Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Den anderen berauschenden Mitteln im Sinne des § 287 Abs 1 StGB sind auch Medikamente mit berauschender Wirkung zuzuzählen. Entscheidungstexte 12 Os 31/93 Entscheidungstext OGH 06.05.1993 12 Os 31/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095806 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Eine volle Berauschung setzt eine höhergradige Bewußtseinsstörung voraus, durch welche dem Täter die Diskretionsfähigkeit oder die Dispositionsfähigkeit abhanden gekommen ist. Entscheidungstexte 13 Os 20/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 20/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Auch für einen durch Suchtmittel hervorgerufenen Vollrausch sind eine ungenügende Orientierung in Raum und Zeit und ein völliger Erinnerungsverlust hinsichtlich des Tatablaufs typische Kennzeichen. Entscheidungstexte 14 Os 1/93 Entscheidungstext OGH 16.02.1993 14 Os 1/93 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Sind die Trinkmengen und Trinkzeiten nicht mehr objektivierbar, so ist das gesamte Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat als Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung des Umfanges seiner physischen und psychischen Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 100/92 Entscheidungstext OGH 13.10.1992 11 Os 100/92... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §287
Rechtssatz: In bezug auf das Grunddelikt fehlt dem Rauschtäter begrifflich die Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit; er handelt demnach bezugnehmend auf die verdeckte Tat zwar auf Grund einer Willensreaktion, aber ohne Schuld. Daher sind schuldmildernde Umstände hinsichtlich des im Rausch begangenen Deliktes, wie etwa Begehung der Rauschtat aus Unbesonnenheit oder durch eine besonders verlockende Gelegenheit ve... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §81 B1aStGB §287
Rechtssatz: Nach forensischer Erfahrung werden pro Stunde durchschnittlich 0,12 Promille Blutalkohol abgebaut. Entscheidungstexte 13 Os 75/91 Entscheidungstext OGH 11.09.1991 13 Os 75/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089878 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: StGB §287StPO §288 Abs2 Z3
Rechtssatz: Strafneubemessung nach Urteilsergänzung um eine weitere, realkonkurrierende Rauschtat. Entscheidungstexte 12 Os 9/91 Entscheidungstext OGH 07.03.1991 12 Os 9/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0095975 Dokumentnummer JJR_19910307_... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Von einer abnormen (pathologischen) Alkoholintoleranz kann nur gesprochen werden, wenn schon der Genuß von minimalen Alkoholmengen zu einer krankheitsbedingten und mit einem Dämmerzustand verbundenen Berauschung führt. Entscheidungstexte 11 Os 170/87 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 11 Os 170/87 Veröff: SSt 59/22 ... mehr lesen...
Norm: StGB §5 EStGB §8StGB §269StGB §287
Rechtssatz: Hat der Täter - wenn auch rauschbedingt - den gegen ihn einschreitenden (Kriminalbeamten) Beamten nicht als solchen erkannt, so scheidet infolge Tatbildirrtums, welcher die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung verhüllt und den - auch für § 269 StGB als Rauschtat erforderlichen - Vorsatz ausschließt, seine Bestrafung wegen § 269 StGB bzw § 287 (§ 269) StGB aus (Nichtigkeit nach Z 9 lit a bzw Z 10... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §269StGB §287
