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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §91 impl;Rechtssatz
Mangels erkennbarer Abweichung knüpft das LDG bei den von ihm nicht definierten Schuldformen VORSATZ und FAHRLÄSSIGKEIT am Begriffsverständnis des StGB (§ 5 und § 6) an (Hinweis Kucsko-Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten, 141 zur analogen Auslegung des § 91 BDG 1979), zumal auch das VStG diesbezüglich in diesem Sinn ausgelegt wird (Hinweis Walter-Mayer, Grundriss des Verwaltungsverfahrens, 4te Auflage, Randzahl 738).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090023.X02Im RIS seit
18.10.1989