Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Das Hetzen eines größeren Hundes (hier Rottweiler) auf einen Menschen, wobei das Tier sein Opfer zu Boden reißt und beißt, kann nicht mehr als bloß unerhebliche Gewalt angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094369Dokumentnummer
JJR_19800207_OGH0002_0130OS00183_7900000_001