Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §180 Abs1StPO §193 Abs2StVG §4StVG §5 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prognostizierung der "zu erwartenden Strafe", zu der die Untersuchungshaft nicht außer Verhältnis stehen darf (§ 180 Abs 1 letzter Satz StPO nF), kommt es darauf an, in welchem Ausmaß vom erkennenden Gericht die Verhängung einer unmittelbar zu vollziehenden Freiheitsstrafe realistischerweise (nach den Grundsätzen der Strafbemessung) voraussichtlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl F***** wegen der Vergehen der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB, der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB gemäß dem § 105 Abs. 1 StGB unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, welche im Sinne der §§ 31 und 40 StGB als Zusatzstrafe zu einer (dort bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe in der Dauer von ebenfalls vier M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert W***** (I.) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB und (II.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Windischbaumgarten (zu I.) von Juli 1989 bis 12. März 1991 Anna W***** (seine damalige Ehefrau) in zahlreichen Angriffen, seit Jänner 1991 in etwa zwei bis drei Angriffen wöchentlich, außer dem Fall des § 201 Abs. 1 StGB durch Schläge und durch Festhalten, wo... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §41
Rechtssatz: In Fällen, in denen lediglich eine sechs Monate nicht übersteigende Freiheitsstrafe zu verhängen wäre, ist die Geldstrafe originär und unmittelbar auf den Strafzweck hin zu bemessen. Demzufolge bedarf es weder hinsichtlich der gedachten kurzfristigen Freiheitsstrafe einer (gleichfalls gedachten) Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung nach § 41 StGB noch ist das Gericht bei der Festsetzung der gemäß § 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 16. November 1990, GZ 26 Vr 2807/90-8, wurde Elisabeth W***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 S, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. In den Urteilsgründen brachte das L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß §§ 458 Abs. 3, 488 Z 7 StPO in gekürzter Form ausgefertigten - Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12.September 1990, GZ 3 b E Vr 7384/90-7, wurde Stephan Johann H***** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des genannten Gerichtshofes vom 19.Oktober 1988, AZ 3 b E Vr 8750/88 (ON 15) - mit diesem Urteil war H**... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 24. November 1988, GZ 14 E Vr 920/88-8, wurde unter anderem der am 5. Juni 1970 geborene Reinhard M*** des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB nach dem § 136 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Die Höhe des Tagessatzes wurde mit S 30,--, die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Une... mehr lesen...
Norm: StGB §32 ffStGB §37
Rechtssatz: Bei wahlweiser Androhung von Geldstrafe und Freiheitsstrafe hat sich die richterliche Ermessensentscheidung zwischen diesen beiden gesetzlichen Strafalternativen daran zu orientieren, dass die Freiheitsstrafe die Ausnahme sein soll. Entscheidungstexte 12 Os 137/90 Entscheidungstext OGH 29.11.1990 12 Os 137/90 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Oktober 1970 geborene Bürokaufmann Christian E*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 14.März 1990, GZ 12 E Vr 359/89-12, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.Juni 1989 (demnach als Jugendlicher) als Lenker eines Personenkraftwagens durch Befahren der linken Fahrbahnhälfte im Verlauf einer Linkskurve einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkomm... mehr lesen...
Gründe: Die Angeklagten Gerhard F*** (geboren am 9. März 1970), Harald W*** (geboren am 25. August 1972), Helmut W*** (geboren am 4. August 1971) und Karl U*** (geboren am 28. Jänner 1971) waren mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Jugendschöffengericht vom 12. Juni 1989, GZ 4 a Vr 200/89-37, im ersten Rechtsgang des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes), Harald W*** überdies des Verbrechens des teils... mehr lesen...
Gründe: Mit - dem am 25.Oktober 1988 in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.Oktober 1988, GZ 2 U 686/88-7, wurde die am 24.August 1946 geborene Margaretha B*** des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Wochen verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk ON 7). Im Anschluß ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde der am 2.Juni 1972 geborene Markus M*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (Punkt B) schuldig erkannt und hiefür nach § 129 StGB unter Anwendung von § 11 Z 1 JGG 1961 und § 41 StGB zu einer - gemäß § 43 StGB unter Bestimmung e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem eingangs bezeichneten, unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. September 1986 wurde über Ludwig K***, der im ersten Rechtsgang zu vier Monaten (unbedingter) Freiheitsstrafe verurteilt worden war und, ohne daß auch vom öffentlichen Ankläger ein Rechtsmittel ergriffen worden wäre, mittels Nichtigkeitsbeschwerde die Verfahrenserneuerung erwirkt hatte, im zweiten Rechtszug wegen derselben strafbaren Handlungen eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.April 1988, GZ 25 Vr 4.110/87-28, wurde der am 1.Feber 1964 geborene Angeklagte Maximilian K*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.Juni 1987, GZ 28 Vr 1.625/86-37, die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.Juni 1987, GZ 10 U 336/87-3, und auf das Urteil ... mehr lesen...
