstexte 11 Os 73/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 73/90 ... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Gerhard F*** (geboren am 9. März 1970), Harald W*** (geboren am 25. August 1972), Helmut W*** (geboren am 4. August 1971) und Karl U*** (geboren am 28. Jänner 1971) waren mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 12. Juni 1989, GZ 4 a Vr 200/89-37, im ersten Rechtsgang des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), Harald W*** überdies des Verbrechens des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der nunmehr 30-jährige Erich H*** und der 24-jährige Herbert Christian H*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs haben die Genannten am 13. April 1989 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter einen Dichtungssatz einer Brause-Armatur ("Schaden ca. 1.000 S") und Herbert Christian H*** darüber ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19.Dezember 1988 wurde unter anderem Hermann S*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 148, erster Fall, StGB und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit zu einer bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit dem eingangs im
Spruch: bezeichneten Urteil des Bezirksgerichtes Leonfelden vom 19.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1947 geborene Kaufmann Alois F*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB (C), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 und 12 StG... mehr lesen...
Gründe: Der 29jährige Lubomir B*** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverlezung nach § 87 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.Februar 1989 in Wien dem Karl B*** durch einen Messerstich gegen den Bereich des rechten Oberbauches eine - im Urteil detailliert beschriebene - an sich schwere Körperverletzung, verbunden mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung absichtlich zugefügt hat. Rechtliche Beurteilung Die von ... mehr lesen...
Norm: StGB §40StPO §281 Abs1 Z11 Fall1§290 Abs2 BStPO §293 Abs3
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der § 293 Abs 3, § 293 Abs 2 StPO ist es dem Erstgericht in einem zweiten Verfahrensgang selbst dann, wenn sich die seinerzeitige Strafbemessung auch auf ein weiteres Vergehen erstreckt hat, in Ansehung dessen das Verfahren in der Folge nach § 57 StPO ausgeschieden wurde, nur verwehrt, über den Angeklagten eine strengere Strafe zu verhängen als im ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Herbert L*** und Karl-Heinz K*** (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 7.Dezember 1987 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld sowie andere verwertbare Gegenstände, der Andrea B*** durch Einbruch in deren Geschäftslokal - und zwar durch Zerschlagen der Glasscheibe in der Eingang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche hat er I./ am 10.November 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma K***-T***-GesmbH den diesem Unternehmen noch unter dem Firmennamen S***-T***-GesmbH seitens der... mehr lesen...
Gründe: Mit - dem am 25.Oktober 1988 in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.Oktober 1988, GZ 2 U 686/88-7, wurde die am 24.August 1946 geborene Margaretha B*** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Wochen verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk ON 7). Im Anschluß ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §281 Abs1 Z7StPO §288 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei Urteilsnichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 7 StPO ist weder in § 288 Abs 2 Z 2 StPO die Aufhebung des Strafausspruchs wegen der bereits abgeurteilten Taten und auch insoweit eine neue Verhandlung und Urteilsfällung in erster Instanz vorgesehen, noch erscheint dies sonst prozessual geboten oder - von Ausnahmefällen abgesehen - auch nur zweckmäßig. Im Falle eines Schuldspruchs we... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1971 geborene Jugendliche Roland Alexander R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (A) sowie der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (C) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (D) schuldig erkannt. Als Verbrechen des Diebstahls durch E... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. Mai 1988, GZ 4 Vr 676/88-22, wurde der Jugendliche Franz M*** neben zwei anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des teils versuchten und teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2 sowie 15 StGB und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB "in Verbindung mit § 12, zweite Alternative StGB" schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über Franz M*** einschließlich des nachträglich... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StGB §43a Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 43 a Abs 3 StGB ist auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als sechs Monaten - mögen diese auch als Zusatzstrafen nach den §§ 31, 40 StGB auszumessen sein - nicht anwendbar. Entscheidungstexte 11 Os 123/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 123/88 Veröff: EvBl 1989/86 S 310 = RZ 1989/47 S 121 ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40
Rechtssatz: § 31 StGB ist nur dann anzuwenden, wenn im früheren Urteil eine Strafe tatsächlich ausgesprochen wurde. Fand hingegen im früheren Urteil ein Absehen von der Strafe statt, so kommt eine "Zusatzstrafe" schon begrifflich nicht in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 155/88 Entscheidungstext OGH 20.12.1988 11 Os 155/88 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 7. Oktober 1988 wurde Gerhard M*** wegen des am 26.Jänner 1988 begangenen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nur den Strafausspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit Berufung. Rechtliche Beurteilung Die Nichtigke... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.April 1988, GZ 25 Vr 4.110/87-28, wurde der am 1.Feber 1964 geborene Angeklagte Maximilian K*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.Juni 1987, GZ 28 Vr 1.625/86-37, die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.Juni 1987, GZ 10 U 336/87-3, und auf das Urteil ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Erst das Überschreiten der Grenzen des § 31 StGB bewirkt - unbeschadet einer Nichtigkeit aus anderen Gründen - wie schon bisher eine Nichtigkeit gemäß § 281 Abs 1 Z 11 StPO; es sei denn, daß das Gericht eine bereits rechtskräftig verhängte Unrechtsfolge durch eine Zusatzstrafe (§ 31 StGB) erklärtermaßen korrigieren wollte und auch erkennbar korrigiert hat und damit in Verletzung des im XX.Hau... mehr lesen...
