Norm
StGB §129 Z1Rechtssatz
Ersatzschlüssel (Zweitschlüssel) können selbst vom befugten Inhaber der Originalschlüssel dann widerrechtlich erlangt worden sein, wenn er zu deren Ansichnahme nicht berechtigt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093976Dokumentnummer
JJR_19911218_OGH0002_0130OS00114_9100000_001