Norm: StGB §37StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Mit dem Einwand, dass anstelle der ausgesprochenen (sechs Monate nicht übersteigenden) Freiheitsstrafe gemäß § 37 Abs 1 StGB eine Geldstrafe zu verhängen gewesen wäre, wird kein rechtsfehlerhafter Strafausspruch geltend gemacht, wie dies für jeden der drei Anwendungsfälle der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO Voraussetzung wäre. Die Entscheidung, ob es aus spezialpräventiven oder generalpräv... mehr lesen...
Norm: StGB §37
Rechtssatz: Der Anwendung des § 37 StGB auf nicht gerade atypisch leichte Angriffe gegen die Integrität der Justiz (hier: versuchte Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt) stehen generalpräventive Bedenken entgegen. Entscheidungstexte 14 Os 148/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 14 Os 148/88 European Case Law Iden... mehr lesen...
Gründe: Siegfried P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der versuchten Bestimmung zum Mißbrauch der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 15.Jänner 1987 in Wien durch das an die Vertragsbediensteten Friedrich S*** und Ruth S*** gerichtete Ansinnen, den gerichtlichen Einlaufstempel zwecks fristgerechter Datierung seines gegen den Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien vom 17.Dezember 1986,... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Vergehen (I.) des (in vier Fällen - teils zum Nachteil seines Arbeitgebers - begangenen) schweren Diebstahls (von Sachen im Wert von 18.460 S) nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 128 Abs 1 Z 4 StGB sowie (II.) der (durch das Wegwerfen einer bei einem Diebstahl erbeuteten Scheckkarte verübten) Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schu... mehr lesen...
Gründe: Gerd H*** wurde, folgend dem Wahrspruch der Geschwornen, des Vergehens der Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole nach § 248 Abs 2 StGB. schuldig erkannt, weil er im Jahr 1981 durch die in seinem Buch "Lüge, wo ist dein Sieg - Dichtung eines österreichischen Dissidenten" abgedruckten Textstellen: "Selbst die Hymne des Staates ist bestellt und erlogen" und "Besser als eure Bundeshymne ist jeder Fluch" auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wur... mehr lesen...
Gründe: Herbert I***, der zuletzt keiner Beschäftigung nachging, ist des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (I) und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (II) schuldig erkannt worden. Darnach hat er in Wien am 12.Juli 1986 den Pesach B*** durch die Äußerung: "W*** ist jetzt an der Regierung, W*** ist mein Onkel, alle Juden müssen von Österreich verschwinden, wir wollen sie nicht, wir bringen alle Juden um, wir ma... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Dezember 1967 geborene Hannes H*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83, 84 Abs. 1 und 2 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach versetzte er am 26.März 1986 in Eisenstadt dem Christian W*** mit einem scharfen und spitzen Fixiermesser (Klingenlänge etwa 10 cm) einen Stich gegen die Brust, sohin mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist, und fügte ihm hiedurch ein... mehr lesen...
Gründe: Der Justizwachebeamte Egon M*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er im Juli 1986 in Garsten als Justizwachebeamter der dortigen Strafvollzugsanstalt mit dem Vorsatz, den Staat in Ausübung seiner Strafvollzugshoheit (an seinem konkreten Recht auf strafzweckbedingte Einschränkung des Verkehrs eines Strafgefangenen mit der Außenwelt, des Empfangs von Sendungen und des Besitzes von Gegenständen sowie auf W... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Jänner 1962 geborene Hilfsarbeiter Sobeth KOC, ein türkischer Staatsbürger, des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27.Juni 1986 in Hilm die Eva M*** mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, nämlich durch Festhalten und durch die Äußerung: "Wenn du schreien, dann mit dir aus ...", zum außerehelichen Beischlaf genötigt zu haben. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Wels vom 28. Mai 1986, GZ 12 E Vr 1272/85-31, wurde Alfred S*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 84 Abs. 2 StGB unter Anwendung des § 37 Abs. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt; der einzelne Tagessatz wurde mit 140 S bemessen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wurde die Ersatzfreiheitsstrafe mit 60 Tage... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Viehhändler Herbert F*** (zu 2.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 302 Abs. 1 StGB und (zu 4.) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB, die Landwirte Johann P*** und Hubert L*** (zu 1.) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB sowie die Pensionistin Josefa P*** (zu 3.) des Vergehens der Fälschung besonders ... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte Elisabeth Hertha H*** wegen des ihr zur Last fallenden Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 dritter Fall StGB gemäß § 164 Abs. 3 StGB unter Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung nach § 41 Abs. 1 Z 5 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 3 (drei) Monaten, wobei es diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachsah. Bei der Strafbemessung we... mehr lesen...