Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte u.a. den am 18.Juli 1962 geborenen August A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. (Tatzeit 9.September 1979) schuldig und verurteilte ihn nach dem § 84 Abs. 1 StGB. unter Anwendung des § 11 JGG. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten. Gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB. wurde die Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Bei der Strafbemessung wertete da... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §80 E
Rechtssatz: Keine Anwendung des § 37 StGB bei § 80 StGB aus generalpräventiven Erwägungen. Entscheidungstexte 11 Os 97/80 Entscheidungstext OGH 03.09.1980 11 Os 97/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0091285 Dokumentnummer JJR_19800903_OGH0002_0110O... mehr lesen...
Norm: FinStrG §15 Abs2StGB §37
Rechtssatz: Keine Umwandlung der gemäß § 15 Abs 2 FinStrG verhängten Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe. Entscheidungstexte 13 Os 79/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 79/80 13 Os 147/18v Entscheidungstext OGH 24.04.2019 13 Os 147/18v Vgl; Beisatz: Da nach § 15 Abs 2 FinStrG nur dann auf ein... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Geschäftsführer Helmut A der Vergehen der (teils vollendeten und teils versuchten) Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, Abs. 3 lit. a und 13 FinStrG. sowie § 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b FinStrG. schuldig und verurteilte ihn unter Anwendung des § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG. nach § 33 Abs. 5 FinStrG. zu einer Geldstrafe von 900.000 S, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, und zu einer Freiheitsstrafe in der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 41-jährige Angestellte Helmut A des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. (mit einem Schadensbetrag von 150.400 S), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB. (mit einem Wert des veruntreuten Gutes im Betrage von 635.227 S) sowie des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 1 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 147 Abs. 3 StGB. zu einer Freiheitsstrafe... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26. November 1941 (und nicht, wie in ON. 6 des Vr-Aktes und in der Ausfertigung des Ersturteils angeführt, 1949) geborene Versicherungsangestellte Heinz Udo A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger nach § 208 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 207 Abs. 1 StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 (zwölf) Monate... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §37StGB §40
Rechtssatz: In jedem der gemäß § 31 StGB zusammenhängenden Urteile ist eine an sich selbständige Strafe zu verhängen, mithin jeder Strafausspruch gesondert zu behandeln. Wurde im Vor-Urteil (gemäß § 37 StGB) eine Geldstrafe verhängt und soll auch im Nach-Urteil (gemäß § 37 StGB) eine Geldstrafe verhängt werden, dann ist für die Prüfung, ob die Grenzen des § 31 StGB eingehalten wurden, die Summe der Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Einschlägige Vorstrafen stehen der Anwendung des § 37 StGB nicht generell entgegen, zumal vor allem bei bisher nur bedingt ausgesprochenen Vorstrafen eine Resozialisierung des Rechtbrechers mittels einer (unbedingten) Geldstrafe durchaus möglich ist. Entscheidungstexte 12 Os 65/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 12 Os 65/79 Veröff: SSt 51/4 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 19. Dezember 1914 geborene Hausbesorgerin Stefanie A, die am 11. Jänner 1929 geborene Drogistin Gisela B und der am 26. Mai 1950 geborene kaufmännische Angestellte Alois A des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Gegen dieses Urteil hat die Angeklagte Gisela B die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung ergriffen, während es die Staatsanwaltschaft in Ansehung der... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Zweistufige Strafbemessung, indem vorerst (unter Berücksichtigung des § 41 StGB) die entsprechende Freiheitsstrafe ermittelt wird und dann durch deren Verdopplung (= Umrechnungsschlüssel des § 19 Abs 3 StGB) die Zahl der Tagessätze errechnet werden. Entscheidungstexte 13 Os 107/79 Entscheidungstext OGH 05.10.1979 13 Os 107/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Schauspieler Peter A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z. 2 und 3 und Abs. 3 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in der Zeit zwischen 27. und 29. Jänner 1979 in Wien vorsätzlich nachgenannte Gegenstände, die der abgesondert verfolgte Franz B durch einen Einsteigdiebstahl am 27. Jänner 1979 in die Wohnung des Miroslav C, sohin durch eine mit Strafe be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Albert A 1. des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB., 2. des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB. und 3. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 4 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er in der Nacht zum 1.Oktober 1978 1. dem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Mai 1959 geborene Schlosser Andreas A des Verbrechens der Erpressung nach dem § 144 Abs 1 StGB (Punkt I) des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB (Punkt II) des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Von zwei weiteren Anklagefakten wurde er gemäß dem § 259 Z 3 StPO (unangefochten) freigesprochen. Zum Schuldspruchfaktum I) liegt ihm zur Last, daß er im November 1977 in Niko... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Kellner Walter A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Oktober 1974 in Wien den Kurt B dabei unterstützte, eine gestohlene Sache, nämlich einen Waschbärmantel im Wert von 26.000 S, der aus einem von Kurt B und Herbert C begangenen schweren Diebstahl durch Einbruch stammte, mithin eine Sache, die ein anderer durch eine mit einer fünf Jahre erreichenden Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben dem Angeklagten Hans A der am 29.September 1956 geborene Buchdruckergeselle, derzeit Präsenzdiener, Erwin B des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig gesprochen, weil er in der Nacht zum 3.Juli 1977 in Wien in Gesellschaft des Mitangeklagten Hans A als Beteiligten (§ 12 StGB.) versucht hat, fremde bewegliche Sachen, nämlich eine größere Menge Zeitschriften, dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderem der am 27.Juli 1941 geborene Mechanikergeselle Ewald A des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1, Z 2, Abs. 2 StGB schuldig erkannt und nach § 164 Abs. 