RS OGH 1995/10/17 14Os49/95

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Veröffentlicht am 17.10.1995
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Norm

StGB §32 Abs2
StGB §33
StGB §34 Z17

Rechtssatz

Eine (verunstaltende) Verletzung des Opfers eines versuchten Mordes ist erschwerend. Anders als beim vollendeten Mord erfaßt die Strafdrohung des § 75 StGB beim Mordversuch sowohl Fälle, in denen es zu schwersten Verletzungen gekommen, als auch solche, in denen ein Verletzungserfolg nicht eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090943

Dokumentnummer

JJR_19951017_OGH0002_0140OS00049_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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