Norm: StGB §40
Rechtssatz: Keine "Parallelität" in den Proportionen von Straftat zu Sanktion in den kraft § 31 StGB aufeinander bezogenen Urteilen. Entscheidungstexte 13 Os 115/88 Entscheidungstext OGH 03.11.1988 13 Os 115/88 Veröff: JBl 1989,328 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0091443 ... mehr lesen...
Norm: StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Bei der Bemessung einer Zusatzstrafe (§ 40 StGB) hat das erkennende Gericht gedanklich auch die bereits rechtsrechtskräftig abgeurteilten Straftaten in seine eigene Bewertung aller im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegenden Strafzumessungsgründe einzubeziehen (SSt 46/17, 47/28). Hiebei können im Zusammenhalt die schon im früheren Urteil bewerteten Strafzumessungstatsachen mehr oder weniger Gewicht... mehr lesen...
Gründe: Der zuletzt keiner geregelten Beschäftigung nachgegangene Christian B*** ist des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. schuldig erkannt und über ihn nach § 147 Abs 3 StGB. sowie gemäß § 31 StGB. unter Bedachtnahme auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 11.September 1984, 9 Vr 1218/84-70, eine Zusatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden. Rechtliche Beurteilung I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Dietmar R*** schuldig erkannt, er habe in Salzburg in den Jahren 1978 bis 1980 vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung "verwirkt" (gemeint: bewirkt), und zwar 1. durch Nichterklärung von Erlösen an fertiggestellten Bauten eine Verkürzung an Umsatzsteuer von 1,681.891 S, 2. unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten gemäß ... mehr lesen...
Gründe: Der am 30.Juli 1949 geborene Tischler Ernst Alois B*** wurde mit dem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 22. Juni 1987, GZ 11 E Vr 350/87-9, des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 224 (§ 223 Abs 2) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 6 Wochen verurteilt, weil er verfälschte - nach Ansicht des Erstgerichtes öffentliche - Urkunden im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache, nämlich der volls... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz H*** des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 19.März bis 2. Mai 1984 sowie zu späteren unbekannten Zeitpunkten in Salzburg und anderen Orten ihm am 19.März 1984 in Salzburg von der Firma D*** GmbH & Co anvertraute Kommissionsware im Gesamtwert von 71.102 S bzw. deren Verkaufserlös sich mit dem Vorsatz, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern... mehr lesen...
Norm: FinStrG §21StGB §31StGB §40
Rechtssatz: Die Bezugnahme in
Spruch: und Gründen des angefochtenen Urteils auf §§ 31, 40 StGB ist grundsätzlich verfehlt, weil für die Verhängung von Zusatzstrafen im Bereich der Finanzvergehen die Sondervorschriften des § 21 Abs 3 und 4 FinStrG gelten; sie ergeben sich folgerichtig aus dem Kumulierungsgrundsatz des § 22 Abs 1 FinStrG. Im übrigen zeigt schon der Wortlaut des § 21 Abs 4 FinStrG (Bedachtnahme des... mehr lesen...
Gründe: Siegfried A*** wurde der Finanzvergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 FinStrG. (I) und der vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG. (II) schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er als faktischer Leiter des Unternehmens seiner Gattin Gertrude A*** und für die Buchhaltung Verantwortlicher I. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe u... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte die am 2.Juni 1964 geborene Karin W*** wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3, 15 StGB. nach § 147 Abs. 3 StGB. unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB. auf das Urteil des Landesgerichts Feldkirch vom 26.Juni 1986, GZ. 20 Vr 1491/85-104, zu einer Zusatzstrafe von einem Jahr, die es gemäß § 43 Abs. 1 StGB. unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachsah. Bei der Straf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch sowie Verfolgungsvorbehalte (§ 263 Abs 2 StPO) enthaltenden - Urteil wurde der am 27.Jänner 1939 geborene technische Kaufmann Franz S*** (zu A) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB und (zu B) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er A) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Franz S*** jun - im zweiten Rechtsgang - (zu I.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB, (zu II.) des Vergehens (richtig der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB sowie (zu III.) des Vergehens nach § 114 ASVG schuldig erkannt. Darnach hat er als Geschäftsführer der Unternehmen teils des Franz S*** sen und teils der A.M*** GesmbH & Co KG ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1969 geborene Maurerlehrling Joachim Hermann KIS des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB (A des Urteilsspruches) und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13. September 1985 in Salzburg (A) Alois T*** (jun.) durch Versetzen eines heftigen Faustschlages gegen den
Kopf: , wodurch T*** sogleich das Bewußtsein verlor und... mehr lesen...