Norm
StGB §28 CaRechtssatz
Nötigt der Täter in Verwirklichung seines von vornherein auf Notzucht gerichteten Vorhabens die Frau zum Verbleiben im Kraftfahrzeug, bis er eine günstigere Stelle zur Tatbegehung gefunden hat, so wird das Delikt der Nötigung durch jenes der Notzucht konsumiert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0091348Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0130OS00003_7400000_001