Norm
StGB §37Rechtssatz
Keine amtswegige Umwandlung der Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe, wenn dies erst in der Berufung mündlich begehrt wird und eine Umwandlung nach § 37 StGB schon nach der vom Erstgericht verhängten Freiheitsstrafe möglich gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0091281Dokumentnummer
JJR_19770324_OGH0002_0130OS00026_7700000_001