Norm: StGB §21 Abs3StGB §142 Abs2
Rechtssatz: Ein sogenannter „minderschwerer“ Raub (§ 142 Abs 2 StGB) kann gemäß § 21 Abs 3 StGB Anlasstat iSd § 21 Abs 1 und 2 StGB sein. Entscheidungstexte 15 Os 31/18z Entscheidungstext OGH 12.04.2018 15 Os 31/18z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131996 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2
Rechtssatz: § 142 Abs 2 StGB stellt eine unselbständige Privilegierung gegenüber § 142 Abs 1 StGB dar. Entscheidungstexte 15 Os 3/18g Entscheidungstext OGH 14.03.2018 15 Os 3/18g 14 Os 91/18s Entscheidungstext OGH 11.09.2018 14 Os 91/18s Vgl European Case Law I... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2
Rechtssatz: Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach § 142 Abs 2 StGB entgegenstünde. Entscheidungstexte 15 Os 3/18g Entscheidungstext OGH 14.03.2018 15 Os 3/18g Beisatz: Raub von Schlaftablette... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 28. Oktober 2010 (ON 15) wurde Jasmin F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Nach dem Referat der
Entscheidungsgründe: im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) hat sie „in der Zeit vom 17. 04. 2009 bis 11. 05. 2010 in Innsbruck und an anderen Orten Verfügungsberechtigte der ÖBB-Personenverkehr AG mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dzanhip Y***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 29. Mai 2004 in Wien Romana G***** mit gegen sie gerichteter Gewalt fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung weggenommen, indem er ihr eine Kellnerbrieftasche und das darin enthaltene Bargeld von 1.522 Euro aus der Hand riss, an sich nahm und ihr unmittelbar danach einen Faustschlag in das Gesicht versetzte. ... mehr lesen...
Gründe: Patrick Z***** wurde mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 9. Dezember 2009, GZ 042 Hv 56/09z-49, des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (III) schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach § 142 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er - soweit hier relevant - (I) „am 10. März ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arian A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (II/1), des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 15 Abs 1 StGB (I/1 und III) und (richtig:) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (I/2 und II/2) sowie jeweils mehrerer Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (I/3 und II/3) und der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 3 StGB (I/4 und II/4) schuldig erkannt. Danach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cemal T***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 15. November 2007 in Bregenz im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Manuel I***** als Mittäter (§ 12 StGB) Dominik W***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz zumindest 30 Euro mit Gewalt weggenommen, indem er ihn von hinten umklammerte und nach vorne drückte, während Manuel I***** dem Opfer die Geldtasche aus der Gesäßta... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred P***** zweier Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I und II), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (III) sowie zweier Verbrechen des Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Danach hat er in Salzburg (I und II) Maria Z***** in zwei Fällen mit Gewalt zur Duldung der Abnahme ihrer Handtasche genötigt, indem er sie am 20. Mai 2009 von hinten am Hals packte und sie gegen eine Hausmauer drückte (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche Mitangeklagter und Freisprüche unter anderem des Beschwerdeführers sowie Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden Urteil wurde Patrick K***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1, § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 18. April 2008 in Graz dadurch, dass er neben den das Ehepaar Gr***** angreifenden Marcel Gs***** und Herbert F***** - bereit, bei Bedarf in das Geschehen einzugreifen - herlief,... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Dimitrij M*****, AZ 10 U 74/08i des Bezirksgerichts Innsbruck, führte dieses am 24. Juli 2008 die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten durch, der trotz gehöriger, durch Hinterlegung erfolgter Ladung (ON 4 S 1) nicht erschienen war (ON 7). Das Beweisverfahren erschöpfte sich in der Verlesung der Anzeigen ON 2 und ON 2 in ON 5, der „Strafkarte" ON 3 und des „wesentlichen Inhalts von 20 BE 495/07a LG Linz". Sodann wurde Dimitrij M***** mit Abw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard P***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1.) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (2.), der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 StGB (3.) und der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (4.) schuldig erkannt. Danach hat er am 20. März 2008 in Graz 1. mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) Lien T*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard E***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall, 15 Abs 1 StGB (A./) sowie des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B./) verurteilt. Danach hat er in Linz und Rohrbach A./ gewerbsmäßig nachstehenden Verfügungsberechtigten fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, nämlich: 1./ am 12. Februar 2007 Verfügungsb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 10. 1999 ereignete sich auf der B 188 (Silvretta-Bundesstraße) in Tirol ein Verkehrsunfall, bei dem die brasilianischen Staatsangehörigen José Milton A*****, geboren am 30. Jänner 1964, und José G*****, geboren am 9. Mai 1960, sowie eine weitere Person als Insassen des in Österreich zugelassenen, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Kleinbusses Ford Transit 100 L, behördliches Kennzeichen *****, getötet wurden. Das Verschulden trifft den Lenk... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Muharrem B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Muharrem B***** des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter Fall StGB (A) und des Verbrechens des Ra... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde Anton L***** des Verbrechens des Raubes nach §§ 142 Abs 1 und Abs 2, 15 StGB schuldig erkannt (I). Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten wurde Anton L***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins und Absatz 2,, 15 StGB schuldig erkannt (römisch eins). Danach hat er am 17. April 2008 in I***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz Hansjörg M***** durch Drohung mit gegenwärtige... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 Abs1StGB §142 Abs2