Rechtssatz: § 269 StGB normiert kein Sonderdelikt. Wer immer daher Gewalt oder eine gefährliche Drohung gegen einen Beamten zur Hinderung einer Amtshandlung gebraucht, für den ist grundsätzlich auszuschließen, daß "die Vollendung der Tat ...... nach der Art der Handlung oder des Gegenstandes, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war". Ein konkreter Einfluß der Alkoholisierung des... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: 1) Wer Alkohol mit Medikamenten kombiniert, muß grundsätzlich damit rechnen, daß die Wirkung des genossenen Alkohols durch das Medikament erheblich gesteigert werden kann. 2) Für die Schuld des Rauschtäters bleibt es ohne Bedeutung, ob er gegenüber möglichen Rauschtaten besondere Vorkehrungen getroffen hat; derartige Zurüstungen sind ausschließlich im Rahmen der Strafzumessung zu bewerten. Hans OLG Hamburg vom 17... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Für die Fähigkeit, die mit dem Konsum großer Alkoholmengen verbundene Gefahr eines Vollrausches zu erkennen, ist die Erfahrung einer eigenen vollen Berauschung keineswegs erforderlich. Entscheidungstexte 10 Os 61/85 Entscheidungstext OGH 18.06.1985 10 Os 61/85 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Vorsätzlich handeln kann grundsätzlich jeder strafrechtlich Handlungsfähige, daher auch ein im Vollrausch Befindlicher ebenso wie ein Strafunmündiger, sodaß auch beim Volltrunkenen eine tatbestandsbezogene Vorstellung und ein tatbestandsbezogenes Wollen vorliegen kann. Entscheidungstexte 12 Os 56/84 Entscheidungstext OGH 12.04.1984 12 Os 56/84 V... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Die Rauschtat ist zwar im Rahmen des Deliktsaufbaus des § 287 StGB eine außerhalb dessen Tatbestands liegende zusätzliche (objektive) Strafbarkeitsbedingung; sie muß aber den gesamten Tatbestand des betreffenden Deliktstypus erfüllen, somit bei einem Vorsatzdelikt sowohl den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand. Die Zurechnung des betreffenden Delikts darf allein deshalb nicht möglich sein, weil es (infolge... mehr lesen...
Die klagende Republik Österreich begehrt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von 75 266 S samt Anhang sowie die Feststellung des Rechtes auf Ersatz aller Aufwendungen, welche die klagende Partei nach dem BG 9. 7. 1972, BGBl. 288 (VOG), aus Anlaß der am 25. 11. 1977 vom Beklagten an Erika B verübten Körperverletzung zu erbringen hat, soweit diese Leistungen in den Schadenersatzansprüchen der Erika B gegen den Beklagten ohne den gesetzlichen Forderungsübergang Deckung finden. Der B... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Auch Versuch der Rauschtat (hier: versuchte Bestimmung zum Amtsmißbrauch) ist tatbildlich. Entscheidungstexte 9 Os 51/82 Entscheidungstext OGH 04.05.1982 9 Os 51/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0095982 Dokumentnummer JJR_19820504_OGH0002_0090... mehr lesen...
Norm: StGB §81 Z2 B1aStGB §287
Rechtssatz: Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach jeder Mensch bei einem Blutalkoholwert von mehr als 3 Promille schuldunfähig ist (so schon BGH GA 1974,344; 06.07.1977 3 StR 248/77; 23.05.1978, 1 StR 131/78); es ist vielmehr erhöhtes Gewicht auf die Prüfung aller äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu legen. Veröff: NStZ 1982,243 ... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: § 287 StGB erfordert einen Zustand, der ausschließlich oder überwiegend auf Alkohol oder andere berauschende Mittel zurückzuführen ist. Hat die Zurechnungsunfähigkeit ihre Ursache (ausschließlich oder überwiegend) in anderen Umständen (hier Valium?), scheidet eine Bestrafung nach § 287 StGB aus. Entscheidungstexte 10 Os 191/80 Entscheidungstext OGH 30.06.1... mehr lesen...
