Norm
StGB §142 Abs2 GaRechtssatz
Anwendung erheblicher Gewalt, wenn der Täter von hinten auf das Opfer zulief, dieses mit einer Hand umfaßte und ihm mit der anderen Hand ein Messer mit nach oben gerichteter Schneide an die Kehle setzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0094347Dokumentnummer
JJR_19760910_OGH0002_0110OS00099_7600000_001