Mit Schreiben vom 3. Juli 2000 stellte Dorothea G den Antrag, bezüglich eines näher genannten Betriebsgrundstückes (Lederfabrik) in Klagenfurt eine Wertfortschreibung des Einheitswertes auf die Hälfte des bisher (mit S 9,458.000,--) festgestellten Betrages vorzunehmen, weil deren Boden mit Chrom belastet sei. Diese Belastung sei bei Bohrungen festgestellt worden. Durch die Belastung sei der Boden stark entwertet. Zudem seien die meisten auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude völlig... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Die geeignetste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes werden in der Regel die tatsächlich gezahlten Preise für Vergleichsliegenschaften bilden. Zutreffende, für die Ableitung des gemeinen Wertes taugliche Vergleichspreise liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Gru... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §23;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Baugrund mit Altablagerungen ("verseuchter Baugrund") kann im Verkehrswert gemindert sein. In diesem Fall ist vom ermittelten Wert nach den Umständen des Einzelfalles ein Abschlag vorzunehmen. Der Abschlag muss sich - im Hinblick auf § 23 BewG - an den auf den Hauptfeststellungszeitpunkt umgerechnete... mehr lesen...
Im Jahr 1990 erfolgte auf einer im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden und bewertungsrechtlich als bebautes Grundstück beurteilten Liegenschaft der Abbruch des darauf befindlichen Gebäudekomplexes zwecks Errichtung eines Neubaues. Zum Stichtag 1. Jänner 1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Feststellung des Einheitswertes, Artfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 2 Bewertungsgesetz, für die wirtschaftliche Einheit Betriebsgrundstück, bewertet als unbebautes Grundstück ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 88/15/0176 1 Stammrechtssatz Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem, ab der Erreichung eines bestimmten Baufortschrittes, zu einem Grundstück ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft X, Katastralgemeinde A. Im Zuge einer Nachfeststellung im Sinne des § 22 Abs. 1 BewG wurde geltend gemacht, daß hinsichtlich der Liegenschaft mit Bescheid vom 10. April 1942 ein Bauverbot erlassen worden war. Im Zuge von Erhebungen wurde dem Finanzamt von der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien in einem Schreiben vom 17. Juni 1993 mitgeteilt, daß die Umstände des Bauverbotes nicht mehr bestünden und dieses sohin gelös... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BauO Wr §19;BauO Wr §8;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;BodenwertabgabeG 1960 §3 Abs2 Z2 litf; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/29 96/16/0025 1 Sta... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien33 Bewertungsrecht
Norm: BauO Wr §19 Abs2 lita;BauO Wr §19 Abs2 litb;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines der Ausnahmetatbestände der lit a bzw lit b Z 1 bis Z 4 des § 19 Abs 2 ... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis vom 17. Februar 1992, 90/15/0155, hingewiesen. In diesem Verfahren war strittig, ob die belangte Behörde bei Ermittlung des gemeinen Wertes des in Rede stehenden Grundstückes zur Wertableitung geeignete - nämlich insgesamt zehn - Grundstücke herangezogen und aus den Vergleichspreisen zutreffend den Vergleichswert von S 700,-- ermittelt hatte. Nach dem Vorerkenntnis begründete schon die Bedachtnahme der... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß eine Liegenschaft um rund 200 Meter weiter von der nächsten Haltestelle entfernt ist als die meisten der Vergleichsgrundstücke, vermag den Wert der Liegenschaft nach der Lebenserfahrung nicht in einem nennenswerten Ausmaß zu beeinflussen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Die brauchbarste Methode für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes wird der Vergleich mit tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Feststellungszeitpunkt erfolgten Kaufgeschäften sein (Hinweis E 17.2.1992, 90/15/0155). Bei einer solchen Methode ist für eine zusätzliche Berücksichtigung der Geldentwertung kein Raum. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;BewG 1955 §55 Abs2;
Rechtssatz: Die Folgerung der Behörde, daß sich ein Bestand an älteren Gebäuden (auf Vergleichsgrundstücken) nicht werterhöhend auswirkt, vielmehr eine Belastung mit den Abbruchkosten bedeutet, entspricht den Denkgesetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1992130187.X03 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb im Jahre 1987 im Erbweg einen Miteigentumsanteil an einer bebauten Liegenschaft in Salzburg, X-Gasse. Anläßlich der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 1987 begehrte sie, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Berechnung der Abschreibung für Abnutzung vom Gebäude die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Jänner 1987 zugrunde zu legen (§ 16 Abs. 1 Z. 8 lit. b EStG 1972). Unter Vorlage eines Schätzungsgutachtens bezifferte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Gebäudes anhand von Vergleichswerten ist insbesondere zu beachten: zutreffende, für die Ableitung des Verkehrswertes taugliche Vergleichspreise liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Die Beobachtung EINES Veräußerungsgeschäftes bildet keine taugliche Grundlage für die Ermittlung eines Marktpreises. Eine mängelfreie Feststellung eines Marktpreises setzt voraus, daß anhand der Beobachtung einer Mehrzahl von Verkaufsfällen ein Preis... