RS OGH 1980/2/7 13Os183/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1980
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Norm

StGB §142 Abs2 Ga

Rechtssatz

Das Hetzen eines größeren Hundes (hier Rottweiler) auf einen Menschen, wobei das Tier sein Opfer zu Boden reißt und beißt, kann nicht mehr als bloß unerhebliche Gewalt angesehen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094369

Dokumentnummer

JJR_19800207_OGH0002_0130OS00183_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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