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31, 40 StGB auf die Urteile des Strafbezirksgerichtes Wien, AZ 9 U 361/74, und des Amtsgerichtes Laufen, AZ Cs 1607/73, zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung nahm das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Ist von vornherein wahlweise Freiheitsstrafe oder Geldstrafe angedroht, so ist § 37 StGB unanwendbar (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht des Schrifttums, vgl Foregger-Serini, Anmerkung IV zu § 37 StGB, Leukauf-Steininger, Kommentar, 260, und Reissig-Kunst, Anmerkung 4 zu § 37 StGB). OLG Wien vom 24.04.1975, 16 Bs 145/75; Veröff: EvBl 1976/40 S 78 GlRS OLG Wien vom 15.05.1975, 15 Bs 146/75 Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37StPO §294
Rechtssatz: Bei wahlweiser Geldstrafdrohung und Freiheitsstrafdrohung kann die Verhängung einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe sofort und bedingungsfrei (ohne Anwendung des § 37 StGB) wegen Nichtverhängung einer Geldstrafe bekämpft werden. Wird aber nur die Höhe der Freiheitsstrafe bekämpft, ist selbst bei Herabsetzung dieser unter sechs Monate dem Berufungsgericht die Umwandlung in eine Geldstrafe v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der Angeklagte Rudolf A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 115 Abs 1, 117 Abs 2) StGB. schuldig erkannt, weil er sich am 19. Dezember 1975 in Traismauer fahrlässig durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzte und im Rausch dadurch, daß er den Gendarmeriebeamten Erich B mit Gewalt u... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §294
Rechtssatz: Keine amtswegige Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe, wenn dies erst in der Berufung mündlich begehrt wird und eine Umwandlung nach § 37 StGB schon nach der vom Erstgericht verhängten Freiheitsstrafe möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte 13 Os 26/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 26/77 Veröff: SSt 48/23 ... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Aus generalpräventiven Gründen keine Anwendung des § 37 StGB bei einem Raub. Entscheidungstexte 11 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 16.03.1977 11 Os 14/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091219 Dokumentnummer JJR_19770316_OGH0002_0110OS00014_7700000_... mehr lesen...
Norm: StGB §19 Abs3StGB §37StGB §41StGB §129
Rechtssatz: Die unter Anwendung des § 37 StGB verhängte Geldstrafe ist originär und unmittelbar auf den Strafzweck zu bemessen und resultiert nicht aus der Umwandlung einer - allenfalls durch Anwendung von § 41 StGB (der somit formell nicht heranzuziehen ist) herabgesetzten - bestimmten Freiheitsstrafe. Entscheidungstexte 9 Os 157/76 Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Die Anwendung des § 37 StGB muß vom Gericht bei Verhängung einer sechs Monate nicht übersteigende Strafe in Erwägung gezogen werden. Entscheidungstexte 13 Os 152/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 13 Os 152/76 11 Os 150/76 Entscheidungstext OGH 10.12.1976 11 Os 150/76 Ähnlich; Beisatz: Ultima-ra... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Wird die Nichtanwendung des § 37 StGB nicht bekämpft, kann auch der OGH von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen. Entscheidungstexte 13 Os 152/76 Entscheidungstext OGH 23.11.1976 13 Os 152/76 Veröff: ÖJZ-LSK 1977/48 10 Os 184/76 Entscheidungstext OGH 09.03.1977 10 Os 184/76 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §11 Z1StGB §19StGB §37
Rechtssatz: Obwohl § 11 Z 1 JGG nur die Halbierung von zeitlich angedrohten Freiheitsstrafen anordnet, darf dennoch bei einer (unter Anwendung des § 37 StGB) verhängten Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe (zufolge der Umrechnungsschlüssel des § 19 Abs 3 StGB) die Hälfte des Höchstmaßes der jeweils angedrohten Freiheitsstrafe nicht übersteigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Das Unterbleiben der Anwendung dieser Ermessensnorm bedarf keiner
Begründung: . Entscheidungstexte 9 Os 111/76 Entscheidungstext OGH 17.11.1976 9 Os 111/76 Veröff: RZ 1977,107 12 Os 39/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 39/77 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Bei bisher nur bedingt ausgesprochenen Vorstrafen erscheint eine Resozialisierung mittels einer unbedingten Geldstrafe durchaus möglich. Entscheidungstexte 9 Os 83/76 Entscheidungstext OGH 10.11.1976 9 Os 83/76 9 Os 178/76 Entscheidungstext OGH 28.10.1977 9 Os 178/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Die Anwendung des § 37 StGB ist bei einem ausschließlich auf Herabsetzung einer sechs Monate nicht übersteigender Freiheitsstrafe gerichteten Berufungsbegehren nicht zulässig. Entscheidungstexte 12 Os 88/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 12 Os 88/76 13 Os 26/77 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Verhängung einer Geldstrafe enthält nicht eo ipso den Antrag auf Freiheitsstrafermäßigung (auf sechs Monate oder weniger). - So auch 9 Os 30/76 Entscheidungstexte 9 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9 Os 64/76 9 Os 30/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1977 9... mehr lesen...
Norm: StGB §37StPO §283 A
Rechtssatz: Der Berufungsantrag auf Verhängung einer Geldstrafe enthält nicht eo ipso den Antrag auf Freiheitsstrafermäßigung (auf sechs Monate oder weniger). - So auch 9 Os 64/76. Entscheidungstexte 9 Os 30/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9 Os 30/76 9 Os 64/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 9... mehr lesen...