Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (der zur Tatzeit den Präsenzdienst beim Bundesheer ableistende) Rudolf A (zu 1) des Verbrechens des versuchten Raubs nach den §§ 15, 142 Abs. 1 StGB., (zu 2) des Vergehens des versuchten schweren Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB., (zu 3) des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB. und (zu 4) des Vergehens des versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach den §§ 15, 136 Abs. 1 und Abs. 2 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 17. Februar 1963 geborene Jugendliche Susanne A von der Anklage, sie habe in der Nacht zum 14. Jänner 1979 in Telfes ein Paar Damenwildlederstiefel im Wert von ca. 1.500,-- S unter Ausnützung der Gelegenheit, die durch die ihr aufgetragene Arbeit als Aushilfskraft im Hotel 'Serles' geschaffen worden war, dem Hotelgast Danja (richtig Maya) C mit dem Vorsatz weggenommen, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und hiedur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Oktober 1951 geborene Tischler Reinhard A des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in Graz Karl B jeweils mit Bereicherungsvorsatz I.) am 1.Oktober 1979 dadurch, daß er ihm mehrere Schläge gegen den
Kopf: versetzte und aus dessen Gesäßtasche einen Geldbetrag von 600 S entnahm, mit Gewalt gegen eine Person einem anderen eine fremde bewegliche... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Das Hetzen eines größeren Hundes (hier Rottweiler) auf einen Menschen, wobei das Tier sein Opfer zu Boden reißt und beißt, kann nicht mehr als bloß unerhebliche Gewalt angesehen werden. Entscheidungstexte 13 Os 183/79 Entscheidungstext OGH 07.02.1980 13 Os 183/79 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 22.Juli 1956 geborene Autospengler Herbert A des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 19.April 1979 in Wien dadurch, daß er zuerst an der Umhängetasche des Mario B riß und sie dem Genannten zu entreißen versuchte, sodann seinen Rottweiler durch das Kommando 'faß' auf Mario B hetzte, worauf der Hund diesen niederriß und in die Brust biß, dem Mario B m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.August 1953 geborene Kürschnergeselle Karl A des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 23.Mai 1979 in Wien dadurch, daß er Margit B zu Boden stieß und in der Folge nach Geld durchsuchen wollte, sohin mit Gewalt gegen eine Person, der Genannten fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz wegzunehmen versucht hat, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Diesen Schuldsp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 23. November 1960 geborene Hilfsarbeiter Johann A und der am 18. September 1960 geborene Hilfsarbeiter Herbert B des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 StGB sowie des Vergehens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2 StGB, der Erstgenannte überdies des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt, weil I) Johann A und Herbert B fremde bewegliche Sachen in einem 5.000... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24. September 1942 geborene Unfallsrentner Walter A, der am 19. August 1959 geborene Robert B und der am 16. Februar 1941 geborene Otto C, die alle zuletzt keiner Beschäftigung nachgingen, des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt. Nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruch liegt ihnen zur Last, am 28. April 1978 in Wien in Gesellschaft mit dem abge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der beschäftigungslose Peter A des Vergehens des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs.1 und Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.Dezember 1977 in Asten (OÖ) fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S übersteigenden Wert nachgenannten Personen mit dem Vorsatz weggenommen hatte, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar a) mit dem gleichfalls verurteilten Manfred B als Beteiligtem (§ 12 StGB) ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G
Rechtssatz: Begehung des Raubs mit Drohung schließt selbst bei qualifizierter (§ 107 Abs 2 StGB) Drohung § 142 Abs 2 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1978 12 Os 59/78 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl l1978/175 S 550 = SSt 49/45 = JBl 1979,380 9 Os 90/84 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Mai 1930 geborene beschäftigungslose Sabbas A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 und 15 StGB (Punkte I. und II. des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt III. des Urteilssatzes), des Vergehens nach dem § 40 Abs. 5 lit. a WaffenG (Punkt IV. des Urteilssatzes) und des Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22. April 1952 geborene Hilfsarbeiter Ibrahim A, ein jugoslawischer Staatsbürger, des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 18. September 1977 in Wels dem Mirko B mit Gewalt gegen dessen Person, indem er ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzte, ihn zu Boden stieß, dem am Boden Liegenden noch Fußtritte versetzte und ihm den Rock auszog, fremde bewegliche Sachen, und zwar einen Rock, ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1977, GZ. U 341/77-13, wurde der am 6. Mai 1928 geborene Landwirt Theobald A des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Es liegt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.April 1939 geborene Haus- und Schankbursch Konrad Werner A des Verbrechens des (teils vollbrachten, teils versuchten) Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 3, 129 Z. 2 und 15 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen 5. und 11.Jänner 1978 in Graz fremde bewegliche Sachen teilweise unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit geschaffen worden war, teilweise durch Ein... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb
Rechtssatz: Ein Betrag von ca achthundert Schilling kann keinesfalls als geringwertige Sache angesehen werden. Im übrigen bedeutet die Wegnahme von rund achthundert Schilling für eine Pensionistin einen empfindlichen Schaden. Entscheidungstexte 12 Os 196/77 Entscheidungstext OGH 30.03.1978 12 Os 196/77 Veröff: EvBl 1978/215 S 667 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Oktober 1940 geborene Hilfsarbeiter Franz A 1.) des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB und 2.) des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen liegt ihm zur Last, jeweils mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, zu 1.) am 21.Jänner 1977 der 63-jährigen Pensionistin Christine B mit Gewalt, indem er sie gegen die Hand schlug und ihr die Plastikhandtasche mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Gegenüber Kindern und hilflosen Personen genügt schon ein geringeres Maß an Gewalt, um diese als "erheblich" zu werten. Entscheidungstexte 10 Os 26/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1978 10 Os 26/78 12 Os 129/81 Entscheidungstext OGH 17.09.1981 12 Os 129/81 Vgl ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1957 geborene Dachdecker Franz A der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruches) und - insoweit abweichend von der in der mündlichen Hauptverhandlung vom 13.Dezember 1977 auf das Verbrechen des versuchten minderschweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 2 StGB ausgedehnten Anklage (S. 134 d.A.) - des Verbrechens des versuchten Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1 StGB (Punkt 2. des... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Keine "erhebliche" Gewalt, wenn es zu keiner Willensbeugung kommt, sondern schon vorweg ein Widerstandswillen - durch präventive Brechung - nicht aufkommen kann. Entscheidungstexte 11 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 16.03.1977 11 Os 14/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 GStPO §314
Rechtssatz: Die Stellung einer Eventualfrage nach § 142 Abs 2 StGB verlangt, daß (abweichend von der Hauptfrage nach § 142 Abs 1 StGB) ein gegenüber der Anklageschilderung anderer Tathergang - nicht eine andere rechtliche Beurteilung - indiziert ist. Entscheidungstexte 13 Os 120/76 Entscheidungstext OGH 19.11.1976 13 Os 120/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Anwendung erheblicher Gewalt, wenn der Täter von hinten auf das Opfer zulief, dieses mit einer Hand umfaßte und ihm mit der anderen Hand ein Messer mit nach oben gerichteter Schneide an die Kehle setzt. Entscheidungstexte 11 Os 99/76 Entscheidungstext OGH 10.09.1976 11 Os 99/76 13 Os 120/76 En... mehr lesen...
Norm: StGB §141 A4StGB §142 Abs2 GbStGB §149StGB §150
Rechtssatz: Einhundertfünfzig Schilling am 04.05.1975 ... geringer Wert. Entscheidungstexte 9 Os 141/75 Entscheidungstext OGH 10.12.1975 9 Os 141/75 13 Os 16/76 Entscheidungstext OGH 29.04.1976 13 Os 16/76 Vgl; Beisatz: Circa neunzig Schilling (Ribiselwein) am 08.04.1... mehr lesen...
Norm: StGB §141 A4StGB §142 Abs2 GbStGB §149StGB §150
Rechtssatz: Keine Bindung der Geringwertigkeit an eine absolute Grenze. "Geringer Wert" ist vielmehr relativ nach den jeweiligen Umständen des Falles, allerdings (in Wahrung eines deutlichen Abstands zur strafsatzerhöhenden Wertgrenze von fünftausend Schilling) unterhalb einer maximalen Grenze von fünfhundert Schilling aufzufassen; starre Regeln lassen sich hiefür nicht aufstellen. Bei der B... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Da das Gesetz sowohl auf das Mittel der Tat als auch die Tatfolgen abstellt, kann die Beurteilung einer Gewaltanwendung als unerheblich nicht davon abhängig gemacht werden, ob damit Verletzungsfolgen einhergehen. Entscheidungstexte 13 Os 115/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 13 Os 115/75 Veröff: EvBl 1976/116 S 216 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G
Rechtssatz: Die in § 142 Abs 2 StGB aufgezählten Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein. Entscheidungstexte 11 Os 67/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 11 Os 67/75 Veröff: EvBl 1976/98 S 186 13 Os 115/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 13 Os 115/75 Veröff: EvBl 1976/116 S 216 = ÖJZ-LSK 1975/188 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb
Rechtssatz: Der Begriff "Sache geringen Werts" ist objektiv und nicht subjektiv (etwa aus der Sicht des Täters oder der des Opfers) auszulegen. Mit Rücksicht auf die Geldwertentwicklung sowie die Verdoppelung der niedrigsten qualifizierenden Wertgrenze bei den Vermögensdelikten von bisher zweitausendfünfhundert Schilling auf nunmehr fünftausend Schilling und der Vervierfachung der strafsatzerhöhenden Wertgrenze von fünfu... mehr lesen...