Norm: StGB §142 Abs1 BStGB §142 Abs2 B
Rechtssatz: Der Einsatz von Rohypnol zur Opferbetäubung überschreitet die Erheblichkeitsschwelle raubspezifischer Gewaltanwendung. Entscheidungstexte 12 Os 122/95 Entscheidungstext OGH 12.10.1995 12 Os 122/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094199 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Durch ein bloßes Festhalten des Opfers wird die Erheblichkeitsschwelle der Gewalt nicht überschritten. Entscheidungstexte 15 Os 48/95 Entscheidungstext OGH 01.06.1995 15 Os 48/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094363 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Bei einem im zweiundachtzigsten Lebensjahr stehenden, schwerst sehbehinderten Opfer, das nur aus einer Entfernung von einem halben bis dreiviertel Meter optische Wahrnehmungen machen kann und dessen Gesundheitszustand insgesamt ein Vorgehen nach § 154 StPO gebietet, ist das Umfassen des Halses von hinten im Zusammenhang mit dem Zuhalten des Mundes (und der daraus resultierenden Atembehinderung) die Anwendung ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Erhebliche Gewalt, weil der Täter der durch vorausgegangene Attacken verängstigten, wehrlos in eine Ecke des Wartehäuschens zurückgedrängten (von anderen Personen in keiner Weise unterstützten) tatbetroffenen Frau mit dem Knie einen heftigen Stoß gegen den Oberschenkel versetzte (ihr dabei einen Bluterguß zufügte), sie an der Jacke packte, zu sich zerrte und mit "kräftigem Griff" festhielt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 G
Rechtssatz: Die Privilegierungsvoraussetzungen nach § 142 Abs 2 StGB sind objektive Bedingungen geminderter Strafbarkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob ihr Vorliegen oder Nichtvorliegen vom Tätervorsatz umfaßt war. Entscheidungstexte 15 Os 20/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 20/94 European Ca... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb
Rechtssatz: Nach gefestigter Rechtsprechung kann von einer Sache geringen Wertes nur bei einem Wert bis maximal eintausend Schilling gesprochen werden. Das Gesetz stellt dabei auf den objektiven Wert ab; die Anwendung eines objektiv-individuellen Maßstabs kommt nur insoweit in Betracht, als nach Lage des Falles auch die Empfindlichkeit des Schadens für das Opfer zu berücksichtigen ist. Auf die Erwartungen des Täters komm... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Die zum (kurzen) Zurückreißen und Gegen-die-Wand-Drücken des fünfundzwanzigjährigen männlichen Tatopfers notwendige Körperkraft kann sowohl für sich allein als auch in ihrer Gesamtauswirkung nicht als Einsatz von vehementer physischer Kraft beurteilt werden. Entscheidungstexte 14 Os 72/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 14 Os 72/92 ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob die nach tatrichterlicher Überzeugung erwiesenen Gewaltakte erheblich oder nicht erheblich waren, betrifft keine Tatfrage, sondern eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 11 Os 44/92 Entscheidungstext OGH 02.06.1992 11 Os 44/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz I***** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Mai 1991 in Wien dadurch, daß er den am 23.Juli 1987 geborenen Rene D***** würgte, wobei er mehrfach schreiend äußerte, wenn ihm Susanna I***** kein Geld gebe, werde er alle umbringen, sohin mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, der Susanna I***** fremde bewegliche Sachen, nämlich 1.500 S B... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs3 IStGB §142 Abs2 GaStGB §201 Abs1
Rechtssatz: Während - jeweils unter Anlegung eines objektiv-individualisierenden Maßstabes - unter einer nicht qualifizierten ("normalen") Gewalt der Einsatz nicht ganz unerheblicher physischer Kraft zur Verhinderung oder Überwindung eines geleisteten Widerstandes, unter einer "erheblichen Gewalt" (§ 84 Abs 3; § 142 Abs 2 StGB) eine beachtliche physische Kraft zu verstehen ist, die in vehemen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der ***** 1971 geborene Christian D***** - neben zwei (rechtskräftig verurteilten) Mittätern - des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (A I 2 und A II), des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB (A I 1) und des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB (B) schuldig erkannt. Dar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Konrad K***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in L***** nachgenannte Personen mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt zur Duldung des Beischlafs bzw. einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigte, und zwar 1./ Anfang Dezember 1990 die damals knapp 14-jährige Daniela S*****, indem er sie durch die Androhung von Schlägen und die Äußerung, sie solle froh sein, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.März 1969 geborene Klaus P***** (zu 1) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und nach § 142 Abs. 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt. Nach dem Schuldspruch hat Klaus P***** (zu 1) gemeinsam mit dem diesbezüglich bereits rechtskräftig abge... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Ga
