1 1. Mit Straferkenntnis vom 10. Dezember 2015 verhängte die belangte Behörde wegen der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz - GSpG über den Revisionswerber vier Geldstrafen sowie vier Ersatzfreiheitsstrafen, weil zumindest am 9. März 2015 (Kontrolltag) in einem näher bezeichneten Lokal, dessen Betreiber die A GmbH sei, zur Teilnahme vom Inland aus verbotene Ausspielungen in Form von Glücksspielen mit näher bezeichneten Geräten durchgeführt worden seien.... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2010/I/111GSpG 1989 §52 Abs2StGB §168
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, sind für alle jene Sachverhalte, in denen im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung die GSpG-Novelle BGBl. I Nr. 13/2014 noch nicht in Geltung stand (Tatbegehung vor dem 1. März 2014), Feststellungen zu treffen, ob auf den jew... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 11. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als der gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene und strafrechtlich Verantwortliche einer näher bezeichneten Gesellschaft einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (drittes Tatbild) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, weil er im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 1. März 2017 verbotene Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs. 4 GSpG unternehmerisch zugänglic... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 2. Juli 2015 wurde der Revisionswerber der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild und Abs. 3 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 3 und § 4 Abs. 1 und 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 3.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von 24 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwalt... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 6. Juni 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.000,-- Euro (sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von einem Tag) verhängt, weil er im Tatzeitraum von 1. Juli 2013 bis 16. Deze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/111;StGB §168;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0045 E 31. Jänner 2018 RS 1(hier: Beginn des Zeitraumes mit 1.7.2013) Stammrechtssatz Dem angefochtenen Erkenntnis liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem zu Beginn des Zeitraum... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 3. April 2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 letzter Fall iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 13/2014 im Tatzeitraum vom 1. Jänner bis 6. November 2014 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 30.000,- sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verhängt. 2 Mit dem... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11. Juni 2015 wurde der Erstrevisionswerber als der gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufene und strafrechtlich Verantwortliche der zweitrevisionswerbenden Partei wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (dritter Fall) iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil er im Zeitraum vom 1. Jänner 2013 bis 7. Jänner 2015 verbotene Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs. 4 GSpG unternehmerisch zugän... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 6. Juni 2017 wurde der Revisionswerber als Betreiber eines näher bezeichneten Lokals der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils 2.000,-- Euro (sowie Ersatzfreiheitsstrafen jeweils in Höhe von 18 Stunden) verhängt, weil er im Tatzeitraum von 1. Juli 2013 bis 16. Dezember 2014... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2010/I/111;StGB §168;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0045 E 31. Jänner 2018 RS 1 Stammrechtssatz Dem angefochtenen Erkenntnis liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem zu Beginn des Zeitraums der dem Revisionswerber vorgeworfenen Begehung der strafbaren Handlung und zwar... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11.6.2015 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (1. Fall) iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) in Bezug auf ein Glücksspielgerät im Tatzeitraum vom 1.1.2013 bis 7.1.2015 für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 6.000,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien die vom Revisionswerber erhobene B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 22. Jänner 2013 wurde der Mitbeteiligte als Betreiber eines Lokals in S und als Geschäftsinhaber somit als Unternehmer iSd § 2 Abs 2 des Glücksspielgesetzes (GSpG) der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG iVm §§ 1, 2 Abs 1, 2 und 4 GSpG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen) verhängt. Im Spruch: dieses Erkenntnisses ist angeführt, dass der Mitbeteiligte neun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 31. Jänner 2012 wurde der Mitbeteiligte als Lokalbetreiber einer Pizzeria der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 drittes Tatbild des Glücksspielgesetzes (GSpG) iVm § 2 Abs 4 GSpG für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 6.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten Folge, hob das Straferkenntnis auf und stellte das V... mehr lesen...
