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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ob zum Zeitpunkt der Begehung der Dienstpflichtverletzung nach dem LDG von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit auszugehen ist, ist eine Rechtsfrage, die - wenn objektive Anhaltspunkte für das Vorliegen eines derartigen Zustandes vorliegen (Hinweis E 20.11.1986, 86/02/0110; E 13.2.1987, 86/18/0254) - von den Disziplinarbehörden mit Hilfe eines ärztlichen Sachverständigen zu lösen ist, wobei in der Regel die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Psychiatrie erforderlich sein wird (Hinweis E 23.11.1972, 1317/72; E 26.11.1984, 83/10/0271, VwSlg 11595 A/1984).
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhaltsermittlung Sachverständiger ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090023.X09Im RIS seit
18.10.1989