Norm
StGB §32Rechtssatz
Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0090597Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021