Norm
SGG §12 Abs1 IHRechtssatz
Beim stetigen Ansteigen grenzüberschreitenden Suchtgifttransfers kommt für dessen Ahndung vor allem der generalpräventiven Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen, welche in erster Linie vom Gewicht der damit verbundenen Täterbelastung abhängt, vorrangige Bedeutung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087849Dokumentnummer
JJR_19951109_OGH0002_0120OS00136_9500000_001