Norm
StGB §287Rechtssatz
Für die Fähigkeit, die mit dem Konsum großer Alkoholmengen verbundene Gefahr eines Vollrausches zu erkennen, ist die Erfahrung einer eigenen vollen Berauschung keineswegs erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095946Dokumentnummer
JJR_19850618_OGH0002_0100OS00061_8500000_001