Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz F***** (richtig:) der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 aF StGB (I 2, II 2 und III 2 des Urteilssatzes) und der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I 1 und III 4), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB (III 3) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II 1 und III 1) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz F***** (richtig:) der Verbrechen der Vergewaltigung nach Parag... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden Murat T***** (zu B) des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 2 und Abs 4 erster, zweiter und dritter Fall StGB und (zu D) des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB, Mursel D***** (zu A/I, II und IV), Mentor K***** (zu A/I, III und IV) sowie Malsor G***** zu (A/I und II) jeweils des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchte... mehr lesen...
Gründe: Die Bundespolizeidirektion Klagenfurt erstattete am 25. März 2003 bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anzeige gegen Dieter B***** wegen "Übertretung nach § 27 Abs 1 SMG", weil der Genannte von 1999 bis zum 7. Jänner 2003 "regelmäßig in 14-tägigen Abständen Cannabiskraut aus Rauchgeräten" konsumiert habe. Die Bundespolizeidirektion Klagenfurt erstattete am 25. März 2003 bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anzeige gegen Dieter B***** wegen "Übertretung nach Paragraph 27, ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIStGB §32 Abs2StGB §33 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die Tatbegehung während eines anhängigen Strafverfahrens nicht als eigener (besonderer) Erschwerungsgrund im Sinne des § 33 Z 2 StGB, sondern allenfalls als Strafzumessungsaspekt nach § 32 Abs 2 StGB zu werten wäre, erlangt dieser Umstand bei der Strafbemessung nur dann Bedeutung, wenn das im Zeitpunkt der nunmehr abzuurteilenden Tat anhängig g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mirza O***** einerseits des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 vierter Fall StGB (1.) und andererseits des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach § 131 erster Fall StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 6. März 2004 in Salzburg Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mirza O***** einerseits des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer e... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIStGB §32 Abs2StGB §33 Z2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die Tatbegehung während eines anhängigen Strafverfahrens nicht als eigener (besonderer) Erschwerungsgrund im Sinne des § 33 Z 2 StGB, sondern allenfalls als Strafzumessungsaspekt nach § 32 Abs 2 StGB zu werten wäre, erlangt dieser Umstand bei der Strafbemessung nur dann Bedeutung, wenn das im Zeitpunkt der nunmehr abzuurteilenden Tat anhängig g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Dr. Alfred B***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach § 3g VG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil wurde Dr. Alfred B***** des Verbrechens (richtig: der Verbrechen) nach Paragraph 3 g, VG schuldig erkannt. Danach hat er sich - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Bedeutung - dadurch, dass er als verantwortlicher ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alexander K*****r des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 26. August 2003 in Purkersdorf versucht, Julia E***** durch Würgen sowie durch Stöße und Schläge gegen den Körper zu töten. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alexander K*****r des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,,... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5VerbotsG allg
Rechtssatz: Des Handeln aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven ist typischerweise mit einem Schuldspruch nach dem VerbotsG verbunden. Die Berücksichtigung als Erschwerungsgrund verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 11 Os 147/03 Entscheidungstext OGH 18.05.2004 11 Os 147/03 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Günther R***** im zweiten Rechtsgang des Verbrechens nach § 3g VG schuldig erkannt, weil er sich vom 3. März 1996 bis 4. April 2001 in Salzburg und anderen Orten des Bundesgebietes auf eine andere als die in §§ 3a bis 3f VG bezeichnete Weise nationalsozialistisch betätigte, um bei anderen Personen eine nationalsozialistische Ges... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5VerbotsG allg
Rechtssatz: Des Handeln aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven ist typischerweise mit einem Schuldspruch nach dem VerbotsG verbunden. Die Berücksichtigung als Erschwerungsgrund verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 11 Os 147/03 Entscheidungstext OGH 18.05.2004 11 Os 147/03 15 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33 Z1StGB §105 Abs1
Rechtssatz: Die Erfüllung beider Varianten (Gewalt und gefährliche Drohung) des alternativen Mischtatbestandes der Nötigung ist unter dem Aspekt des § 32 StGB schulderhöhend. Entscheidungstexte 14 Os 20/04 Entscheidungstext OGH 14.04.2004 14 Os 20/04 13 Os 93/06k Entscheidungstext OGH 20.12.20... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Yahia M***** der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 (zu ergänzen Z 1) StGB (1.) und des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (2.) schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Jänner 2003 in Graz versucht, Hicham B***** Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Yahia M***** der Verbrechen der versuchten schweren Nöti... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33 Z1StGB §105 Abs1
Rechtssatz: Die Erfüllung beider Varianten (Gewalt und gefährliche Drohung) des alternativen Mischtatbestandes der Nötigung ist unter dem Aspekt des § 32 StGB schulderhöhend. Entscheidungstexte 14 Os 20/04 Entscheidungstext OGH 14.04.2004 14 Os 20/04 13 Os 93/06k Entscheidungstext OGH 20.12.20... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z7
Rechtssatz: Die Wehrlosigkeit oder Hilflosigkeit muss vom Täter bewusst ausgenutzt worden, also von seinem Vorsatz umfasst gewesen, sein. Entscheidungstexte 12 Os 7/04 Entscheidungstext OGH 11.03.2004 12 Os 7/04 15 Os 140/16a Entscheidungstext OGH 18.01.2017 15 Os 140/16a Auch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 13. August 2002 in Graz Ingeborg P***** vorsätzlich tötete, indem er ihr mit einem 24,5 cm langen Pfadfindermesser mit 13,5 cm Klingenlänge zahlreiche wuchtige Stiche in den Oberkörper und den Hals sowie gegen den Kinnbereich versetzte, worauf sie verblutete. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin K***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75,... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z7
Rechtssatz: Die Wehrlosigkeit oder Hilflosigkeit muss vom Täter bewusst ausgenutzt worden, also von seinem Vorsatz umfasst gewesen, sein. Entscheidungstexte 12 Os 7/04 Entscheidungstext OGH 11.03.2004 12 Os 7/04 15 Os 140/16a Entscheidungstext OGH 18.01.2017 15 Os 140/16a Auch ... mehr lesen...
