Norm: StGB §21StGB §29StGB §147 Abs3StPO §281 Abs1 Z11 2.Fall
Rechtssatz: Die vom Gesetz für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten Folgen müssen sich aus einer einzigen Prognosetat ergeben. Der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB findet dabei keine Anwendung. Sind mehrere Prognosetaten zu befürchten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, so leidet di... mehr lesen...
Gründe: Luigiano Marcell Renato B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB (A/Ia 1-96), teils begangen in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB (B), schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 (Abs 1) StGB nach § 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von fünf Jahren verurteilt. Gemäß § 21 Abs... mehr lesen...
Gründe: Gegen Ismet N***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Graz ein Verfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 und Abs 4 erster und zweiter Fall StGB anhängig, weil er - laut Strafantrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 24. Mai 2005 (ON 24) - dringend verdächtig ist, am 30. April 2005 in Spielfeld und anderen Orten des Bundesgebietes die Täter einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen fremdes Vermögen nach der Tat dabei unterstützt zu haben, ... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StGB §22StGB §26StGB §164StGB §282StGB §286StGB §287StGB §298StGB §299
Rechtssatz: Eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung liegt nur dann vor, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand erfüllt sind. Entscheidungstexte 13 Os 63/05x Entscheidungstext OGH 31.08.2005 13 Os 63/05x European ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 15. März 2005 beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 285 Ur 48/95h eingebrachten Schriftsatz beantragte Ing. Karl P***** die Durchführung von Vorerhebungen durch die Sicherheitsbehörde zur Klärung der Frage, wer der Verfasser der E-Mail an Stephan T***** ist, die in den Artikeln „NEWS deckt auf: Neue Ermittlungen in Kärnten nach Parteienfinanzierung-Vorwurf" auf der Internet-Website http://www.networld.at/ und „Die Geheimakte Kärnten" in der Druckausgabe d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Brigitte G***** des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurde Brigitte G***** des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 23. März 2005, AZ 22 Bs 71/05k, 72/05g, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Karl Heinz W***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der am 24. Februar 2005 verhängten Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO fort. Mit Beschluss vom 23. März 2005, AZ 22 Bs 71/05k, 72/05g, gab das Oberlandesgericht Wien einer Beschwerde des Karl Heinz W***** g... mehr lesen...
Gründe: Bari L***** ist nach dem Inhalt der (rechtskräftigen) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 19. Juli 2004 dringend verdächtig, das Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB begangen zu haben, weil er am 21. Juni 2004 in Wien Miroslava D***** dadurch, „dass er sie wiederholt mit beiden Fäusten ins Gesicht und in den Bauch schlug, ihr Fußtritte in den Bauch- und Magenbereich versetzte, mithin mit gegen sie gerichteter Gewalt, wobei er vorerst die Räumlichkeiten ... mehr lesen...
Norm: StGB §21
Rechtssatz: Die vom Gesetz verlangten schweren Folgen müssen (jeweils) aus einer einzigen Tat resultieren (WK-StGB - 2 § 21 Rz 27). Entscheidungstexte 13 Os 14/05s Entscheidungstext OGH 02.03.2005 13 Os 14/05s 12 Os 149/05m Entscheidungstext OGH 23.02.2006 12 Os 149/05m Beisatz: Bei Vermögensdelikten hat man sich ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §11 A
Rechtssatz: Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs l StGB setzt eine mit Strafe bedrohte Handlung voraus, die nur dann gegeben ist, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des Deliktes erfüllt ist. Entscheidungstexte 15 Os 149/04 Entscheidungstext OGH 13.01.2005 15 Os 149/04 ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §11 AStGB §16 G
Rechtssatz: In eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist einzuweisen, wer eine Tat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, und nur deshalb nicht bestraft werden kann, weil er sie unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ ll StGB) begangen hat, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Gra... mehr lesen...
Gründe: Robert P***** wurde der Verbrechen zu 1) nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und zu 2) nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG sowie zu 3) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG schuldig erkannt. Robert P***** wurde der Verbrechen zu 1) nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter und dritter Fall, Absatz 3, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG und zu 2) nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG sowie zu 3) der Vergehen nach Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Ronald M***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er bei zwei Vorfällen im August 2003 und ein weiteres Mal am 5. November 2003 in St. Georgen/Gusen unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhenden Zustandes seine Mutter Alena M***** durch im
Spruch: angeführte Äußerungen te... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 15. Juli 2004, AZ 11 Bs 331, 346, 347/04, gab das Oberlandesgericht Graz einer Beschwerde des Naser S***** gegen die vom Untersuchungsrichter beschlossene Fortsetzung der (am 22. Juni 2004 verhängten) Untersuchungshaft keine Folge und setzte diese aus den Haftgründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit a und b StPO fort. Danach richtet sich gegen den Beschuldigten der dringende Verdacht, er habe Mit Beschlus... mehr lesen...
Gründe: Gegen Herbert H***** wird beim Landesgericht Linz Voruntersuchung wegen des Verdachtes des versuchten Mordes geführt. Der Genannte soll am 24. April 2002 versucht haben, seine geschiedene Gattin Gertrude H***** dadurch zu töten, dass er mehrmals mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 30 cm gegen deren Hals und Brustbereich einstach, wodurch neben weiteren Schnittverletzungen deren rechter Lungenflügel durchstochen worden sei. Über Antrag der Staatsanwaltschaft Lin... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Bleiben Zweifel an der von § 21 StGB verlangten hohen Wahrscheinlichkeit, liegt diese nicht vor und die Unterbringungsanordnung ist nicht gerechtfertigt, sodass sich die Frage ihrer bedingten Nachsicht nicht stellt. Für die Frage der bedingten Nachsicht einer Unterbringung nach § 21 StGB kommt es statt dessen auf das Verhältnis des Vollzugs zu der diesen substituierenden Behandlung außerhalb der Anstalt u... mehr lesen...