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0155 8 Stammrechtssatz Unter Bedachtnahme auf die preisbildenden Faktoren (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) kann der gemeine Wert gegebenenfalls durch Vornahme von Abschlägen und Zuschlägen zu einem Vergleichspreis ermittelt werden (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Eingetretene Preisschwankungen infolge veränderter Marktverhältnisse oder Veränderungen des Geldwertes sind durch Abschläge oder Zuschläge auszugleichen. Verkaufsfälle, bei denen der zeitliche Abstand zum Feststellungszeitpunkt zu groß ist, können ke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Es sind nur solche Vergleichspreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte als Grundstückshändler bis zur Aufgabe des Betriebes am 15. Oktober 1979 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewinn wurde gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Im Zuge einer die Streitjahre 1977 - 1979 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung befand die Prüferin unter anderem, daß wegen Nichtvorlage von Unterlagen die erklärten Privatanteile für 1977 und 1978 um je S 10.000,-- zu erhöhen seien. Im Jahr 1978 wäre die "Verbindlichkeit D Honorarverrechnung" in ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs10;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0109 E 6. März 1989 RS 2(hier: zu den preisbeeinflussenden Umständen zählen auch die Lage und die Größe eines Grundstückes) Stammrechtssatz Der gemeine Wert ergibt sich im wesentlichen aus Angebot und Nachfrage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und wird durch viele Umstände beeinflußt, d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin erwarben mit Kaufvertrag vom 31. März 1988 die aus dem Grundstück Nr. Ab Garten bestehende Liegenschaft EZ n KG A. im 13. Wiener Gemeindebezirk sowie auf Grund eines "Abtretungsvertrages" vom selben Tag das zuvor zur EZ m KG A. gehörende, an das erstgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ac Garten. Aus dem öffentlichen Gut erwarben sie gleichzeitig das an das letztgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ad Garten. Die beiden let... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes werden in der Regel die tatsächlich gezahlten Preise für Vergleichsliegenschaften sein, wobei die Kaufpreisentwicklung bei den Bewertungsstellen der Finanzämter beobachtet und in sogenannten Kaufpreissammlungen festgehalten wird (Hinweis E 15.12.1976, 2201/75). ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Zur Ableitung des gemeinen Wertes kommen in erster Linie solche Verkäufe in Betracht, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Feststellungszeitpunktes stattgefunden haben. Zwar ist es auch möglich, auf Verkäufe zurückzugreifen, die zeitlich in größerer Entfernung vor oder nach dem Feststellungszeitpunkt liegen; in einem solchen Fall muß jedoch geprüf... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Weicht der bei einer Veräußerung eines in den preisbestimmenden Merkmalen vergleichbaren Grundstückes erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen ungewöhnlicher oder persönlic... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Unter Bedachtnahme auf die preisbildenden Faktoren (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) kann der gemeine Wert gegebenenfalls durch Vornahme von Abschlägen und Zuschlägen zu einem Vergleichspreis ermittelt werden (Hinweis E 21.10.1983, 82/17/0057). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstüc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §55 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf in größerer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt liegende Verkaufsfälle ohne Auseinandersetzung mit der Wertentwicklung bzw die Bedachtnahme auf einen Verkaufsfall, der wegen zu großer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt zur Wertableitung keinesfalls geeign... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/15/0036 1 Stammrechtssatz Zutreffende Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstückes und des Vergleichsgrundstückes in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen, wozu insbesondere Größe, Form,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 30. September 1986 eine 5.000 m2 große Teilfläche des Grundstücks Nr. n/2 der KG Y um einen Preis von S 900,-- pro m2, also um S 4,5 Mio. Das Grundstück n/2 wurde deshalb geteilt, die kaufgegenständliche Teilfläche als Grundstück Nr. n/8 in der Folge lastenfei abgeschrieben, dafür die EZ 1944 gebildet und hierauf das Eigentumsrecht für den Beschwerdeführer einverleibt (Beschluß des BG Y vom 24. Juli 1987). Mit Einheitswertbescheid de... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §53 Abs2;BewG 1955 §55 Abs1;
Rechtssatz: Zutreffende Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstückes und des Vergleichsgrundstückes in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen, wozu insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit eines Grundstückes gehören (Hinweis E 8.1.1... mehr lesen...