Rechtssatz: Bei von vornherein auf die Anwendung räuberischer Mittel zum Zweck der Sachwegnahme gerichtetem Tätervorsatz, ist die Tat auch dann als Raub zu beurteilen, wenn der Täter dem Opfer die Beute unter einem Vorwand herauslockte und die unmittelbar nachfolgende Gewaltanwendung gegen den zu erwartenden Widerstand des Opfers beim Wegnahmevorgang einkalkulierte. Hingegen käme räuberischer Diebstah... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche zweier Mitangeklagter enthaltenden Urteil wurde Christian Z***** des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und § 15 StGB (I.), der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (II.1. und 2.), des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (IV.) und „der Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB" (V.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtene... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Istvan R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Istvan R***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. November 2007 in Ischgl Karl Heinz Z***** dadurch, dass er ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und auf seinem Körper kniete, sohin mit Gewalt gegen eine Person, eine fremde bewegliche Sache, nämlich e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - soweit im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung - Rene E***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 2 StGB (A./1./) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (A./2./) sowie Kerstin S***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (B./1./) schuldig erkannt. Danach haben in Graz Mit dem angefochtenen Urteil wurden - soweit im Rechtsmittelverfahren von Bedeutung - Rene E***** des Verbrechens des Raubes nach Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Klaus S***** der Verbrechen (zu A./I./) des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB, (zu A./II./) der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB, (zu A./III./1./) der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB, sowie der Vergehen (zu A./III./2./) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, (zu B./) nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG, (zu C./1./) nach § 27 Abs 1 erster und zw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bernhard K*****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl ua, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Temuri J***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des versuchten tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach §§ 15, 270 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Temuri J***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB (1) und des Vergehens des versuchten tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach Paragraphen 15,, 270 Absatz eins, StGB (2) schuldig erkannt. Da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche betreffend Daniel G***** enthaltenden Urteil wurde Markus O***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I 1), (richtig:) der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 2 StGB (II), des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (III) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV) und Raphael H***** des Verbrechens des Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 142 Abs 1 StGB (I 2) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Privatbeteiligtenzuspruch enthaltenden Urteil wurde Mustafa J***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. Jänner 2007 in Graz mit Gewalt gegen eine Person eine fremde bewegliche Sache mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz weggenommen, indem er Prof. Dr. Helmut H***** einen Schlag oder Stoß gegen die linke Schulter versetzte und ihm im Zuge eines Handgemenges seine Handtasche ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Schuldsprüche der Mitangeklagten enthält - wurde der Jugendliche David H***** des Vergehens der Nötigung nach § 105 (ergänze: Abs 1) StGB (I 1), des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (I 2) und wiederholter Vergehen nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG (IV 3a und b) schuldig erkannt. Danach hat er - soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Belang - Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dünya K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach §§ 142 Abs 1 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er am 27. Oktober 2006 in Wien mit Gewalt gegen eine Person dieser fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, wegnahm, indem er Esther O***** würgte und ihr die diagonal über dem Oberkörper gehängte Handtasche mit einem Mobiltelephon, Kondomen und Schlüsseln h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in Ansehung anderer Angeklagter weitere Schuldsprüche und einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil, dessen Ausfertigung ohne gesetzliche Grundlage auch einen die Bewährungshilfe hinsichtlich eines Mitangeklagten anordnenden Beschluss enthält (US 8), wurde Mazlum E***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (A.I.) schuldig erkannt. Danach hat er im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Marcus C*****, Mert Yigit D***** und Ravien G***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält, wurde Marcus H***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (I./) und des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (II./) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III./ und XVI./), des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB (IV./ und XVIII./), der Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z 4 StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mariusz O***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 17. August 2006 in Wien mit Gewalt Yvonne I***** einen Bargeldbetrag von 150 Euro mit dem Vorsatz wegnahm, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, indem er der Genannten, die gerade im Begriff war, ihren am rechten Arm getragenen Sohn am Gehsteig abzusetzen (und die sich daher in einer leicht hockenden Stellung befand), einen Stoß g... mehr lesen...