Norm
StGB §11 ARechtssatz
Ist das Vorliegen eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustandes indiziert, so entspricht einzig und allein ein "Dreifragenschema" (Hauptfrage - Zusatzfrage nach § 11 StGB - Eventualfrage in Richtung § 287), nicht aber auch das "Zweifragenschema" dem Gesetz (so schon SSt 44/32, EvBl 1974/77, 1975/285, 10 Os 170/79, 10 Os 61/80 uva).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089704Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2020