Norm: StGB §11 AStGB §287StPO §312 ffStPO §345 Abs1 Z5StPO §345 Abs1 Z6
Rechtssatz: Ist das Vorliegen eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustandes indiziert, so entspricht einzig und allein ein "Dreifragenschema" (Hauptfrage - Zusatzfrage nach § 11 StGB - Eventualfrage in Richtung § 287), nicht aber auch das "Zweifragenschema" dem Gesetz (so schon SSt 44/32, EvBl 1974/77, 1975/285, 10 Os 170/79, 10 Os 61/80 uva). ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Nach gesicherten forensischen Erfahrungen kann überhaupt erst eine Blutalkoholkonzentration von drei Promille oder darüber - nur in besonderen Fällen schon ein Blutalkoholwert ab 2,5 Promille - eine volle Berauschung indizieren. Entscheidungstexte 9 Os 116/80 Entscheidungstext OGH 14.10.1980 9 Os 116/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §9StGB §287
Rechtssatz: Eine rauschbedingte Verkennung des Unrechts kann den Täter nicht exkulpieren. Entscheidungstexte 12 Os 103/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 12 Os 103/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089716 Dokumentnummer JJR_19800918_OGH0002_0120OS00... mehr lesen...
Norm: StGB §39 Abs1StGB §71StGB §287
Rechtssatz: Auch eine Verurteilung wegen Begehung einer auf gleicher schädlicher Neigung beruhenden Tat in voller Berauschung (§ 287 StGB), solang sie nur gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf denselben Charaktermangel zurückzuführen ist, reicht als Voraussetzung für die Anwendung des § 39 Abs 1 StGB aus. Entscheidungstexte 13 Os 55/80 Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Das Fehlen der Diskretionsfähigkeit oder Dispositionsfähigkeit rechtfertigt schon jeweils für sich allein die Bejahung einer vollen Berauschung. Entscheidungstexte 10 Os 61/80 Entscheidungstext OGH 28.05.1980 10 Os 61/80 13 Os 69/80 Entscheidungstext OGH 10.07.1980 13 Os 69/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §287StPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO wird geltend gemacht, insoweit sich die Rechtsrüge gegen die Annahme auch eines weiteren um Zustand voller Berauschung begangenen ("verdeckten") Delikts wendet (so schon SSt 47/35). Entscheidungstexte 12 Os 144/79 Entscheidungstext OGH 21.05.1980 12 Os 144/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Die Rauschtat muss alle Tatbestandsmerkmale verkörpern, und zwar auch die subjektiven; andernfalls könnte etwa nicht unterschieden werden, ob das Grunddelikt ein Diebstahl oder eine dauernde Sachentziehung, ein Mordversuch oder eine versuchte schwere Körperverletzung nach §§ 15, 87 StGB ist. Entscheidungstexte 13 Os 37/80 Entscheidungstext OGH 27.03.1980 1... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: In der Rauschtat eine objektive Bedingung der Strafbarkeit zu erblicken, ist (wegen des auch dafür geltenden Vorsatzerfordernisses) abzulehnen. Entscheidungstexte 13 Os 37/80 Entscheidungstext OGH 27.03.1980 13 Os 37/80 Veröff: EvBl 1980/183 S 525 12 Os 178/79 Entscheidungstext OGH 10.04.1980... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Der Blutalkoholwert bildet für die Beurteilung, ob volle Berauschung vorliegt, nur eine Richtlinie, wobei gegebenenfalls auch eine abnorm hohe Alkoholtoleranz beachtet werden muß. Entscheidungstexte 11 Os 167/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 11 Os 167/79 12 Os 35/02 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Zur Strafbarkeit genügt unbewußte Fahrlässigkeit beim Versetzen in einen Rauschzustand. Entscheidungstexte 9 Os 134/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 9 Os 134/79 9 Os 170/81 Entscheidungstext OGH 22.12.1981 9 Os 170/81 12 Os 187/81 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §287
Rechtssatz: Fahrlässige volle Berauschung, wenn der Täter bei Einhaltung der objektiv gebotenen und subjektiv auch möglichen und ihm zumutbaren Sorgfalt mit der Möglichkeit des Eintritts der Volltrunkenheit rechnen mußte. Entscheidungstexte 10 Os 43/79 Entscheidungstext OGH 25.04.1979 10 Os 43/79 European Case La... mehr lesen...