Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69;LDG 1984 §95 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 2 Stammrechtssatz Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das BDG 1979 bei den von ihm nicht definierten beiden Schuldformen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" am Begriffsverständnis des StGB (§... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91;LDG 1984 §19;LDG 1984 §21;LDG 1984 §69;StGB §6 Abs1;StGB §9 Abs2;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der der Landeslehrerin nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt ist zu bedenken, daß ihr als Hauptschullehrerin der dienstrechtliche Unterschied zwischen "vorübergeh... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Schuldhaft verletzt ein Landeslehrer seine Dienstpflichten nur dann, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Zur Feststellung einer Dienstpflichtverletzung gehört der Nachweis, der Landeslehrer habe im Bewußtsein (Wissen), pflichtwidrig zu handeln oder unter Außerachtlassung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt ... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §69;LDG 1984 §71 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 69 LDG 1984 sind Landeslehrer, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, nach den Bestimmungen des 7. Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen. Niemand darf bestraft werden, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist ("nulla poena sine culpa"). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199109... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69;LDG 1984 §95 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 1 Stammrechtssatz § 91 BDG 1979 normiert als Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Beamten die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist dabei die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Leiter des Postamtes B. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 26. Mai 1988 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, er habe 1. als Kassenbeamter des Postamtes B am 27. Juli 1987 den Gegenwert von eingelösten Valuten in der Höhe von DM 600,-- weder in die Geldaufstellung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Die (laut Beschwerdevorbringen) bestehende Notwendigkeit, drei bis vier Überstunden pro Woche (hier: zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Führung des vom Besch geleiteten Postamtes) leisten zu müssen, begründet keine (schuldausschließende) Überbelastung. Europea... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;StGB §7 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung aus (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, S 141). ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z2;LDG 1984 §69 impl;
Rechtssatz: Eine außergewöhnliche Belastungssituation kann dazu führen, daß die damit naturgemäß verbundene entsprechende Erhöhung der möglichen Fehlleistungen nicht den Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung begründet. European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das BDG 1979 bei den von ihm nicht definierten beiden Schuldformen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" am Begriffsverständnis des StGB (§ 5 und § 6) an, zumal auch das VStG diesbezüglich in diese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91;LDG 1984 §69 impl;LDG 1984 §95 Abs2 impl;
Rechtssatz: § 91 BDG 1979 normiert als Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Beamten die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist dabei die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die darin liegende zu mißbilligende Gesinnung des Täters... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §75 Abs2;StGB §11 impl;VStG §3 Abs1 impl;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Sinngehaltes der im LDG nicht definierten Zurechnungsfähigkeit ist auf die Begriffsbestimmung in § 11 StGB bzw § 3 VStG zurückzugreifen, die (trotz unterschiedlicher... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §58 Abs2 impl;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §95 Abs2;VStG §44a impl;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses hat im Fall eines Schuldspruches die als erwiesen angenommene Tat, die durch die Tat begangene Pflichtverletzung sowie die verhängte Strafe und die angewandten Gesetzesbesti... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §71;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Voraussetzung für die disziplinäre Verantwortlichkeit des Landeslehrers ist nach § 69 LDG die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten. Unter Schuld ist die "Vorwerfbarkeit der Tat mit Rücksicht auf die darin l... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs2 impl;BDG 1979 §126 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §95 Abs2;StGB §11 impl;VStG §3 Abs1 impl;
Rechtssatz: Das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Zurechnungsfähigkeit hat die Disziplinarbehörde gemäß dem nach § 74 LDG anwendbaren § 45 Abs 2 AVG nach freier Beweiswü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;
Rechtssatz: Für die Begehung einer Dienstpflichtverletzung nach dem LDG reicht Fahrlässigkeit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989090023.X03 Im RIS seit 18.10.1989 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §95 Abs2;VStG §3 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Zurechnungsfähigkeit als Teil des Schuldbegriffes des § 69 LDG ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Fällung eines Schuldspruches (mit oder ohne Verhängung einer Disziplinarstrafe) iSd § 95 Abs 2 LDG. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;AVG §56;BDG 1979 §126 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;LDG 1984 §74;LDG 1984 §95 Abs2;VStG §3 impl;
Rechtssatz: Ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzung nach dem LDG von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit auszugehen ist, ist eine Rechtsfrage, die - wenn objektive Anhalt... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §91 impl;LDG 1984 §69;StGB §5;StGB §6;VStG §5 Abs1 impl;
Rechtssatz: Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das LDG bei den von ihm nicht definierten Schuldformen VORSATZ und FAHRLÄSSIGKEIT am Begriffsverständnis des StGB (§ 5 und § 6) an (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamte... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §70 Abs1 Z4;LDG 1984 §70;LDG 1984 §71 Abs1;LDG 1984 §71;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §95 Abs2;
Rechtssatz: Jeder Lehrer ist verpflichtet, der ihm anvertrauten Jugend durch sein gesamtes sittliches Verhalten ein gutes Beispiel zu geben. Auf keinen Fall kann es im Interesse der Lehrer- und Elternschaft hingenommen werden, dass eine Lehrerin ihren ... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;LDHG NÖ 1976;VwRallg;
Rechtssatz: Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Eine zu treffende Ermessensentscheidung ist bei der Auswahl der Bewerbung um eine schulfeste Stelle dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72... mehr lesen...