Am 2. Juli 2013 erstattete die Finanzpolizei bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung gegen den Revisionswerber Anzeige wegen einer Übertretung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG). Ihm wurde vorgeworfen, er habe in der von ihm betriebenen Tankstelle durch die Duldung der Aufstellung und des Betriebs zweier mit "FA 01" und "FA 02" bezeichneten Glücksspielgeräte die Teilnahme an verbotenen Ausspielungen iSd § 2 Abs 4 GSpG unternehmerisch zugänglich gemacht. Mit Beschei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 24. Oktober 2012 wurde die Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG der P GmbH der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) iVm §§ 1, 2 und 4 GSpG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von EUR 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 152 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der Mitbeteiligten Folge, hob das ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 30. Dezember 2011 wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F GmbH im Zusammenhang mit dem Betrieb von zehn Glücksspielgeräten der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 1. Tatbild des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 9.000 (Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteilig... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23. Juli 2012 wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, verhä... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 12. März 2013 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Beschlagnahme von sechs Glücksspielgeräten und einem Stift- und Magnetschlüssel angeordnet. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen den erstinstanzlichen Bescheid erhobenen Berufung keine Folge. Die belangte Behörde ging einerseits davon aus, dass "mit keinem der verfahrensgegenständlichen Glücksspielgeräte ein Einsatz von mehr als... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 1. Februar 2012 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 3 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn wegen des Betriebs von fünf Glücksspielgeräten eine Geldstrafe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) pro Gerät verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers hinsichtlich v... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 9. März 2012 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer bestimmt bezeichneten GmbH der Übertretung der § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 bis 4 des Glücksspielgesetzes (GSpG) durch unternehmerische Beteiligung an verbotenen Ausspielungen betreffend zwei Glücksspielgeräte mit der Gehäusebezeichnung "ACT World Games" und einem Glücksspielautomaten mit der Gehäusebezeichnung "1-2-4 Fun"... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 17. November 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher benannten Gesellschaft wegen des Veranstaltens verbotener Glücksspiele mit mehreren Glücksspielgeräten der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3 des Glücksspielgesetzes für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Un... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 18. Juli 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG)betreffend mehrere Glücksspielgeräte für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, ve... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 11. Mai 2011 wurde die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet. In der dagegen erhobenen Berufung führte die Beschwerdeführerin ua. aus, mit dem gegenständlichen Gerät seien auch Einsätze von über EUR 10,-- möglich und es sei für die Beschlagnahme nicht die Verwaltungsbehörde zuständig. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der B... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 3 GSpG schuldig erkannt und eine Geldstrafe, sowie für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte die... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 10. Februar 2009 wurde gemäß § 39 Abs. 1 VStG die Beschlagnahme eines näher genannten Internetterminals samt Bildschirm, welche im Eigentum des Beschwerdeführers standen und in einem Imbisslokal in Bregenz betriebsbereit aufgestellt gewesen waren, zur Sicherung des Verfalls angeordnet. 1.2. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers erging der nunmehr angefochtene Bescheid, mit dem die belangte Behörde die Berufung na... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien vom 17. April 2012 wurden die Mitbeteiligten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Glücksspielgeräten jeweils der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie Geldstrafen von je EUR 4000 Euro verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde den Berufungen der Mitbeteiligten Folge und behob die Straferkenntnisse "wegen Unzuständigkeit der Bundespolizeidire... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 11. Mai 2012, wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T GmbH der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 4.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung der mitbeteiligten Parteien gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (nunmehr: Landespolizeidirektion Wien) vom 15. Juni 2012, mit welchem diese gegenüber den mitbeteiligten Parteien die Beschlagnahme eines Glücksspielgerätes angeordnet hat, statt und hob den Bescheid wegen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde auf. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, sie habe auf Grund des vo... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Linz jeweils vom 6. September 2011 wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der M GmbH der Übertretung des "§ 52 Abs. 1 Z 1 (4. Tatbild)" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn jeweils Geldstrafen von EUR 4.000,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 8 Tage) verhängt. Mit den angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde den Berufungen des Mitbeteiligten Folge, behob die... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 15.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten Folge, behob das Straferkenn... mehr lesen...