Rechtssatz: Ein Biß in die Nase des Raubopfers überschreitet die Erheblichkeitsschwelle der räuberischen Gewalt. Entscheidungstexte 11 Os 107/91 Entscheidungstext OGH 09.10.1991 11 Os 107/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094359 Dokumentnummer JJR_1991... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der am 20.April 1962 geborene Stefan S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB Reinhard L***** zu sechs Jahren und Stefan S***** zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruchs haben sie am 21.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der ***** 1965 geborene Manfred T***** und der ***** 1963 geborene Walter S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 3.Februar 1990 in Salzburg im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit Gewalt gegen eine Person fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, dadurch weggenommen, daß sie Johann Z***** mehrere wuchtige Schl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtnenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält - wurde Hagi Humin (auch Mumin) Ali A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.Mai 1991 in Graz dem (nunmehr 84jährigen Pensionisten) Alexander H***** dadurch, daß er ihn am Revers seines Rockes erfaßte, gegen eine Wand drückte und die in der Gesäßtasche des Genannten befindliche Geldtasche mit einem Geldbetrag von 2.400 S (besteh... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs2 Gb
Rechtssatz: Daß der Täter die an sich geringwertige Raubbeute irrig für wesentlich wertvoller gehalten hat, steht der Annahme der Privilegierung nicht entgegen, weil für diese - bezogen auf den Täter - allein der objektive Wert (und nicht eine irrige, darüber hinausgehende subjektive Einschätzung) maßgebend ist. Entscheidungstexte 15 Os 52/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joachim S***** (zu 1./) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB und (zu 2./) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu zehn Monaten Zusatz-Freiheitsstrafe, wovon acht Monate bedingt nachgesehen wurden, verurteilt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 18.Oktober 1990 in Voitsberg dadurch, daß er Manfred K***** 1./ dessen Uhr entriß und an sich nahm, mit Gewalt gegen dessen Person eine f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Jugendlichen Dejan D*****, Dobrica K***** und Damir P***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt A. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (B.) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil, das Dejan D***** und Damir P***** unangefochten gelassen haben, wird vom Angeklagten Dobrica K***** lediglich im Punkt A. des Schuldspruchs mit einer auf § 281 Ab... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1971 geborene Robert Z***** und der am 10. November 1964 geborene Josef T***** wurden des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 13.Jänner 1991 in Wien im gewollten und bewußten Zusammenwirken als Mittäter dadurch, daß Josef T***** den Irvan K***** von hinten am Hals packte, mit beiden Armen umklammerte und gegen die Hauswand drückte, während Robert Z***** das Opfer durchsuchte und eine 1.000 S-Banknote an sich nahm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas J*****, geb. am 5. Dezember 1971, und Damir T*****, geb. am 26.Oktober 1973, (zu A/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und (zu B/) des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB und des § 5 Z 4 JGG gemäß § 142 Abs 1 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar Andreas J***** zu sechs Monaten, die nach § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Oktober 1966 - in der Urteilsausfertigung ist das Geburtsjahr unrichtig mit "1964" angeführt - geborene Gerhard S***** und sein am 14.September 1971 geborener Bruder Martin S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB (Punkt I/A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/B) und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (Punkt II/), ferner des Verbrechens de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 24-jährige Karl Heinz B***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er am 25.Mai 1990 in Innsbruck dem Roland M***** mit Gewalt, indem er ihm Schläge (ersichtlich gemeint: "einen Schlag" - vgl. US 7) versetzte und ihn gegen eine Mauer drückte, sowie durch die sinngemäße Drohung mit... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.November 1970 geborene Kochlehrling Markus G*** wurde des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach den §§ 169 Abs. 1 und 15 StGB (A), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (B) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB (C) schuldig erkannt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde, mit Ausnahme jenes Teils, mit dem er den Schuldspruch wegen des Ver... mehr lesen...