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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand allein, daß eine Liegenschaft um rund 200 Meter weiter von der nächsten Haltestelle entfernt ist als die meisten der Vergleichsgrundstücke, vermag den Wert der Liegenschaft nach der Lebenserfahrung nicht in einem nennenswerten Ausmaß zu beeinflussen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130187.X04Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
29.01.2015