RS Vwgh 1995/3/22 92/13/0187

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Veröffentlicht am 22.03.1995
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß eine Liegenschaft um rund 200 Meter weiter von der nächsten Haltestelle entfernt ist als die meisten der Vergleichsgrundstücke, vermag den Wert der Liegenschaft nach der Lebenserfahrung nicht in einem nennenswerten Ausmaß zu beeinflussen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130187.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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