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L26003 Lehrer/innen NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen oder nunmehr unter Zugrundelegung der maßgebenden Bestimmung des LDG 1984 zu überprüfen oder zu ändern wären. Daran vermag auch eine Bescheidzustellung erst nach dem Inkrafttreten des LDG 1984 nichts zu ändern.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120027.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010