Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Gegenüber Kindern und hilflosen Personen genügt schon ein geringeres Maß an Gewalt, um diese als "erheblich" zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0094440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2014