Gründe: Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs wegen (richtig:) mehrerer Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (A/2 und 3), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) wurde mit dem angefochtenen Urteil die Unterbringung des Bernhard T***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB angeordnet. Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Angeklagten Manuela R*****, rechtskräftige Freisprüche und einen Verfolgungsvorbehalt (§ 263 Abs 2 StPO) enthaltenden Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Angeklagten Manuela R*****, rechtskräftige Freisprüche und einen Verfolgungsvorbehalt (Paragraph 263, Absatz 2, StPO) enthaltenden Urteil wurden d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die (gemäß § 45 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene) Unterbringung des Engelbert H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde die (gemäß Paragraph 45, Absatz eins, StGB bedingt nachgesehene) Unterbringung des Engelbert H***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB angeordnet, weil er I) in der Zeit von Som... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z3StPO §281 Abs1 Z11StPO §252
Rechtssatz: Wurde das zu dem auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustand und dessen Einfluss auf die Anlasstat erstattete psychiatrische Gutachten entgegen § 252 Abs 1 StPO verlesen, liegt Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall iVm § 281 Abs 1 Z 3 (§ 252 Abs 1) StPO vor. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Peter G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält - wurde Peter G***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der v... mehr lesen...
Gründe: Gegen den am 22. November 2003 festgenommenen Beschuldigten, der auf der Basis unbestätigter Personenangaben in den Akten als der am 1. Jänner 1988 geborene georgische Staatsangehörige Dau K***** bezeichnet wird, ist dem Landesgericht Innsbruck (AZ 31 Ur 290/03x) am 24. November 2003 eine Voruntersuchung eingeleitet worden. Der Genannte ist dringend verdächtig, am 20. November 2003 den Verfügungsberechtigten der Firma H***** ein Paar Turnschuhe gestohlen und anschließend da... mehr lesen...
Gründe: Gegen den Jugendlichen Nodari B***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien Voruntersuchung wegen des Verdachts des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 erster Fall StGB sowie der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB geführt, am 28. Jänner 2004 wurde deswegen ein Strafantrag gegen ihn eingebracht. Mit Beschluss vom 17. Jänner 2004 wurde über den Genannten aus de... mehr lesen...
Gründe: Reinhard H***** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Judenburg unter dem Einfluss einer schweren wahnhaften Störung (paranoia querulans), somit unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, den für ihn bestellten Sachwalter Dr. Heinz P***** durch die nachangeführten Äußerungen, somit durch gefäh... mehr lesen...
Gründe: Der am 28. April 1981 geborene Alexander Sch***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Jugendschöffengericht vom 22. April 2003, GZ 25 Hv 20/03h-70, des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 erster und zweiter Fall und 15 StGB (A) und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (B) schuldig erkannt und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Danach... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §22StGB §23StPO §281 Abs1 Z11 BStPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Hinsichtlich der für die Sanktionsbefugnis (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO) entscheidenden Tatsachen lässt die Rechtsprechung neben der Berufung auch eine Bekämpfung mit Verfahrensrüge, Mängelrüge und Tatsachenrüge zu (§ 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 2 bis 5a StPO). Soweit die Gefährlichkeitsprognose nach §§ 21 bis 23 StGB auf ganz bestimmte Erk... mehr lesen...
Gründe: Bernhard T***** wurde des (richtig: mehrerer) Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB (A/1-3), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Bernhard T***** wurde des (richtig: mehrerer) Verbrechens der schweren Erpressung nach Paragraphen 144, Absatz eins,, 145 Absatz eins, Ziffer eins, StGB (A/1-3), des Vergehens der gefährlichen Drohung n... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. Februar 2003, GZ 41 Hv 49/02b-62, wurde ua Alois U***** des teils im Stadium des Versuchs gebliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG und § 15 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; der bei ihm sichergestellte Geldbetrag von 655 Euro wurde als Bereicherung gemäß § 20 Abs 1 Z 1 StGB abgeschöpft. Sogleich nach... mehr lesen...
Gründe: Gegen Christian Sch*****, Andreas F***** und Christian P***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Graz Voruntersuchung wegen des Verdachts der Verbrechen nach § 28 Abs 2 erster und vierter Fall und Abs 3 erster und zweiter Fall SMG und des Vergehens nach § 27 SMG geführt, am 19. Dezember 2003 wurde deswegen eine Anklageschrift gegen sie eingebracht. Gegen Christian Sch*****, Andreas F***** und Christian P***** wurde beim Landesgericht für Strafsachen Graz Voruntersuchu... mehr lesen...
Gründe: Goran B***** befand sich im oben bezeichneten, vorerst wegen des dringenden Verdachtes der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB sowie der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB geführten Verfahren zunächst seit 21. Februar 2003 aus den Haftgründen der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b und d StPO in Untersuchungshaft. Goran B***** befand sich im oben bezeichneten, vorerst wegen des dringenden Verdachtes der Verg... mehr lesen...