Gründe: Rudolf K***** wurde einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/I), zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/II) und einer unbestimmten Anzahl von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Rudolf K***** wurde einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus W***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 1. September 2003 in Bruck an der Mur gewerbsmäßig Verfügungsberechtigten der B***** GmbH und der D***** GmbH jeweils zwei Packungen mit je drei Kodak-Filmen im Gesamtwert von 39,88 Euro mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hatte, und nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe veru... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Bernhard R*****, Zeljko Ra***** und Gerhard W***** im zweiten Rechtsgang des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach haben im Sommer 1999 in Rust Bernhard R***** und Zeljko Ra***** im bewussten und gewollten Zusammenwirken Matthias V***** mit Gewalt zu einer Duldung genötigt, indem sie ihn trotz heftiger Gegenwehr festhielten, ihm Hose und Unterhose hinunterzogen und ihn im entblößten Genitalbereich mit Zahnp... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z3
Rechtssatz: Ein Verführen nach § 33 Z 3 StGB liegt nur bei einer akzentuierten Einwirkung im Sinne der Schaffung eines besonderen Anreizes zur Tat vor. Entscheidungstexte 12 Os 15/03 Entscheidungstext OGH 05.06.2003 12 Os 15/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117730 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z3
Rechtssatz: Ein Verführen nach § 33 Z 3 StGB liegt nur bei einer akzentuierten Einwirkung im Sinne der Schaffung eines besonderen Anreizes zur Tat vor. Entscheidungstexte 12 Os 15/03 Entscheidungstext OGH 05.06.2003 12 Os 15/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117730 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm M***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, durch Täuschung über Tatsachen, indem er vorgab, ein redlicher Vertragspartner zu sein, Peter H***** zur Hingabe von Bargeldbeträgen, somit zu Handlungen verleitete, durch welche dieser an seinem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Margot P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil sie in Wien zwischen 3. März und 5. Mai 2002 gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, DI Martin A***** durch die Vorgabe, redliche, rückzahlungsfähige und rückzahlungswillige Darlehensnehmerin zu sein, somit durch Täuschung über Tatsachen zu Handlung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall, 15 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er in Leoben vom 9. April bis zum 30. August 2002 in zehn im Urteil näher beschriebenen Fällen anderen fremde bewegliche Sachen im Gesamtwert von mehr als 2.000 Euro mit auf unrechtmäßige Bereicherung gericht... mehr lesen...
Gründe: Manfred Z***** wurde (richtig:) der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels als Beteiligter nach §§ 11, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG schuldig erkannt. Manfred Z***** wurde (richtig:) der (in einer nicht näher bekannten Anzahl von Angriffen begangenen) Finanzvergehen des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels als Beteiligter nach Paragraphen 11,, 35 Absatz eins, Litera a,, 38 Abs... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Abs1 Z1StGB §33 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13 Fall2
Rechtssatz: Das Vorliegen der entscheidenden Strafbemessungstatsache in Bezug auf einschlägige Vorstrafen ist nach § 33 Z 2 StGB zu beurteilen, wonach als Erschwerungsgrund insbesondere gilt, wenn der Täter schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist (wobei das Wort "einer" als unbestimmter Artikel und nicht als Zahlw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch die Angeklagte Simone R***** umfassenden Urteil wurde Roman Z***** (und Walter L*****) der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (B/I) und des räuberischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2, 131 erster Fall StGB (B/II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden, auch die Angeklagte Simone R****... mehr lesen...
Gründe: Harald D***** wurde (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 zweiter Satz zweiter Fall und 15 StGB sowie (B) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Harald D***** wurde (A) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer 2,, 130 zweiter Satz zweite... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das neben rechtskräftigen Schuldsprüchen der Angeklagten Theresia H*****, Josef S*****, Gerhard B***** und Hermann A***** auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch des Mitangeklagten Maximilian K***** enthält, wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Theresia H***** (richtig:) der Finanzvergehen der (vorsätzlichen) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG (I a, b) sowie der Vergehen der Fälschung eines Beweis... mehr lesen...